Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Schutzbedürftigen Schutz und Asyl. Zu diesem Grundrecht sowie zu den europa- und völkerrechtlich verankerten Grundwerten stehen wir. Das zeigt die hohe Zahl der in Deutschland aufgenommenen Schutzbedürftigen, insbesondere aus der Ukraine und aus Syrien.
Zwischen Schutzsuchenden, die schutzbedürftig sind, und Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt wurde, weil sie in Deutschland keines Schutzes bedürfen, ist klar zu unterscheiden. Das gilt im Übrigen auch in Bezug auf Schutzsuchende, die in anderen europäischen Mitgliedsstaaten adäquaten Schutz hätten finden können, jedoch irregulär nach Deutschland weiterreisen. Asylsuchende, die bei uns keines Schutzes bedürfen, sind verpflichtet, Deutschland wieder zu verlassen.
Das ist es, was die europäische und die nationale Rechtsordnung vorschreiben. Dies ist auch deshalb notwendig, um die tatsächlich Schutzbedürftigen gut unterbringen und integrieren zu können. Wir müssen unsere Integrationsressourcen für die tatsächlich Schutzbedürftigen einsetzen.
Ich begrüße es sehr, dass die lange diskutierte Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems nun kurz vor der Verabschiedung und Umsetzung steht. Die Einführung von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen ist neben dem besseren Schutz der EU-Außengrenzen ein wichtiger Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration.
Je besser die EU-Außengrenzen geschützt werden, desto eher können wir auf Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, zur Tschechischen Republik, zur Schweiz und zu Österreich verzichten. Im Augenblick sind sie leider eine unverzichtbare Maßnahme, um irreguläre Migration zu begrenzen. Diese Grenzkontrollen wirken, das zeigen die erheblich zurückgegangenen Feststellungen von illegalen Grenzübertritten nach Deutschland. Auch die Asylzugänge gehen zurück; allein in den ersten Wochen dieses Jahres ist ein Rückgang um 28 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Weitere Maßnahmen müssen hinzukommen. Ich nenne nur die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Staaten mit niedrigen Schutzquoten, wie z. B. Indien. Die Gesamtschutzquote für Indien belief sich im letzten Jahr bundesweit auf lediglich 0,26 %. Das heißt, 99,74 % indische Staatsangehörige kamen ohne Schutzgrund. Mit einer Aufnahme in die Liste können Asylverfahren beschleunigt und Rückführungen Ausreisepflichtiger frühzeitiger vorgenommen werden. - Vielen Dank.