Tagesordnungspunkt 12
Beratung
Verhandlung eines Einspruchs nach § 80 Abs. 6 GO.LT gegen einen Ordnungsruf
Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 8/915
Berichterstatter ist Abg. Herr Borgwardt. - Bitte, Herr Borgwardt.
Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erinnern uns an die siebente Sitzungsperiode, als sich Herr Dr. Tillschneider in der 13. Sitzung des Landtags am 24. Februar 2022 im Rahmen seiner Einbringungsrede zum Tagesordnungspunkt 4 a zum Thema Impfungen an Schulen wie folgt äußerte Zitat :
„Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?“
Der die Sitzung des Landtags zu diesem Zeitpunkt leitende Vizepräsident Herr Wulf Gallert erteilte dem Abg. Tillschneider daraufhin einen Ordnungsruf. Zur Begründung führte er aus, er habe die Information bekommen, dass bei der Rede von Herrn Dr. Tillschneider soeben die Analogie des Titels von Hannah Arendt, die Banalität des Bösen, bezogen auf ihre Studie zum Holocaust, hier für die Impfkampagne verwendet worden sei.
Mit Schreiben vom 25. Februar 2022 erhob der Abg. Dr. Tillschneider beim Präsidenten des Landtags Einspruch gegen diese Ordnungsmaßnahme.
(Zustimmung)
Zur Begründung des Einspruchs führte er unter anderem an, er habe mit der beanstandeten Äußerung seine Kritik daran zum Ausdruck gebracht, dass die Erwachsene betreffenden Empfehlungen und Maßnahmen unter weitgehender Ausblendung der individuellen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche angewendet würden. Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Konstitution und Bedürfnisse halte er eine Uniformität der Behandlung für ausgeschlossen. Der Vorwurf, er habe einen Vergleich zur NS-Herrschaft vorgenommen oder eine Parallele dazu gezogen, sei falsch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! § 80 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung weist dem Ältestenrat die Aufgabe zu, unter anderem über den Einspruch gegen einen Ordnungsruf zu beraten und dem Landtag das geschieht jetzt diesbezüglich eine Entscheidung zu empfehlen.
Der Ältestenrat hat sich in der vergangenen Woche in der 10. Sitzung detailliert mit dem Einspruch befasst es gibt mittlerweile auch ein nicht veröffentlichtes Wortprotokoll mit mehr als 20 Seiten und nach kontroverser längerer Diskussion mit 10 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen in Drs. 8/915 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
(Beifall)