Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Vorlage wird ein dreistelliger Millionenbetrag neu ausgegeben. Das Gesetz wird in seinen Auswirkungen das Leben in den Kommunen und damit der Menschen im Land prägen. Dass ein so schwergewichtiges Vorhaben als letzter Top im Rahmen einer Dreiminutendebatte behandelt wird - meine Güte; früher war mehr Lametta.

(Zustimmung)

In der Sache ist das Gesetz eine Zwischenlösung. Das ist nicht wirklich schön, aber aufgrund der Historie verständlich und zu akzeptieren. Viele wichtige Entscheidungen über die zukünftige Finanzierung der Kommunen sind damit aufgeschoben worden. Das betrifft die Frage des Gesamtbedarfes, aber auch die drängenden und sehr schwierigen Fragen zu Veränderungen in der Binnenverteilung bis hin zur kommunalen Grundsicherung.

In der Anhörung zum Gesetzentwurf ergab sich insbesondere eine offene Problematik, die speziell die Finanzierung der Landkreise betrifft. Diese kommunale Gruppe war in der Vergangenheit immer besonders gekniffen. Sie haben keine eigenen Einnahmen, profitieren also von steigenden Steuereinnahmen, anders als viele Städten und Gemeinden es tun, nicht. Ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung, nämlich die Kreisumlage, ist in Sachsen-Anhalt durch eine Klageflut beeinträchtigt.

Die Auftragskostenpauschale, mit der die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis finanziert werden, war viel zu niedrig angesetzt.

(Zuruf)

Trotz dieser ungünstigen Lage steigen auch bei den Kreisen die Kosten. Im Ergebnis hatten die Landkreise reihenweise keine ausgeglichenen Haushalte.

Im vorliegenden FAG wird erfreulicherweise bei der Auftragskostenpauschale etwas getan und ein realitätsnäherer Wert wird angesetzt. Zum Teil wird dieser Aufwuchs aber durch eine Absenkung des Betrages finanziert, den die Landkreise für freiwillige Aufgaben zur Verfügung haben; dieser liegt um 18,1 Millionen € unter dem Ansatz von 2016. Die Kosten und Aufgaben im freiwilligen Bereich sind aber natürlich nicht gesunken. Ich finde, das kann man so nicht bringen.

Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen auch heute noch einmal vorliegt und mit dem der Ansatz für die freiwilligen Aufgaben der Landkreise um 20 Millionen € erhöht werden soll. Dementsprechend erhöht sich auch die Gesamtmasse. Da wir somit keine Kompensation im Gesetz vornehmen, müsste bei einer entsprechenden Beschlussfassung der parallel diskutierte Haushaltsplan entsprechend verändert werden.

Da es ein Zwischen-FAG mit begrenzter Laufzeit ist, erscheint uns diese kurzfristige Maßnahme außerhalb der vom Ministerium angestellten Berechnungen tragbar, sinnvoll und im Hinblick auf die Situation der Landkreise erforderlich.

Insofern bitte ich um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Sollte er keine Mehrheit erhalten, würden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Danke schön.

(Zustimmung)