Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Nach § 80 Abs. 6 Satz 3 wird über die Beschlussempfehlung des Ältestenrats ohne Aussprache befunden. Es gibt jetzt den Antrag von Herrn Dr. Tillschneider zur Abgabe einer persönlichen Erklärung. Eine solche persönliche Erklärung ist nach § 67 der Geschäftsordnung des Landtags aber nur zulässig, um Angriffe zurückzuweisen, die in der Aussprache gegen das Mitglied gerichtet wurden, oder um eigene Ausführungen zu berichtigen. Da es keine Aussprache gibt, gibt es auch keine persönliche Erklärung. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Einspruch.
Abstimmung
Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrats seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus bis auf die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ältestenrats gefolgt worden.