Tagesordnungspunkt 15
a) Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2521
b) Erste Beratung
Aktiv werden, statt abwarten - Schulgeldfreiheit in den therapeutischen Gesundheitsberufen endlich umsetzen!
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2518
Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2552
Die Einbringerin zu a) ist die Ministerin Frau Grimm-Benne. - Bitte sehr.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Ausbildungsvergütung für die Pflegehilfe wollen wir allen Schülerinnen und Schülern eine Ausbildungsvergütung angemessen und mit Ausbildungsvertrag garantieren, die in Sachsen-Anhalt an einer Berufsfachschule ihre Ausbildung absolvieren.
Sie sind es, die zukünftig eine große Säule für die pflegerische Versorgung der Menschen bilden. Aktuell haben wir ca. 600 Schülerinnen und Schüler, die diese Ausbildung ohne Vergütung durchlaufen. Aber seit in den Medien von der Ausbildungsvergütung ab August 2023 berichtet wird, klingeln in meinem Haus die Telefone heiß. Eine hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern und vor allem Pflegeeinrichtungen wollen diese Möglichkeiten so schnell wie möglich nutzen.
Mit der Zahlung der Ausbildungsvergütung soll es gelingen, genügend Menschen zu finden, die als staatlich anerkannte Helferinnen und Helfer in der Pflege arbeiten wollen. Wir hoffen, spätestens im Jahr 2025 ca. 800 Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen begrüßen zu können. Für die Versorgung der Menschen im Land ist dies übrigens gut investiertes Geld. Menschen, die während ihrer Ausbildung eine Vergütung erhalten, sind anerkannt; sie können selbstbestimmter leben und haben deutlich mehr Spaß und Freude an ihrem Job. Zudem werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt und bei der Lebensleistung anerkannt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Bildungsministerium hat aktuell 31 Schulen anerkannt, die diese schulische Ausbildung anbieten können. Wenn jede Schule eine Klasse mit der maximalen Anzahl von 30 Schülerinnen und Schülern eröffnet, könnten wir bis zu 930 Auszubildenden einen Platz anbieten. Das wäre eine ausgezeichnete Entwicklung. Vieles von dem, was ich eben aufgeführt habe, steht auch im Zusammenhang mit dem Thema des Antrages der Fraktion DIE LINKE zur Schulgeldfreiheit in den therapeutischen Gesundheitsberufen.
Die regierungstragenden Parteien haben mit dem Koalitionsvertrag die zentrale Rolle der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen für die Nachwuchs- und Fachkräftesicherung festgehalten. Der politische Wille zur Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen ist also deutlich formuliert worden.
Die allermeisten Gesundheitsberufe sind bundesrechtlich geregelt. In diesen Berufsgesetzen finden sich auch Bestimmungen zur Finanzierung der Ausbildung, die durchaus sehr unterschiedlich sein können. So wird bekanntlich die generalisierte Pflegeausbildung seitens der sozialen und privaten Pflegeversicherung, des Landes, der Krankenhäuser und der stationären sowie der ambulanten Pflegeeinrichtungen finanziert - die Gesundheitsberufe in den Krankenhäusern hingegen nur durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Problematisch wird es, wenn der Bund die Schulgeldfreiheit verbindlich vorgibt und eine Finanzierung auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ermöglicht, aber die Ausbildung an privaten Schulen erfolgt. Noch gibt es eine Reihe an Berufsgesetzen, in denen die Schulgeldfreiheit noch nicht verankert ist. Bei den Überlegungen zur Finanzierung der Schulgeldfreiheit durch das Land sind diese also im Auge zu behalten, wenn es später keine Brüche mit Blick auf künftige Bundesregelungen geben soll.
Mein Haus ist bei Fragen der Finanzierung der schulischen Ausbildung noch für die Ausbildung der Podologinnen und Podologen zuständig. Für die beiden Schulen, die die Podologie-Ausbildung in Sachsen-Anhalt anbieten, will ich für die Schulgeldfreiheit ab dem Jahr 2024 Haushaltsvorsorge treffen und wäre Ihnen im Rahmen der Haushaltsberatungen für Unterstützung dankbar. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich habe zu beiden Beratungsgegenständen gesprochen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)