Tagesordnungspunkt 17
Beratung
Unterstützung kommunaler Bäder - Schwimmunterricht absichern!
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/903
Die Einbringerin steht bereits am Rednerpult. Das ist Frau Buchheim für die antragstellende Fraktion. - Sie haben das Wort.
Christina Buchheim (DIE LINKE):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schwimmen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung und ist gesundheitsfördernd. Für uns ist es selbstverständlich, dass alle Kinder Schwimmunterricht absolvieren.
(Zustimmung)
Eine flächendeckende Versorgung mit Schwimmsportstätten ist erforderlich, um das Schwimmen zu lernen und zu trainieren. Sie ist genauso notwendig für die Rettungsschwimmerausbildung und für den allgemeinen Schwimmsport, sei es als Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport.
(Zustimmung)
Der Betrieb und die Unterhaltung von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Die finanzielle Lage der Kommunen ist oft genug Thema im Landtag. Schwimmbäder sind aber auch Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Bereits im Jahr 2019 hatte meine Fraktion die desolate finanzielle Lage der Bäder und die Auswirkungen auf die Schwimmfähigkeit der Kinder thematisiert. Seinerzeit hatte eine Kleine Anfrage von Kristin Heiß ergeben, dass der Sanierungsstau in den kommunalen Freibädern sich mit Stand vom August 2018 auf ca. 36,5 Millionen € belief. Für Hallenbäder lag kein aktueller Datenbestand vor. Es war Konsens, dass es für Kommunen eine große finanzielle Herausforderung ist, ihre Schwimmbäder zu sanieren bzw. zukunftsfähig zu modernisieren.
Bereits im Jahr 2019 forderte meine Fraktion daher das Land auf, einen Schwimmbadfonds aufzulegen und den Kommunen anfänglich Mittel in Höhe von jeweils 5 Millionen € für die Sanierung und Unterhaltung der Bäder zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/4410 wurde angenommen. Im Ergebnis dessen erfolgte eine statistische Erhebung zu dem baulichen Zustand sowie zu dem geschätzten Sanierungsaufwand der in den einzelnen Kommunen zur Verfügung stehenden Schwimm- und Freibäder.
Das Innenministerium bat den Städte- und Gemeindebund, seine Mitglieder auf freiwilliger Basis zu diesem Thema zu befragen. An der Umfrage haben sich 77 Städte und Gemeinden beteiligt. Davon hatten seinerzeit 22 Städte und Gemeinden kein kommunales Schwimmbad. 55 Städte und Gemeinden teilten mit, sie hielten ein Schwimmbad in Form eines Freibades oder einer Schwimmhalle vor. 52 Städte und Gemeinden haben einen Sanierungsaufwand angezeigt und diesen mit insgesamt ca. 114 Millionen € beziffert.
Bereits damals wiesen die Gemeinden darauf hin, dass die laufende Unterhaltung der Bäder daneben sehr hohe Kosten verursache, dass diese immer schwerer zu refinanzieren seien und dass es deshalb notwendig sei, dass das Land die kommunalen Träger mit zusätzlichen Fördermitteln bei der Sanierung der Schwimmbäder unterstützt.
(Zustimmung)
Was ist seitdem geschehen? - Die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 8/719 gibt einen Überblick. Auf die Frage nach dem Sanierungsstau bei Hallen- und Freibädern haben sich dieses Mal nur 29 Städte und Gemeinden gemeldet und diesen mit sage und schreibe ca. 148 Millionen € beziffert, also eine deutliche Steigerung. Nicht beteiligt haben sich die Stadt Dessau-Roßlau und die Landkreise Harz und Jerichower Land.
Denke ich nur an das geschlossene Bad in Benneckenstein im Harz, welches im Jahr 2019 den Sanierungsstau auf 3 Millionen € bezifferte, andere Stimmen sprachen gar von 10 Millionen €, so wird jedem klar, dass der Sanierungsstau tatsächlich noch deutlich größer ausfallen dürfte.
Bereits zu normalen Zeiten war der Betrieb eines Schwimmbades für die Kommunen eine Herausforderung. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie könnten nun allerdings dafür sorgen, dass die Betreiber der Bäder selbst baden gehen. Fehlende Einnahmen aufgrund von Schließungen oder gesetzlich vorgeschriebene maximale Besucherzahlen, höhere Personal- und Sachkosten infolge der Hygienekonzepte - der Betrieb der Bäder ist noch mehr zu einer wirtschaftlichen Herausforderung der Kommunen geworden. Kommunale Schwimmbäder konnten lediglich die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Dies war nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aktuell müssen die Kommunen finanzielle Verluste ausgleichen, aber auch Erhöhungen der Eintrittspreise stehen auf der Tagesordnung. Das trifft die Kommunen, aber auch die Besucherinnen der Bäder hart.
Kurz gesagt: Ohne Unterstützung von Bund und Land sind aktuell weitere Bäder von der Schließung bedroht.
Gestiegene Energiepreise werden zu weiter steigenden Defiziten führen und auch der steigende Mindestlohn, den ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße, wird die Kosten bei vielen Badbetreibern weiter in die Höhe treiben. Die gestiegenen Baupreise dürfen ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Aktuell klagen die Schwimmbadbetreiber sogar über fehlendes Personal. Aufgrund monatelanger Schließungen und fehlender Perspektiven haben sich viele Mitarbeiter umorientiert. Wie Sie gehört haben, ist es ein bunter Strauß an Problemen, die derzeit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern einhergehen.
Kommen wir zurück zum Sanierungsstau. Zwar verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf entsprechende Förderprogramme und ausgereichte Mittel, dennoch hat sich der Sanierungsstau weiter vergrößert. Auch die vom Bund aufgelegten städtebaulichen Programme, mit denen auch die Sanierung und der Erhalt der Schwimmbäder gefördert werden, sind nicht ausreichend.
Laut der Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag in der Drs. 19/32528 konnten mit Bundesmitteln in Höhe von jeweils etwas mehr als 6 Millionen € in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 drei Freibäder, im Jahr 2020 zwei Freibäder sowie ein Kombibad und im Jahr 2021 ein Hallenbad und drei Freibäder gefördert werden. Andere Bundesländer konnten deutlich stärker profitieren.
Kommen wir zum Schwimmunterricht. Aufgrund der Coronapandemie konnte seit dem Schuljahr 2019/2020 der Schwimmunterricht nicht in dem vorgesehenen Umfang angeboten werden bzw. fiel komplett aus. Zur Begründung werden personelle Gründe oder die Schließung der Schwimmhalle aufgrund der Pandemie oder Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen angeführt.
Positiv hervorzuheben sind vielfältige Anstrengungen, Schwimmangebote durch gezielte Kooperationen und außerschulische Arbeitsgemeinschaften anzubieten.
Pandemiebedingt ist leider auch die Zahl der Ausbildungen von Rettungsschwimmern zurückgegangen. An dieser Stelle besteht dringender Nachholbedarf.
Meine Damen und Herren! Die vorgelegten Zahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen zeigt, dass ein ich zitiere „besonderes Augenmerk auf die Schwimmhallen“ gelegt werden soll. Auch die Koalition hat erkannt, dass durch die Schließung von kommunalen Bädern der Schwimmunterricht in Gefahr gerät. Angekündigt wurde mit dem Koalitionsvertrag ein ich zitiere „Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern“. Lassen Sie bereits heute diesen Worten Taten folgen!
(Beifall)
Es bedarf einer gezielten Förderung, die die Bedeutung der Bäder für den ländlichen Raum und für den Schwimmsport würdigt. Dem starken Anstieg der Betriebskosten muss dringend entgegengewirkt werden. Durch Sanierungen können Einsparungen bei Strom und Wärme generiert und im doppelten Sinne positive Effekte erzielt werden, nämlich eine Entlastung der kommunalen Haushalte und ein Beitrag zum Klimaschutz.
Auch die Ampel-Koalition beim Bund will ihre Offensive für Investitionen im Bereich der Schwimmbäder verstärken. Deshalb brauchen wir einen vollständigen aktuellen Überblick über den baulichen Zustand der vorhandenen Bäder, um darauf aufbauend mit den Kommunen ein Konzept zur Sanierung und Unterhaltung der kommunalen Schwimmbäder zu erarbeiten.
Durch die Einführung eines Förderprogramms soll eine dauerhafte Schwimmbadinfrastruktur vorgehalten werden, die den Schwimmunterricht mit zumutbaren Wegen und auch das Vereinsschwimmen sicherstellt. Gleichzeitig sind jedwede Maßnahmen zu ergreifen, die das flächendeckende Angebot an Schwimmkursen und Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche sicherstellt, seien es der schulische Unterricht, Vereinsschwimmen oder kommerzielle Schwimmkurse. Hierfür bedarf es ausreichender Schwimmlehrkräfte und ausgebildeter Rettungsschwimmer. In Zusammenarbeit mit der DLRG bedarf es weiterer Anstrengungen, um Angebote für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer zu unterbreiten. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
(Beifall)