Dr. Anja Schneider (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE startet unter dem Titel Hilfestrukturen für Opfer häuslicher Gewalt stärken und ist in erster Linie dann doch die Bewilligung und Auszahlung einer nachträglichen Coronazahlung für alle Angestellten. Das war in gewissem Maße zu erwarten. Nicht erwartet habe ich hingegen, dass sich die Landesregierung unter Punkt 3 des Antrages für die Ausweitung dieser Prämie auf andere Berufsgruppen im Sozial- und Gesundheitswesen einsetzen soll. Dazu gab es doch bei der letzten Landtagssitzung ein deutliches Votum.
Die Forderung, dass sich die CDU-geführte Landesregierung Sachsen-Anhalts für die Realisierung des Bundeskoalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stark machen sollte, finde ich doch ziemlich sportlich.
Ich möchte versuchen, in nur drei Minuten - nicht ganz einfach - die wesentlichen Aspekte eines an den Bedarfen der letzten zwei Jahre gewachsenen und gestärkten Schutzes vor häuslicher Gewalt darzustellen. Denn das ist unsere Aufgabe: die langfristige Stärkung und Sicherung eines Schutzes und Hilfssystems für Frauen und Mädchen.
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenschutzhäusern in Sachsen-Anhalt ist aus dem Jahr 2012 und muss überprüft werden. Insbesondere bei der Realisierung eines bereits angesprochenen bundeseinheitlichen Rechtsrahmens.
Frauenschutzhäuser sind leider eine Notwendigkeit in unserer Gesellschaft. Umso stärker müssen wir bemüht sein, die vorhandenen Strukturen in ihrer Wirkung und ihrer Zielsetzung zu unterstützen. Frauen brauchen einen Ort, an dem ihnen und ihren Kindern vorübergehend Schutz geboten, Beratung erteilt, neue Lebensperspektiven für sie selbst und ihre Kinder erarbeitet werden. Ganz häufig wird die Forderung gestellt: zu dem Männer keinen Zutritt haben. Ich meine, eine gemeinsame Lösungsfindung zu erarbeiten, wäre mit Sicherheit auch manchmal sinnvoll.
Beim Alternativantrag der Koalitionsparteien darf es nicht beim Appellcharakter unseres Anliegens bleiben.
Mit Blick auf eine bundeseinheitliche Regelung für Frauenhäuser geht es um eine zielorientierte Herangehensweise eines umfassenden Schutzes für Frauen, die von Gewalt bedroht sind oder dieser bereits ausgesetzt sind. Gerade der letzte Aspekt ist im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsbewegung nicht zu unterschätzen.
Aus der Ukraine kommen überwiegend Frauen allein oder mit Kindern zu uns, die unseren Schutz benötigen. Allein flüchtende Frauen laufen dabei Gefahr, in die Hände von Menschenhändlern zu geraten, die sie der Zwangsprostitution unterwerfen, weil diese Frauen keine Anlaufstellen kennen, in denen sie Hilfestellung bei der Neuorientierung in Deutschland erhalten können. Es muss unser aller Anliegen sein, dem entgegenzuwirken.
Ich könnte diese Liste fortsetzen, aber meine Redezeit ist fast vorbei. Der bereits erwähnte Einzelplan 05 des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2022 das ist wichtig sieht eine Tarifanpassung anstatt Einmalzahlungen, erweiterte Dolmetscherleistungen und vor allem auch die Stärkung ambulanter Strukturen vor - und diese sind nachhaltig.
Abschließend möchte ich mich wirklich ganz ehrlich bei allen Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern bedanken und auch bei der Fraktion DIE LINKE, die bereits beim angesprochenen Orange Day am 25. November 2021 eindrucksvoll gezeigt hat, dass es Ihnen ebenfalls um nachhaltige Verbesserungen im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen geht.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist abzulehnen. Dem Alternativantrag der Koalitionsparteien ist zuzustimmen. - Vielen Dank.