Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist von den Vorrednern bereits dargelegt worden, wir müssen die Normen im SOG und im Verfassungsschutzgesetz anpassen, um die Verweisungen, die durch die geänderte Rechtslage auf Bundesebene zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) erfolgt sind, umzusetzen, damit diese Verweisungen und auch diese Rechtsgrundlagen nicht ins Leere laufen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt. Im Gesetzgebungsverfahren wird § 25 des Verfassungsschutzgesetzes geändert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für sinnvoll, jetzt zügig zu beraten, um eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes durch Mitglieder, die dieser Landtag in dieser Legislaturperiode entsendet, tatsächlich durchzuführen. Ich will daran erinnern, dass ich selber nach meinem Ausscheiden im April 2011 noch fast ein Jahr lang, bis 2012, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission war. Neben dem Kollegen Püchel war nur noch Frau von Angern als gewählte Abgeordnete für die parlamentarische Kontrolle zuständig und hätte Ihnen als Abgeordnete berichten können. Das heißt, mehr als ein Jahr lang hat dieses Gremium nicht in einer vom neu gewählten Landtag legitimierten Art und Weise getagt. Das wollen wir nicht erneut so lange liegen lassen, deshalb brauchen wir erstens die Gesetzesänderung und zweitens zügig die Bestimmung der Mitglieder.

Ich will noch einen Hinweis geben, damit keine Legendenbildung entsteht. Wir stellen fest, dass das Land Sachsen-Anhalt in seiner Geschichte bereits mehrfach parlamentarische Kontrollgremien oder Kommissionen mit einer Stärke von vier Mitgliedern des Landtags hatte, die auch funktioniert haben. Wir hatten auch immer die Regelung, dass mindestens ein Mitglied der Opposition angehören soll. Jahrelang war es jemand von der größten Oppositionsfraktion, dann hat man es irgendwann gestrichen, weil es nicht mehr gepasst hat. Wir sagen    

(Zuruf)

- Da war ich nicht dabei, Herr Loth. - Wir sagen, vier ist eine richtige Größe für die parlamentarische Kontrolle, und die wählen wir nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Kosmehl. Augenblick. Herr Meister hat einen zweiten Versuch gestartet, und bei Ihnen hat er ihn gelandet. Wollen Sie seine Frage beantworten?


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr gerne.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte. Herr Meister, Sie haben das Wort.

 

Olaf Meister (GRÜNE):

Danke, Herr Präsident. - Als Begründung wird angeführt, dass Landtagswahlen, neue Zusammensetzung des Landtags und so. Der Landtag ist um eine Fraktion größer geworden. Trotzdem wird das jetzt reduziert. Also, ich verstehe diesen Zusammenhang nicht. Dann würde mich interessieren, ob es irgendwelche Vorwürfe gibt, ob irgendetwas bekannt ist, dass es einen Anlass gibt, das zu reduzieren.


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Kollege.

(Zuruf: Meister!)

- Entschuldigung, ich wollte es jetzt etwas abkürzen, weil mir der Präsident mit der Zeit immer im Rücken sitzt. - Ich werde mich an Spekulationen nicht beteiligen. Ich habe das in den letzten Jahren von außen wahrgenommen und mich das eine oder andere Mal gefragt, wie Dinge, die in einem parlamentarischen Kontrollgremium besprochen wurden, plötzlich in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Da müssen sich diejenigen, die dort Mitglied waren, selbst hinterfragen.

(Zuruf)

Ich jedenfalls glaube, dass wir mit vier - gut, das sind unsere Erfahrungen als FDP, das gebe ich ganz offen zu; ich habe der auch neun oder zehn Jahre lang angehört - gut gefahren sind.