Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Räuscher, drei Minuten müssen Sie noch warten, dann geht es weiter.

Dem Landtag liegt ein Antrag der AfD-Fraktion vor. Er wurde hier gerade eingebracht. Das Anliegen hat in der letzten Legislaturperiode, wie sich mancher von Ihnen möglicherweise erinnert, den Umweltausschuss wiederholt beschäftigt, zuletzt am 21. März 2021 in einer ausführlichen Anhörung. Man konnte das nachlesen. Der Gewässerkundliche Landesdienst hat ausführlich über die Auslegung, den Bau sowie die Funktionskontrolle von Fischaufstiegsanlagen in Sachsen-Anhalt informiert. Deshalb versuche ich, mich auf die Punkte des Antrags zu konzentrieren.

Zu Punkt 1. Die Landesregierung soll gebeten werden, an allen Anlagen methodenvergleichende Funktionskontrollen vorzunehmen. Ein bundesweit anerkanntes Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, kurz DWA, vom Mai 2014 ist Grundlage für die technische Auslegung und den Bau von Fischauf- und  abstiegsanlagen.

Nach der Fertigstellung werden die Anlagen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Grundlage dafür ist der vom Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau erarbeitete Methodenstandard aus dem Jahr 2006.

Insoweit ist unseres Erachtens eine methodenvergleichende Kontrolle ein Gang ins Leere, weil es im Grunde keine unterschiedlichen Methoden gibt. Richtig ist   insoweit stimme ich dem Anliegen zu  : Ein Arbeitspapier aus dem Jahr 2006 verdient eine Überprüfung. Dazu hat die DWA eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gerade versucht, dies zu tun.

Zu Punkt 2 Ihres Antrags   Funktionskontrolle energiewirtschaftlicher Anlagen   darf ich auf § 35 des Wasserhaushaltsgesetzes verweisen, nach dem die Nutzung von Wasserkraft nur zugelassen werden darf, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation durch den Betreiber ergriffen werden. Hier ist also der Betreiber in der Pflicht.

Punkt 3 stellt darauf ab, dass die zuständigen Landesbehörden die Funktionskontrollen mit weiteren Experten und Verbänden bewerten sollen. Warum die Landesregierung dies nicht für erforderlich hielt, habe ich Ihnen gerade mit der Antwort zu Punkt 1 gesagt. Im Übrigen vertrauen wir auf die Kompetenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die diese Untersuchungen im Auftrag der Betreiber durchführen. Es gibt auch keinen Grund, dies zu ändern.

Zu Punkt 4. Nun sollen wir auch noch eine Vollkostenrechnung für alle Um- und Neubauten solcher Anlagen erstellen. Das halten wir für vollends entbehrlich. Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen sind die Eigentümer der Anlagen zuständig. Die Landesverwaltung hat keine Möglichkeit und übrigens auch keine rechtliche Grundlage, derartige Untersuchungen für Anlagen von Dritten durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten   insoweit kann ich dem Antrag zustimmen  : Die Herstellung der Durchgängigkeit von Gewässern ist aus umweltpolitischer Sicht eine wichtige Aufgabe und sie ist noch nicht vollständig gelungen. Die Gewässer sollen wieder vernetzt und ein Stück weit natürlicher gestaltet werden. Das, meine Damen und Herren, ist ein sinnvolles Anliegen.

Im Übrigen haben sich, wenn ich das richtig mitbekommen habe, die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Antrag zu überweisen. Dorthin gehört er. Wir sollten, wenn wir über Details, auch technischer Art, reden, zunächst in die Ausschüsse gehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)