Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere aus den Handlungsempfehlungen des Sonderberichts des Landesrechnungshofes zur Lage der Kommunen für das Jahr 2021.

„1. Die Kommunalaufsicht hat auf allen Ebenen ihre Aufgaben konsequent wahrzunehmen.

2. Die Rückstände bezüglich der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sind aufzuarbeiten.

3.    Defizitäre Kommunen müssen den Kurs der Haushaltskonsolidierung fortsetzen bzw. die Konsolidierungsanstrengungen verstärken. Die Kommunalaufsicht hat diesen Kurs mit den aufsichtsrechtlichen Mitteln zu unterstützen.

4.    Innerhalb des Finanzausgleichgesetzes muss der Fokus stärker auf eine effizientere Binnenverteilung gerichtet werden, damit besonders strukturschwache Kommunen auch adäquat unterstützt werden.

5.    Erst im letzten Schritt ist der Bedarf für eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse gegeben. Der notwendige Bedarf kann jedoch nur ermittelt werden, wenn belastbare Daten vorliegen, die durch aktuelle Jahresabschlüsse belegt sind.“

Der Landesrechnungshof fordert in seinen Handlungsempfehlungen mitnichten Prüfrechte für Gemeinden mit weniger als 25 000 €.

(Zuruf)

- 25 000 Einwohnern. Der Präsident hat im Vorwort aufgeschrieben, dass er sich das auch wünscht. Der Landesrechnungshof als Behörde empfiehlt das aber nicht. Das ist total berechtigt, weil für die Ermittlung der Finanzausgleichsmasse der Zukunft und für die davor laufenden Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen überörtliche Prüfungen des Landesrechnungshofes gar nichts nützen. Der Landesrechnungshof prüft einzelne Tatbestände exemplarisch und vorbildhaft. Er ist kein Rechnungsprüfungsamt. Wenn er geprüft hat, dann weiß die Gemeinde, was sie falsch gemacht hat. Damit hat man aber noch keinen Jahresabschluss. Das kann man bei den Gemeinden mit mehr als 25 000 sehen, die geprüft werden und die bei den Jahresabschlüssen genauso schlecht oder weniger schlecht dastehen. Insofern, Herr Scharfenort, schießen Sie Bälle in ein Tor, das nicht einmal im Stadion steht.

(Lachen und Zustimmung)

Man kann darüber reden, ob man Prüfrechte für Gemeinden unter 25 000 Einwohnern haben will. Es gibt Gründe, die es würdig machen, darüber zu debattieren. Ausgerechnet die Jahresabschlüsse sind es nicht. Dafür brauchen wir Kommunalaufsichten, die personell vernünftig ausgestattet sind und die den richtigen Spirit haben, nämlich tatsächlich auch Kommunalaufsicht zu sein und nicht eine Kommunalwegsicht. In den vergangenen wahrscheinlich mehr als zehn Jahren hat in diesem Land eine Auffassung unter den Kommunalaufsichten   das haben wir beim Untersuchungsausschuss zu den Abwasserzweckverbänden gesehen   und auch bei den Rechnungsprüfungsämtern eine Wegsichthaltung gegriffen. Das galt bis hin zur Kommunalaufsicht des Landes im Landesverwaltungsamt, die auch so eine sehr zurückhaltende Interpretation hatte.

Ich bin der Frau Ministerin dankbar, dass sie das hier schön auseinandersortiert hat. Ich bin mir ganz sicher, dass unter der neuen Hausleitung des Innenministeriums an dieser Stelle angepackt wird. Das ist der Weg, wie wir erstens dafür sorgen, dass unsere Kommunen besser wissen, wie sie mit dem Geld effektiv umgehen, und wie wir zweitens auch Doppik leben. Die andere Frage nach den Prüfrechten    


Vizepräsident Wulf Gallert:

Die werden wir nicht mehr richtig beantworten können, weil Ihre Redezeit um ist, Herr Schmidt.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):

Die kann man besprechen   vielen Dank, Herr Präsident, für den letzten Satz   und das werden wir im Ausschuss auch tun, aber nicht wegen der Jahresabschlüsse. - Vielen Dank.

(Zustimmung)