Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Buchheim, Sie haben das eine oder andere bereits gesagt. Die Errichtung und der Betrieb von Bädern sind eine Aufgabe der freiwilligen Selbstverwaltung der Kommunen. Die Kommunen entscheiden also eigenverantwortlich und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit über die Bereitstellung und den Erhalt von Bädern.

Sie haben auch die eine oder andere Befragung erwähnt. Sie haben zum einen die Befragung erwähnt, die der Städte- und Gemeindebund im Jahr 2019 auf Bitten des Innministeriums auf freiwilliger Basis zu Schwimm- und Freibädern unternommen hat. Sie haben zutreffend dargestellt, dass sich damals 55 Städte und Gemeinden zurückgemeldet haben, die über ein Freibad oder eine Schwimmhalle verfügen. Eine andere Zahl habe ich, wenn ich an den Sanierungsbedarf denke. Damals ist gesagt worden, dass der Sanierungsbedarf bei rund 147 Millionen € liegt.

Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage ist das Innenministerium im Februar 2022 noch einmal auf die Kommunen zugegangen, um sie erneut zu dem Sanierungsstau zu befragen. Dort haben sich, wie Sie zutreffend sagten, 29 Städte und Gemeinden zurückgemeldet. Aber der Sanierungsstau wurde auf ca. 148 Millionen € beziffert. Insofern bitte ich, auch da die richtigen Zahlen zu verwenden.

Trotzdem ist es bei diesen Summen völlig klar, dass mit einer Schwimmbadsanierung erhebliche Mittelvolumen für die Kommunen aufgerufen sind und dass es den Kommunen nicht leicht fällt, diese Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen. Und weil dem so ist, hält das Land bereits ein breites Unterstützungs- und Finanzierungsinstrumentarium bereit, über das Sie hier leider überhaupt gar nicht gesprochen haben. Wir haben zum einen die Sportstättenbaurichtlinie des Innen- und Sportministeriums. Wir haben den Bereich der Städtebauförderung und wir haben das ELER-Programm. Im Rahmen dessen unterstützen wir schon heute Kommunen bei der Sanierung von Schwimmbädern und Freibädern.

Weil es auch in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage enthalten war, habe ich es gerade noch einmal schnell durchgezählt: Allein in den Jahren 2019 bis 2021 sind über diese Förderinstrumentarien des Landes 24 Schwimmbäder bzw. Freibäder gefördert worden. Insofern ist es nicht so, dass eine Unterstützung verwehrt wurde. Ganz im Gegenteil: Das Land leistet bereits Unterstützung.

Zukünftig sollen auch die EU-Programme noch stärker als bisher zur Sanierung von Schwimmbädern genutzt werden. Für die neue EU-Förderperiode bis 2027 ist vorgesehen, Mittel für die Sanierung von Schwimmbädern bereitzustellen. Hierzu laufen gegenwärtig die Abstimmungen in der Landesregierung. Aktuell sind Mittel über die Programme EFRE, CLLD und LEADER in der Diskussion.

Hinzu kommt   auch das haben Sie erwähnt  , dass der Bund eine Offensive für Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen angekündigt hat und dabei insbesondere die Schwimmbäder stärker berücksichtigen will. Wir werden die Schritte des Bundes genau beobachten und dafür sorgen und darauf achten, dass diese Mittel dann auch in Sachsen-Anhalt mit zum Einsatz kommen. - So weit zu dem Bereich der Sanierung und Unterstützung durch das Land.

Zum Schwimmbadunterricht möchte ich Folgendes sagen. Vonseiten des Landesschulamtes, hier insbesondere der Schulschwimmkoordinatorinnen und Schulschwimmkoordinatoren, wird alles unternommen, um in Zusammenarbeit mit den kommunalen Trägern den Schwimmunterricht für Schulen abzusichern. Ein tatsächlich großes Problem ist es, den wegen der Coronapandemie ausgefallenen Schwimmunterricht nachzuholen.

Infolge der pandemiebedingten Schließung der Bäder konnte der Schwimmunterricht in den Schulen nicht in dem vorgesehenen Umfang von 36 Wochenstunden pro Schuljahr abgesichert werden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Bildung den Schulen Möglichkeiten eröffnet, Schwimmangebote im Rahmen außerunterrichtlicher Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Für diese Maßnahmen stehen jährlich Mittel in Höhe von 480 000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können Schulen über Kooperationen mit externen Partnern ergänzend zum Unterricht Arbeitsgemeinschaften zum Erlernen des Schwimmens einrichten.

Zusammenfassend kann man sagen, Sie haben mehrere Probleme adressiert, aber viele Ihrer Probleme sind von der Landesregierung bereits in Angriff genommen worden.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, es gibt eine Frau von Frau Buchheim. Diese kann sie jetzt stellen.


Christina Buchheim (DIE LINKE):

Nein, das ist keine Frage, sondern eine Intervention; deswegen hatte ich mich ans Mikro gestellt.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Wie auch immer.


Christina Buchheim (DIE LINKE):

Ich möchte Sie auf die Vorlage 4 zu der Drs. 7/4436 hinweisen. Das ist die Abfrage vom Städte- und Gemeindebund. Darin steht eindeutig: Der ermittelte Sanierungsbedarf beläuft sich auf ca. 114 Millionen €. Ich weiß, es gibt noch eine Vorlage des Innenministeriums, in der von 147 Millionen € die Rede war. Ich denke, dass es da einfach nur einen Übertragungsfehler gab.


Vizepräsident Wulf Gallert:

In Ordnung. - Sie können, aber müssen nicht reagieren; denn das war keine Frage.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ich habe diese Drucksache jetzt gerade nicht parat, um das im Einzelnen nachzulesen. Aber am Ende müsste es Ihrem Antrag zupasskommen, wenn der Sanierungsstau deutlich hoch ist. Deswegen weiß ich gar nicht, wieso Sie die Zahlen nach unten korrigieren. Insofern bin ich Ihnen eigentlich entgegengekommen mit der Annahme eines höheren Bedarfes.

(Beifall)