Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Der entscheidende Antrag dieser verbundenen Debatte, der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/756, startet mit der Feststellung einer mangelnden gesellschaftlichen Sensibilisierung für die Nöte und Bedarfe der jungen Generation während der Coronapandemie.

Die Landesregierung selbst und die Mehrheit hier im Landtag belegen diese Feststellung gleich zweifach. Zuerst werden die vom Sozialministerium im Rahmen des Corona-Sondervermögens vorgeschlagenen Maßnahmen zur Unterstützung der jungen Generation und das In-den-Blick-Nehmen gerade der psychischen und seelischen Belastungen durch die Pandemie zugunsten von mehr Wirtschaftshilfen aus diesem Topf deutlich eingekürzt. Und dann, als symbolisches Sahnehäubchen, besprechen wir diesen wichtigen und fachlich fundierten Antrag zur Situation der jungen Menschen im Land zusammen mit zwei Beschlussempfehlungen aus Ausschüssen und dem bizarr verantwortungslosen Antrag der AfD-Fraktion. - Hat ja alles irgendwie mit Corona zu tun.

So sieht also die Wertschätzung der Landesregierung für die jungen Menschen in Sachsen-Anhalt und ihre Unterstützung aus.

(Zuruf: Die Zusammenstellung macht der Landtag!)

- Die Wertschätzung der Landesregierung und der Mehrheit im Landtag.

Das alles passiert zeitgleich mit der siebenten Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu Covid 19, die gleich im Titel die prioritäre Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie fordert. Prioritäre Berücksichtigung hier im Land bisher? - Pustekuchen. Da ist die pressewirksame Unterstützung für die Wirtschaft eben wichtiger. Lieber glänzen als Gedöns. Dann heben Sie auch noch den grotesken Antrag der AfD eben mit in diese Debatte - nicht die Landesregierung.

(Zuruf: Den grotesken Antrag?)

Zu diesem Antrag will ich nur noch einen weiteren Satz verlieren, den ich einmal in dem typischen AfD-Gestus und in AfD-Begrifflichkeiten formulieren möchte: Mit Ihrer Forderung, verehrte AfD, lassen Sie das deutsche Volk ins Pandemiemesser laufen und vergehen sich an der Volksgesundheit.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ha, ha! Wie witzig! Darüber lacht niemand! Nicht einmal Ihre eigene Fraktion lacht!)

Und jetzt zu dem wichtigen Antrag der Linksfraktion. Ich bin im Grunde bei allen Punkten ganz bei Ihnen. Die aufgezeigten und untersetzten Handlungsfelder der Punkte 2 bis 6 ergeben ein nahezu lückenloses Bild. Ich möchte kurz einzelne Punkte herausgreifen.

Zu dem Thema „Gesundheitsziele des Landes“: Ich glaube, es ist an der Zeit, die bestehenden Ziele in Gänze auf den Prüfstand zu stellen, ihre Umsetzung zu evaluieren und in einem breiten Prozess ihre Neufassung vorzunehmen. Seelische Gesundheit wäre bei einer solchen Fortentwicklung sicherlich ganz oben mit auf der Agende. Ich glaube, dazu besteht hier große Einigkeit. Die Gesundheitsziele des Landes haben eben nicht nur in dem hier aufgemachten engeren Rahmen der Pandemie einen Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf. In der Pandemie aufzuwachsen, ist eine besondere biografische Bürde. Hier sind wir gegenüber der jungen Generation absolut in der Pflicht.

(Zustimmung)

Die Entwicklung entsprechender Kompetenzen bei Fachkräften im Bildungsbereich ist dabei absolut entscheidend. Auch die Forderungen, Mehrbedarfe bei den Familien- und Erziehungsberatungsstellen finanziell abzufangen und eine Aufstockung der Kinder- und Elterntelefone in die Wege zu leiten, sind für mich derart einleuchtend, dass ich schockiert wäre, wenn dafür nicht schon im Haushalt 2022 Vorkehrungen getroffen wären.

Im Rahmen der Novelle des Psychiatriegesetzes in der vorigen Legislaturperiode haben wir im Bereich der gemeindepsychiatrischen Verbünde ein besonderes Augenmerk auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen gelegt. So heißt es in § 7 Abs. 2 des neuen PsychKG:

„Der besondere Kooperationsbedarf im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Hilfsangebote soll berücksichtigt werden.“

Aber auf der Ebene der sozialpsychiatrischen Dienste sind insbesondere kinder- und jugendpsychiatrische Angebote im Land leider die Ausnahme. Ja, hier hätten wir bereits auf der Ebene des Landesgesetzes eine Verbindlichkeit normieren können und sollen. Jetzt aber ist es aktuell das Mindeste, der Forderung des vorliegenden Antrages zu entsprechen

(Zustimmung)

und einen landesweiten Ausbau in Abstimmung mit den Kommunen zu prüfen und landesseitig zu fördern.

Ich freue mich auf die Beratungen über diesen wichtigen Antrag im Sozialausschuss und hoffe sehr darauf, dass er dort nicht versenkt wird. Wir haben eine besondere Verantwortung, lassen Sie uns dieser gerecht werden. Zeigen wir unseren Kindern und Heranwachsenden und den Familien in Sachsen-Anhalt, dass Politik mehr kann und will, als bisher zu sehen ist. - Vielen Dank.

(Zustimmung)