Alexander Räuscher (CDU):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN geht inhaltlich an der von ihnen, den GRÜNEN, gewählten Problematik, nämlich eine Änderung des § 52 des Wassergesetzes herbeizuführen, komplett vorbei.

§ 52 regelt lediglich die Gewässerunterhaltung und nicht den Gewässerausbau. Beim Blick in die Bestimmungen des Wassergesetzes muss ich feststellen, dass meine verehrten Kollegen der grünen Fraktion die Bestimmungen des Wassergesetzes nicht zur Kenntnis genommen haben oder die Bestimmungen nicht verstanden haben.

Das Verfahren zum Gewässerausbau - dazu gehört übrigens auch die Renaturierung - wird in den §§ 89 ff. geregelt. In § 89 ist substanziiert dazu geregelt   ich zitiere  : Der Gewässerausbau einschließlich eines naturnahen Ausbaues.

Verehrte Kollegen der einbringenden grünen Fraktion: Nachdem der Minister bereits sehr gut vorgetragen hat, einen seriösen Entwurf auszuarbeiten und zur geeigneten Zeit vorzulegen, sollten wir die Ausschüsse nicht mit solchen hilflosen Anträgen belasten.

Darum: Erstens ist der Antrag zurückzuweisen bzw. abzulehnen, weil er offensichtlich unbegründet ist. Und zweitens. Die CDU-Fraktion beantragt die Ablehnung. - Danke schön.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Räuscher. Es gibt eine Nachfrage, Herr Räuscher. Wollen Sie die beantworten?


Alexander Räuscher (CDU):

Ich versuche das gerne.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Frederking, bitte.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Herr Räuscher, viele in der Landwirtschaft rufen ja förmlich nach Wasser, weil es immer noch viel zu trocken ist, sodass die Pflanzen verdorren und die Landwirtschaft Ernteeinbußen zu beklagen hat. Auch maßgebliche Köpfe in Ihrer Partei sind dabei. Herr Aldag wird gleich auch noch Namen nennen.

 

Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay. Stellen Sie bitte die Frage.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ja. Ich habe doch auch zwei Minuten Zeit. Die waren noch nicht abgelaufen. Da wundere ich mich doch immer sehr, dass exakt nach zwei Sätzen bei mir interveniert wird.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Nein, wir wollen uns konzentrieren.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ich stelle sehr gerne die Frage, Herr Dr. Schellenberger. - Meine Frage ist: Hören Sie die Rufe der Landwirtschaft, dass die jetzt das Wasser brauchen und dass die Unterhaltungsverbände das Wasser gar nicht rückhalten dürfen, weil das Gesetz derzeit anders formuliert ist?


Alexander Räuscher (CDU):

Frau Frederking, ja, selbstverständlich hören wir die Rufe. Ich sage es noch mal und der Minister hat es gesagt: Wir brauchen einen seriösen Gesetzentwurf und eine seriöse Umarbeitung und nicht einen Schnellschuss. Sie versuchen hier, ein Ultimatum zu setzen nach dem Motto, macht das mal innerhalb von zwei bis drei Monaten fertig. Wollen Sie, dass wir was mit der heißen Nadel dahinstricken?

(Zuruf: Es geht doch nur um den § 52!)

Das ist doch Quatsch. Natürlich drängt es und natürlich ist es ein wichtiges Problem. Aber es nützt nichts, hier unnütz Druck zeitlicher Art aufzubauen. Die Seriosität und die Qualität der Arbeit gehen den Emotionen vor.

Mir kommt hier eine Menge - das Thema betrifft sie wahrscheinlich sehr emotional - an Emotionen herüber. Nur die helfen uns in der Praxis nicht weiter. Da müssen wir sachliche und fachgerechte Lösungen finden. Deshalb ist dieses Drängeln sinnlos und bringt uns dabei nicht weiter. Geben Sie dem Ministerium die Zeit. Dann haben wir in den Ausschüssen Zeit, um das Ganze zu besprechen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Eine Nachfrage?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Aber es ist doch seriös, wenn die Unterhaltungsverbände die Möglichkeit bekommen, auch Wasser rückhalten zu dürfen. Das dürfen sie ja heute nicht. Das ist doch seriös und fachlich.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Räuscher.


Alexander Räuscher (CDU):

Ja.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Alexander Räuscher (CDU):

Danke schön. - Noch einmal der Hinweis: Sie haben sich an § 52 festgebissen. Lesen Sie sich doch, bevor wir weiter diskutieren, auch noch einmal die anderen Paragrafen durch, also die §§ 89 ff., zum Thema Renaturierung. Alle diese Möglichkeiten gibt es und alle die Projekte, die Herr Aldag so wortreich angesprochen hat, können auch heute schon umgesetzt werden. Dabei gibt es verschiedene Fragen, die in der Praxis zu klären sind. Wenn man die alle umsetzt, dann wäre schon eine ganze Menge getan. Insofern lesen Sie sich das Gesetz bitte genauer durch. - Vielen Dank.