rof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! -Lieber Abgeordneter Aldag, eigentlich rennen Sie eine offene Tür ein. Die Anpassung des Wassergesetzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung in dieser Legislaturperiode, um den Herausforderung zu begegnen, mit denen uns der Klimawandel in all seinen Facetten wie Trockenperioden, Starkregen und Bodenerosionen und einiges mehr konfrontiert. Sie haben es aufgezählt; das ist nicht falsch.
Wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Sie haben es in Ihrem Antrag richtig formuliert ich zitiere :
„Das Wassergesetz Sachsen-Anhalt wird überarbeitet, um den Paradigmenwechsel von Wasserabfluss zu Wasserhaltung zu verankern.“
Sie möchten also, genau wie die Landesregierung, diesen gesetzlichen Paradigmenwechsel gestaltet sehen. Sie meinen, dass ein Gesetzentwurf bis zum 30. Juni 2022 weitgehend vorgelegt werden könnte. Dazu sage ich Ihnen, auch nach Rücksprache mit meinem Haus: Das halten wir für nicht machbar und für nicht seriös. Man sollte nicht versuchen, bei dem erheblichen Aufwand, den wir betreiben müssen, um einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, eine unrealistische Frist zu setzen.
Lassen Sie mich versuchen, das ein wenig zu erklären. Insbesondere zu der Änderung des Wassergesetzes enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe von Arbeitsaufträgen Sie werden sie gelesen haben , die im Vorfeld der Novelle abzuarbeiten sind. Dabei handelt es sich bspw. um die Evaluierung unserer Unterhaltungsverbände zur Klärung der Frage, welche finanziellen, personellen und sachlichen Ressourcen erforderlich sind, um den bisherigen Fokus auf den Wasserabfluss durch die Schwerpunktsetzung auf den Wasserrückhalt in der Fläche zu ersetzen. Weiterhin ist zu prüfen, mit welchen konkreten Maßnahmen ein nachhaltiges Wassermanagement eingerichtet werden kann und wie sich dies auf den endgültigen inhaltlichen Regelungsbedarf für die wasserrechtlichen Vorgaben zur Stauhaltung und Wasserspeicherung auswirkt.
Darüber hinaus ist es zu kurz gegriffen zu glauben, mit einer Änderung des Begriffs der Gewässerunterhaltung seien der anhaltenden Trockenheit und dem Wassermangel hinreichend entgegenzutreten. Um ein zeitgemäßes Wassermanagement in unserem Land zu etablieren, bedarf es einer grundsätzlichen Neuausrichtung. Daher enthält der Koalitionsvertrag auch Arbeitsaufträge, um auszuloten, welche rechtlichen Stellschrauben uns zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich dazu etwas ausführen. Es gibt folgende Prüfaufträge. Erstens. Die derzeitigen Strukturen der Träger der Unterhaltungspflicht sind zu evaluieren. Die Kosten, die auf die öffentliche Hand und die Flächeneigentümer zukommen, weil eine Umgestaltung der Gewässerunterhaltung zu einem Wasserrückhaltungsmanagement zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen erfordert, sind zu ermitteln. Ich denke, darin sind wir uns einig.
Zweitens. Eine Untersuchung ist anzustellen, mit welchen konkreten Maßnahmen ein besserer Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden soll, weil hiervon der Inhalt und der Umfang der Novellierung der Stauanlagen- und Wasserspeicherregelungen der §§ 36 bis 48 des Wassergesetzes abhängen. Durch die Einführung des sogenannten Erschwernisbeitrages in § 55 Abs. 3 des Wassergesetzes wurde eine finanzielle Entlastung für nicht versiegelte Flächen im Rahmen der Umlage der Gewässerunterhaltungsbeiträge erreicht. Soweit eine weitere Entlastung der Waldbesitzer bei den Beiträgen der Gewässerunterhaltungsverbände über das Wassergesetz erfolgen soll, ist zu ermitteln, um wie viel höher als bisher die Kostenlast für die übrigen Flächennutzer darunter in der Landwirtschaft und der Wohnnutzung ausfällt.
Um zu konkretisieren, mit welchen konkreten Maßnahmen wir einen weitgehend klimaresilienten Hochwasserschutz erreichen, der auch immer wieder auftretende klimawandelbedingte Starkregenereignisse im Blick hat: Auch hierfür gilt, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte in den Blick zu nehmen sind. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen sie auf den Prüfstand.
Nun erlauben Sie mir den folgenden Hinweis: Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien der Landesregierung sieht vor, dass bei jedem Gesetzgebungsverfahren, das wir einbringen, der damit einhergehende finanzielle Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, für die Gemeinden, für die Landkreise und für das Land anhand von harten Zahlen kalkuliert und belegt werden muss. Dieser Verpflichtung werden wir uns stellen und ein belastbares und ehrliches Gesetzgebungspaket kreieren. Das dafür erforderliche Zeitfenster werden Sie uns bitte zugestehen. Ich kann Ihnen versichern, dass dies angesichts der im Vorfeld zu erledigenden Hausaufgaben zeitangemessen erfolgen wird.
Und vielleicht noch ein kleiner Hinweis, weil Sie an unsere gemeinsame Zeit erinnern. In den Trockenjahren 2019 und 2020 hätte man im Umweltressort in diesem Sinne vielleicht schon hilfreiche Vorleistungen auf den Weg bringen können.
(Zustimmung)
Dann wären wir einen Schritt weiter. - Vielen Dank.
(Zustimmung)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Minister, es gibt eine Frage. Möchten Sie die beantworten? - Frau Frederking.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Minister Willingmann, jetzt können Sie mich verstehen?
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Ich kann Sie verstehen.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Wunderbar. - Herr Aldag hat in seinem Beitrag sehr deutlich gemacht, dass § 52 des Wassergesetzes zentral ist, weil er nämlich zurzeit nur den ordnungsgemäßen Abfluss und nicht die bedarfsgerechte Wasserrückhaltung definiert. Herr Aldag hat aber auch sehr deutlich gemacht, dass es ein Baustein ist, um die Wasserrückhaltung zu realisieren. Er hat noch viele andere Maßnahmen aufgezählt.
Deshalb lautet jetzt meine Frage an Sie: Ist es nicht, weil wir uns einig sind, dass es eben nicht die hinreichende Maßnahme, so wie Sie es formuliert haben, sondern ein Baustein ist, sinnvoll, damit ganz schnell anzufangen, um dann diesen anderen Auftrag, den neuen Auftrag an die Unterhaltungsverbände, eintüten zu können?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Minister.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Vielen Dank, Frau Abg. Frederking. Nein, wir halten das nicht für sinnvoll. Wir halten es für sinnvoll, das Gesetz insgesamt - das ist ein komplexer Vorgang - anzugehen und ihnen dann vorzulegen. Unser Zeitrahmen sieht dafür jetzt etwa ein Jahr vor. Ich denke, dann können wir Ihnen auch ein in sich konsistentes seriöses Angebot unterbreiten. - Vielen Dank.
(Zustimmung)