Thomas Lippmann (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können für unsere Seite relativ schnell auf den Punkt kommen. Denn wir teilen den hier vorgetragenen Inhalt des Antrages und auch die Ausführungen von Frau Sziborra-Seidlitz dazu weitgehend, wenn es auch bei einer Reihe von Details natürlich Beratungs- und Besprechungsbedarf gibt. Wir freuen uns über das Statement von Frau Dr. Pähle und die Ankündigung, den Antrag nicht einfach abzulehnen, sondern tatsächlich im Bildungsausschuss beraten zu wollen, auch wenn Frau Feußner natürlich mit dem Hinweis recht hat, dass insbesondere die Debatte um die Frage der Drittelparität, was aber nicht der alleinige Inhalt des Antrages ist, natürlich schon eine sehr lange und teilweise leidvolle Historie hat. Gleichwohl können sich immer wieder auch Sichtweisen mit der Zeit ein Stück weit ändern. Von der Seite her sehen wir einer intensiven Debatte im Bildungsausschuss freudvoll entgegen.
Ich hab sogar, Frau Dr. Pähle, herausgefunden das können wir aber noch einmal nachprüfen , dass es inzwischen sogar zwölf Bundesländer sind, die eine Drittelparität in unterschiedlicher Ausgestaltung in ihren Schulgesetzen stehen haben. Wir als Land Sachsen-Anhalt sind im Osten ohnehin die einzigen und bundesweit ist es bloß noch das letzte Viertel. Nur in vier Bundesländern mit uns zusammen gibt es eine solche Regelung nicht. Von der Seite her, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und auch der FDP, kann es sich auf jeden Fall nicht um Teufelszeug handeln.
(Zustimmung)
Es geht auch nicht die pädagogische Welt unter. Von diesen zwölf Bundesländern werden natürlich nicht alle grün oder rot regiert, sondern es finden sich mindestens auch schwarz, schwarz-gelb oder wie auch immer regierte Länder darunter. Die Länder, die nach meiner Recherche nicht dabei sind, sind Niedersachsen, Hessen, leider auch noch Bremen und wir. Aber alle anderen haben es. Es sind also sozusagen auch Menschen von Ihnen daran beteiligt und kommen damit gut klar.
Ich will darauf hinweisen, dass die Debatte um die Drittelparität durchaus einer intensiven Auseinandersetzung bedarf. Wenn man in diese zwölf Gesetze hineinschaut, dann sieht man, dass die Ausgestaltung dann doch recht unterschiedlich ist. Drittelparität ist, glaube ich, bloß eine Überschrift. Sie sind zwar gemäß der Drittelparität zusammengesetzt, aber es geht z. B. auch um die Größe dieser Konferenzen. Wir haben z. B. in Sachsen-Anhalt die größte. Das ist auch sehr interessant. Wir haben sehr viel kleinere Sachen, über die man auf jeden Fall einmal reden muss. Es geht nicht nur darum, wie die Teile zusammengesetzt sind, sondern auch darum, wie viele jeweils mitwirken können. Es geht um die Frage der Aufgaben. Was haben die dann zu entscheiden? Dabei sind wir, glaube ich, nicht ganz vorn. Es gibt eine Menge zu besprechen. Das sollten wir auf jeden Fall mit denen tun, die davon auch am stärksten betroffen sind, nämlich mit dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat und auch den Lehrerorganisationen.
Vor dem Hintergrund vielleicht zwei Anregungen: Wir müssen das, was jetzt insgesamt aufgeschrieben wurde, also die vier oder streng genommen fünf Punkte, auch nicht zeitlich gesehen im Gleichschritt machen. Es gibt Dinge, die man relativ schnell besprechen kann, und Dinge, die sicherlich etwas länger dauern. Etwa bei dem Hinweis, dass sich der Bildungsausschuss regelmäßig mit dem Landesschülerrat zusammensetzen soll, müssen wir schon noch diskutieren, ob es nicht auch mit dem Landeselternrat oder mit dem Landesschulbeirat so sein sollte; ein Gremium hier im Landtag und das gesetzliche Gremium, das es nach dem Schulgesetz schon gibt. Der Landesschulbeirat insgesamt ist immer von viel Unzufriedenheit getragen bei der Zusammenarbeit mit dem Ministerium mit seinen Beteiligungsrechten.
Ich will im Rahmen dieser kurzen Zeit nur andeuten, dass es auch noch über das, was im Antrag steht, hinaus Beratungs- und auch Änderungsbedarf gibt.
Zum Schluss will ich eine Sache ansprechen, die auch Herr Bernstein angesprochen hat und die auch in eurem Antrag steht. Wir sollten bei der Debatte um die Drittelparität die Verdächtigung beseitigen, die immer wieder durchscheint, dass man um die Drittelparität oder Viertelparität streitet, damit die eine Gruppe sich gegen die andere Gruppe durchsetzen oder sie überstimmen kann. Das halte ich für die Schuldemokratie, und zwar egal welcher Zusammensetzung, für schädlich. Es entspricht auch nicht meiner schulischen Erfahrung, dass man große Probleme auf dem Tisch hätte und dass mit der Macht der Lehrkräfte und dem Schulleitungsüberhang sozusagen Interessen der Eltern niedergestimmt werden. Das ist nicht meine Erfahrung. Das darf aber auch bei der Drittelparität nicht so sein. Es darf nicht der Grundsatz sein, dass man davon ausgeht, dass Eltern und Schüler dann die Lehrkräfte überstimmen. Denn das führt auch nicht dazu, dass es in der Schule eine vernünftige Schulentwicklung gibt. Wir müssen aus dieser Verdächtigungsdiskussion herauskommen und müssen schauen, wie wir stärken können, dass sich alle drei Gruppen zusammenfinden, um an wichtigen Projekten zu arbeiten. Wir müssen schauen, was uns dazu einfällt. - Vielen Dank.
(Zustimmung)