Was für Politiker/innen zu alltäglichen Vokabeln geworden ist, erscheint vielen Bürger/innen oft wie Fachchinesisch. Und wer nicht versteht, worüber gesprochen wird, verliert schnell die Lust am Thema. Damit das auf der Internetseite des Landtags nicht passiert, gibt es seit einem Jahr ein umfangreiches Lexikon, das alle relevanten Begriffe erklärt. Keine Angst, Sie müssen nicht alle Begriffe auswendig lernen, um unsere Artikel zu verstehen. Sobald einer der genannten Begriffe in einem Artikel verwendet wird, erscheint er kursiv unterstrichen und mit einem Klick sind Sie im Lexikon und können noch mal nachlesen.
Insgesamt werden 128 Begriffe im Lexikon erklärt, das Sie ausgehend von der Startseite mit einem Klick unter dem Reiter „Service“ finden können. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen einen kleine Auswahl von drei Begriffen:
Anmerkung :Durch Neuwahlen ergeht ein neuer Wählerauftrag, es entstehen unter Umständen andere Mehrheiten. Alle Vorlagen, die das alte Parlament bis zum Ende seiner Legislaturperiode nicht abgearbeitet hat, müssen nach der Wahl neu eingebracht werden. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, neugewählte Abgeordnete nicht an die Entscheidungen ihrer Vorgänger zu binden.
Ausnahmen zu diesem Grundsatz bilden lediglich Volksinitiativen, Volksbegehren, Petitionen, Haushaltsrechnungen und Anträge der Landesregierung auf Entlastung.
Anmerkung :Ein Recht, das speziell auf die Arbeit eines Abgeordneten zugeschnitten wurde, ist die Indemnität. Dies schützt die Parlamentarier vor negativen Folgen ihrer Aussagen. Sie dürfen niemals für im Landtag oder in den Ausschüssen getätigte Aussagen gerichtlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Grundsatz bleibt auch nach Beendigung ihrer Amtszeit bestehen. Die einzige Ausnahme stellen verleumderische Beleidigungen dar.
Anmerkung :Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert. Das Subsidiaritätsprinzip ist eine wichtige Grundlage der Europäischen Union. Sie wird nur ersatzweise, also nachrangig tätig, wenn die Aufgabe nicht von einer kleineren Einheit (Land, Bund) erledigt werden kann. Sachsen-Anhalt behandelt somit oftmals europäische Sachverhalte und nimmt europäische Aufgaben war.