Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT


Ich eröffne hiermit die Befragung der Landesregierung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zunächst das Fragerecht. - Bitte, Frau Lüddemann.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Unsere Fragen gehen in Richtung Corona. Im bundesweiten Vergleich hat die Hansestadt Hamburg die mit Abstand niedrigste Inzidenz; gestern Abend lag sie bei rund 960. Sachsen-Anhalt hat eine Inzidenz von rund 2 000. Die Hansestadt Hamburg hat gestern verkündet, dass sie auch über den 2. April hinaus im Rahmen der sogenannten Hotspot-Regelung weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung treffen wird.

Ich frage die Landesregierung auch vor dem Hintergrund des sogenannten Krankenhausgipfels oder des gesundheitspolitischen Gespräches etc., das Anfang der Woche in der Staatskanzlei stattgefunden hat und aus dem per Pressemitteilung mitgeteilt wurde, dass sich die Verantwortlichen große Sorgen machen, weil es massive Personalausfälle gibt, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, und dass wir an einer Belastungs-, wenn nicht in Teilen sogar an einer Überlastungsgrenze der kritischen Infrastruktur im Bereich Gesundheit stehen.

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, wie sie die aktuelle Situation bewertet und wie sie den Schutz der Bevölkerung bewertet vor dem Hintergrund, dass bei uns ab dem 3. April alle Maßnahmen auslaufen werden.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Grimm-Benne wird die erste Frage für die Landesregierung beantworten. - Bitte, Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Lüddemann, wir haben nach wie vor einen Pandemiestab im Land implementiert, der uns tagaktuell einen Pandemiebericht gibt, der Ihnen auch immer zugänglich gemacht wird. Darin werden insbesondere drei wesentliche Punkte beobachtet und abgewogen hinsichtlich der Situation.

Das ist erstens die Inzidenzzahl, die Sie angesprochen haben. Sie liegt, wie Sie richtig gesagt haben, im Augenblick bei etwas über 2 000 und hat sich bei diesem Wert eingepegelt. Sie liegt damit auch über dem Bundesdurchschnitt. Wir befinden uns im Moment hinsichtlich der Inzidenz im Mittelfeld.

Der zweite Bereich, der immer abgefragt wird und der sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergibt, ist die Belastung der Intensivstationen. Sie können sehen, dass die Zahlen etwas niedriger sind, als sie es im Dezember und Januar waren. Es ist auffällig, dass sich die Zahl der Intensivbetten reduziert. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Zahlen nicht ordentlich gemeldet werden.

Vielmehr wird, wie Sie wissen, die Zahl der Intensivbetten im Zusammenhang mit dem notwendigen Personal berechnet. Aufgrund des hohen Krankenstandes werden eben auch Intensivbetten abbestellt. Das war Thema unseres Krankenhausgipfels. Herr Prof. Eppmeyer hatte darum gebeten, sich einmal dazu auszutauschen; das haben wir am Dienstag getan.

Sie wissen, dass Herr Prof. Eppmeyer neben seiner Funktion als Präsident der Landesärztekammer auch zuständig ist für die Verteilung von Patienten nach dem Kleeblattprinzip. Darüber hinaus haben wir die Universitätskliniken in Halle und Magdeburg gebeten zu schauen, wie die Situation innerhalb der Cluster ist.

An der Stelle ist die Situation im Moment kritisch, es ist aber nicht so kritisch wie im Januar, weil die Kleeblätter Sachsen und Thüringen im Augenblick noch so viele Kapazitäten haben, dass wir keine Patienten von außerhalb des Landes betreuen müssen. Insofern können wir den Bedarf im Land abdecken. Es ist noch nicht die Situation erreicht, in der wir landesweit etwas anderes tun müssen.

Der dritte Wert ist die Hospitalisierungsrate. Dort beobachten wir schon, dass wir aufgrund der älteren Bevölkerung viele Coronapatienten auf den Normalstationen betreuen müssen. Die Situation wird aber auch nach wie vor so eingeschätzt, dass es im Augenblick noch handhabbar ist.

Sie wissen, in Hamburg wird die Entscheidung anders begründet. Dort werden nicht die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten, sondern der Personalausfall bei den Pflegekräften und dem ärztlichen Personals betrachtet. Wir kommen im Augenblick zu einer etwas anderen Einschätzung als Hamburg. Wir sagen, wir haben nicht die Situation, dass wir als Landesregierung den Landtag bitten müssen, die Hotspot-Regelung in Kraft zu setzen.

Wir können es auch nicht regionalisieren, sondern wir müssten dann, weil die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten immer landesweit betrachtet werden, das gesamte Land unter eine Hotspot-Regelung stellen. Das sehe in im Augenblick fachlich noch nicht als geboten an. Dazu befinde ich mich im Einklang mit dem Ministerpräsidenten. Das haben wir so abgewogen und das haben auch die Gremien, die an dem Tag dabei waren, von der Kassenärztlichen Vereinigung bis hin zum Vertreter der Krankenhausgesellschaft   Herr Prof. Schütte war auch dabei   so gesehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt Nachfragen. Als Erster hat Herr Siegmund das Wort.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, wir blicken jetzt auf zwei Jahre Erfahrung zurück. Mir liegen auch immer mehr Erfahrungswerte aus anderen Ländern vor. Ich möchte anschließen an die Frage der Überlastung der Kliniken, die primär daraus resultiert, dass sich immer mehr Pflegepersonal in längerer Quarantäne befindet; auch geimpftes oder geboostertes Personal befindet sich über längere Zeit in Quarantäne.

Viele andere Länder, bspw. England oder Irland, haben schon vor mehr als einem Monat die Isolationspflicht, also die Quarantäne, komplett abgeschafft, weil sie auf die Selbstverantwortung der Menschen setzten und den Coronavirus in der derzeitigen Form auf die gleiche Stufe wie eine Erkältungskrankheit gestellt haben.

Die Zahlen geben ihnen recht. Sie stehen deutlich besser da als wir, wesentlich besser; denen geht es wunderbar. Die Situation in den Kliniken ist wesentlich entspannter, einfach weil mehr Personal verfügbar ist. Das heißt, die Knappheit wird durch Ihre Quarantäneregelung künstlich erzeugt. Ich frage Sie: Wann fangen Sie an, auch solche Kenntnisse in Ihre politischen Planungen einzubeziehen und warum verschließen Sie aktuell politisch die Augen vor dieser Situation?

(Beifall)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Wir verschließen nicht die Augen vor dieser Situation. Der letzte Termin beim Bundesgesundheitsministerium mit allen Landesgesundheitsministern hat ergeben, dass wir diesem Weg nicht folgen, sondern dass wir insbesondere dem Expertenrat folgen und diese Maßnahmen tatsächlich nicht bundesweit verfolgen.

(Zurufe: Warum? - Gründe!)

Weil wir haben andere Erkenntnisse als     

(Ulrich Siegmund, AfD: Welche?)

Ach     


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich denke, ich habe ausreichend geantwortet.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay. - Nächste Frage. Frau Sziborra-Seidlitz, bitte.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Der Ministerpräsident hat nach der letzten Bund-Länder-Runde dem Bund vorgeworfen, den Weg der gemeinsamen Beratungen verlassen zu haben und insbesondere die konkreten Anforderungen aus den Ländern bei dem neuen Coronakurs ignoriert zu haben. Meine erste Frage ist: Teilen Sie diese Kritik? Und zweitens: Welche konkreten Anforderungen sind das, die Sie oder auch der Ministerpräsident für notwendig halten würden, die jetzt aufgrund des neuen Kurses nicht umgesetzt werden können? Welche dieser Regelungen könnte man mit einer Entscheidung des Parlaments doch umsetzen?

(Zuruf)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich kann das auch beantworten. - Es ist schwierig für mich, das, was der Ministerpräsident gesagt hat, jetzt noch einmal für mich zu übersetzen. Aber wir sind, glaube ich, innerhalb der Landesregierung einer Auffassung darin, dass wir uns als Länder mehr Durchsetzungsmöglichkeiten gewünscht hätten, insbesondere hinsichtlich der Pflicht zum Masketragen in Innenräumen. Das halten wir nach wie vor für einen ganz wichtigen Bereich. Ich bin der Auffassung, dass wir dringend an die Menschen appellieren sollten, die Maske weiter zu tragen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das überall in den Innenräumen voraussetzen.

Was wir schwierig finden, ist, die 3-G-Regeln aufzugeben. Sofern nicht vom eigenen Hausrecht Gebrauch gemacht wird, können wir nicht mehr kontrollieren, ob sich der Virus nicht unauffällig weiterverbreitet, weil wir das Testen aufgeben werden. Bestimmte Bereiche wie Bürgertests sind durch die Testverordnung noch verlängert worden, sodass die Kostenfrage dabei nicht das Problem ist. Ich hätte mir aber gewünscht, dass man das macht und insbesondere, dass man die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz aufrechterhält.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine weitere Frage. Diese kommt von Herrn Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin! Die aktuell hohen Inzidenzen sind zu einer Zeit da, in der noch Schutzmaßnahmen gelten, in Sachsen-Anhalt noch bis zum 2. April 2022. Was ist denn Ihre Prognose seitens der Landesregierung, wie sich das, ausgehend vom gegenwärtigen Zustand, weiterentwickelt, wenn jetzt die Schutzmaßnahmen noch weiter runtergefahren werden und Sie   das hat ja die Koalition sehr deutlich gemacht   auch nicht bereit sind, eine breite Anordnung von Schutzmaßnahmen auf Landesebene anzugehen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich kann mich nur auf die Modellberechnung stützen, die unser Landesamt getätigt hat. Wir rechnen nach wie vor damit   wir sind ja später in diese Omikron-Welle reingekommen  , dass wir vor Ostern einen Rückgang der Inzidenzen haben werden. So sind auch die Modellrechnungen, wie Sie sie in dem Bericht des Landesamtes sehen, konzipiert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Ich sehe eine weitere Frage. - Frau Sziborra-Seidlitz noch einmal, bitte.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Nach Ihrem Austausch mit den Klinikbetreibern und den ambulanten Dienstleistern im Gesundheitsbereich: Wie wird sich aufgrund eines länger andauernden Plateaus dieser hohen Inzidenzen oder möglicherweise auch noch einmal aufgrund eines Aufwachsens mit dem Wegfall der Schutzmaßnahmen mit den entsprechenden Krankschreibungen und Quarantänen die Situation im Gesundheitswesen, in der ambulanten und stationären Versorgung in Sachsen-Anhalt Ihrer Auffassung und der der Fachkollegen nach in den nächsten Wochen entwickeln?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

So wie wir gemäß der Modellrechnung rückgängige Inzidenzen möglicherweise vor Ostern haben werden, so wird es sich auch entspannen hinsichtlich des Personals in den Kliniken, auch im ambulanten Bereich. Darauf hoffen alle diejenigen, die an dem Tag an dem Gipfel teilgenommen haben. Es waren auch Herr Böhme und Herr Schütte dabei. Die haben das alles, was ich jetzt referiert habe, bestätigt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.- Es gibt weitere Fragen. - Herr Siegmund, bitte.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank. - Wir haben gerade gehört, dass die hohen Inzidenzwerte bestehen, obwohl wir diese ganzen Maßnahmen haben. Es gibt Länder, bspw. Schweden, die alles abgeschafft haben, die aktuell einen Inzidenzwert von 80 haben - also viel, viel geringer als bei uns. Sie haben gesagt, dass Sie trotzdem weiterhin an den Maßnahmen festhalten, weil der Expertenrat das aufgrund von Erkenntnissen vorgibt. Ich würde gerne von Ihnen wissen: Was sind denn genau diese Erkenntnisse?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Man hat gesagt, ganz besonders das Tragen der Maske, der FFP2 Maske, sei im Augenblick der wichtigste Schutz vor der hohen Ansteckungsrate hinsichtlich der Omikron-Variante. Jetzt gibt es die Omikron-Variante, die zudem noch ansteckender ist. Das ist z. B. eine der wesentlichen Maßnahmen, bei der ich dringend appelliere, ohne dass wir das gesetzlich vorschreiben oder anordnen, die Maske weiter zu tragen, solange die Inzidenzwerte so hoch sind.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine weitere Frage von Frau Frederking.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Das passt sehr gut, was Sie gesagt haben, dass das Tragen von FFP2 Masken zurzeit der wichtigste Schutz sei. Sie sagten auch, man appelliere, mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen zu setzen. Das finde ich einen guten Appell. Allerdings: Wenn nicht alle Masken tragen, wenn das fällt, bspw. im Supermarkt, ist es für die vulnerablen Gruppen schwer, sich zu schützen. Faktisch heißt das für viele Menschen, dass sie an bestimmten gesellschaftlichen Dingen oder auch an der Versorgung für das tägliche Leben nicht mehr teilnehmen können, weil sie sich selber nicht mehr schützen können.

Dazu möchte ich Sie fragen, wie Sie das einschätzen und ob Sie nicht der Meinung sind, dass man aufgrund dieser schwierigen Situation doch noch einmal den Vorstoß unternehmen sollte, bundeseinheitliche strengere Regeln auf den Weg zu bringen.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Frau Frederking, ich teile Ihre Punkte. Nichtdestotrotz haben wir als Gesundheitsminister noch einmal an den Bund appelliert, Vorkehrungen zu treffen, einheitliche Möglichkeiten zu schaffen, um weiterhin als Landesregierung handeln zu können. Es gab allerdings nicht die politische Mehrheit dafür. Wir erleben jetzt wieder, auch hier im Hohen Hause, wie ich es erwartet hatte, dass dann, wenn man diesen Bereich der Pandemiebekämpfung in die Hände der politischen Mehrheit geben muss, nicht mehr erreicht werden kann, was tatsächlich geboten wäre.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Ich sehe eine weitere Frage von Frau Sziborra-Seidlitz.


Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sie haben an mehreren Stellen, das hat auch der Ministerpräsident nach der Bund-Länder-Runde, deutlich gemacht, dass das, was vom Bund kommt, zu wenig ist. Sie haben Ihre persönliche Auffassung deutlich gemacht, dass das Masketragen ein wirksamer Schutz ist und, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Sie das weiterhin für notwendig halten.

Ich verstehe den Druck der politischen Mehrheit, aber ich wüsste gerne, was Ihrer Meinung nach ein objektiver Hinderungsgrund ist, der Auffassung anderer Länder zu folgen aufgrund der hohen Belastung in den Kliniken. Wir haben öffentlich sehr wohl wahrgenommen   das stand in der Pressemitteilung der Staatskanzlei  , dass die Kliniken eben nicht gesagt haben, dass sie in den nächsten Wochen eine Entlastung erwarten, sondern im Gegenteil, sie haben gesagt, sie erwarten diese Entlastung nicht.

Also: Was hindert uns in diesem Land objektiv daran, die wenigen Möglichkeiten, die wir aufgrund der Bundesgesetzgebung noch haben, zu nutzen, nämlich per Landtagsbeschluss an dieser Stelle ein Weiterlaufen bestimmter Schutzmaßnahmen zu beschließen, aufgrund der hohen Belastung und aufgrund der hohen Inzidenzwerte? Was hindert uns objektiv daran? Wie ist Ihre persönliche Auffassung dazu? Sollten wir das als Land tun oder sollten wir das nicht?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Frau Sziborra-Seidlitz, ich schätze Sie sehr, aber dass Sie als Koalitionspartnerin auf Bundesregierungsebene mir diese Frage stellen     Diese Frage muss sich auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag stellen.

Dennoch hat man den Kompromiss in der Regierung mit der FDP und der SPD gefunden. Es ist ja nun kein Geheimnis, dass wir an der Stelle näher beieinander sind als möglicherweise mit dem Koalitionspartner FDP.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es ist doch schön, dass man das mal ausspricht!)

Aber, ich mache deutlich: Man kann als Regierung nur dann dem Landtag gegenübertreten und sagen, wir würden empfehlen, einen solchen Antrag auf eine Hotspot-Regelung einzubringen, wenn man dafür in den Regierungsfraktionen eine Mehrheit bekommt.

(Zurufe: Darum geht es doch gar nicht! - Weiterer Zuruf)

Mir ist signalisiert worden, dass es für mich nicht nur in der FDP-Fraktion keine Mehrheit gibt, um diese Punkte durchzusetzen.

(Zustimmung)

Deswegen sage ich ganz deutlich, dass ich es mir und auch dem Ministerpräsidenten ersparen möchte, eine Lage wie in Sachsen zu schaffen, wo der Ministerpräsident eine Hotspot-Regelung für das Land einbringen wollte und die eigenen Fraktionen dem nicht gefolgt sind. Diese Auseinandersetzung möchte ich uns an der Stelle ersparen. Deswegen können Sie von mir ganz viele persönliche Meinungen hören. Sie müssen sich aber fragen, warum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundesebene das auch nicht hinbekommt.

(Zustimmung - Zuruf)

Ich habe einen ganz anderen Eindruck. Sie sprechen immer über Hamburg. In Hamburg versucht man es, eine solche Hotspot-Regelung einzuführen.

(Zuruf: Ich denke mal, da ist es auch so!)

Aber dort ist man sich auch nicht ganz sicher, ob man damit im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz wäre, das sich nämlich nur an der Hospitalisierungsrate und der Situation auf den Intensivstationen orientiert und nicht, wie die Begründung dafür in Hamburg lautet, am Personalmangel aufgrund von Quarantäne und Personalausfall. Das wird man noch sehen. Das wird nämlich auch die Gerichte beschäftigen, wenn das so passiert.

Ansonsten sehe ich im Augenblick nicht, dass es überhaupt ein Land schafft, eine solche Hotspot-Regelung zu machen, zumal es dazu auf Bundesebene unterschiedliche Auffassungen gibt, ob eine Hotspot-Regelung tatsächlich für ein ganzes Land gelten könne. Das kennen Sie alles. Deswegen finde ich es ein bisschen unlauter, mir die Frage zu stellen, ob ich das in Sachsen-Anhalt etablieren kann.

(Zustimmung)