Tobias Krull (CDU):

Ich frage die Landesregierung, insbesondere die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wir haben es aktuell massiv mit Pressemeldungen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der erheblichen Befürchtungen zu tun, dass nicht mehr genug Pflegepersonal in den Einrichtungen und bei den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung steht. Unabhängig von irgendwelchen Fake-Anzeigen, die man in der einen oder anderen Zeitung lesen konnte, ist bei vielen Trägern in Sachsen-Anhalt diese Befürchtung durchaus berechtigt.

Daher habe ich folgende Fragen: Wie schätzen Sie den aktuellen Sachstand dazu in Sachsen-Anhalt ein? Wird es vonseiten des Landes Sachsen-Anhalt Handlungsempfehlungen in Richtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der Kannbestimmung ab 16. März 2022 geben? Wie wird die Zeitschiene sein, wenn es darum geht, dass ein Teil des Personals ggf. ein monatliches Betretungsverbot für die Einrichtungen erhält?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Abg. Krull, Sie haben eine Frage gestellt, über die im Augenblick, glaube ich, bundesweit debattiert wird. Sie wissen, dass die Gesundheitsministerkonferenz am letzten Samstag einen sehr umfangreichen Beschluss gefasst hat   dieser ist einstimmig gefasst worden  , um mit dem Bund insbesondere die Regelung des § 20a des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich ihres Vollzuges auszufüllen. Den Gesundheitsministern und Gesundheitsministerinnen war es sehr wichtig, zu sagen: Das muss bundeseinheitlich erfolgen.

Wenn Sie Ihre Tagungsmappe gesehen haben, haben Sie gesehen, dass die Fraktion DIE LINKE einen umfangreichen Katalog an Fragen gestellt hat, die sich alle auf den § 20a des Infektionsschutzgesetzes beziehen, insbesondere auf die Punkte: Welche Personengruppen sind betroffen? Wie wird das Ermessen der Gesundheitsämter so ausgeübt, dass wir dafür tatsächlich ein Verfahren entwickeln können?

Ich kann dazu bisher sagen, dass das Verfahren hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht bereits am 16. März 2022 endet, sodass nicht schon dann all diejenigen Personengruppen, die in § 20a des Infektionsschutzgesetzes genannt sind, bei den Einrichtungen ausgenommen sind. Vielmehr wird ein Verfahren angesetzt, bei dem zum einen die Versorgungssicherheit   der Punkt, den Sie angesprochen haben   und zum anderen die Einzelfallbetrachtung einbezogen werden.

Wir haben uns mittlerweile so weit verständigt   das ist bundesweit durch die Medien gegangen  , dass nicht nur der Landkreistag Sachsen-Anhalt, sondern auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt einen Forderungskatalog aufgestellt hat, in dem dargestellt wird, nach welchen Kriterien die Städte und die Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern Vollzugsmöglichkeiten haben. Von daher sind wir guten Mutes, dass wir in der nächsten Gesundheitsministerkonferenz   das ist auch der Auftrag, der aus der Ministerpräsidentenkonferenz gekommen ist   zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit sehr ausführliche Vollzugshinweise und Handlungsempfehlungen erhalten.

Eines möchte ich noch ergänzen: Gestern hat der Landkreistag Sachsen-Anhalt mit seinen Landräten getagt. Ich weiß nicht, ob allen schon die Pressemitteilung dazu bekannt ist. Sie gehen ausdrücklich davon aus, dass wir hier im Land keine Vollzugsaussetzung vornehmen sollten, sondern dass die Landkreise, wenn sie die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen dafür haben, bereit sind, gute Entscheidungen in den Gesundheitsämtern zu treffen und darüber mit uns zu beraten. Ich plane, nach der Gesundheitsministerkonferenz, voraussichtlich am Donnerstag   darum bin ich gebeten worden  , noch einmal ein Spitzengespräch vor Ort durchzuführen, damit wir auch in unserem Land diese schwierigen Entscheidungen umsetzen können.- So weit erst einmal der Punkt, der allgemein ist.

Am Dienstag war die Landespressekonferenz, dort habe ich schon gesagt, dass Sie nicht von mir erwarten können, dass ich Ihnen schon jetzt genau sagen kann, wie der § 20a des Infektionsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt einheitlich umgesetzt wird. Genau so habe ich mich auch gegenüber der Fraktion DIE LINKE geäußert, nämlich dass sich im Augenblick alles noch im Verfahrensstand befindet, eng begleitet vom Bundesgesundheitsministerium.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Der Abg. Herr Gebhardt hat eine Frage dazu.

 

Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben von Abgeordneten meiner Fraktion einen Katalog von dringlichen Anfragen zu genau diesem Thema bekommen. Uns ist aufgefallen, dass die Antwort sehr unkonkret ausgefallen ist, weil Sie in den Antworten fast durchweg auf die noch ausstehenden Abstimmungen bei der Gesundheitsministerkonferenz verweisen.

Nun hat das Land Sachsen-Anhalt und damit Sie den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz inne. Vielleicht könnten Sie dem Parlament einmal schildern, mit welchen Positionen das Land Sachsen-Anhalt in die Debatte geht.

Man geht doch davon aus, dass sich die Landesregierung gut einen Monat vor der Umsetzung einer solchen berufsbezogenen Impfpflicht eine Position gebildet hat und zumindest auf die Frage eine Antwort geben kann, was denn geplant ist, wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin sich bei der Umsetzung weigert oder wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin sich weigert, seinen bzw. ihren Impfstatus offenzulegen. Welche Sanktionen sind für solche Fälle vorgesehen? Sind überhaupt Sanktionen vorgesehen? Wie ist der Stand? Worauf müssen sich die Betriebe hierbei einstellen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herr Abg. Gebhardt, ich habe in den Antworten auf Ihre dringlichen Anfragen sehr eindeutig gesagt, dass eine Aufgabe des Bundes über die Gesundheitsämter der Landkreise pflichtgemäß umzusetzen ist. Das werden wir tun. Wir werden das im Geleitzug aller anderen Bundesländer tun. So haben wir als Land Sachsen-Anhalt in der Gesundheitsministerkonferenz auch abgestimmt; ansonsten wäre es nicht zu einem einstimmigen Beschluss gekommen.

Alle von Ihnen angesprochenen Fragen werden im Augenblick mit Hochdruck geprüft. Hierbei ist das Bundesgesundheitsministerium gefragt, Kriterien aufzulegen, also nicht nur Handlungsempfehlungen zu geben, sondern zu sagen, wie es gedenkt, mit den Ländern ein Bundesgesetz umzusetzen. Ich glaube nicht, dass wir dabei einen Ermessensspielraum haben, um auszusteigen. Mich haben schon Fragen insbesondere zu der Entscheidung des Landkreises Bautzen erreicht. Wie das Land Sachsen damit umgegangen ist, war medial mitzubekommen. Wir sind gehalten, Gesetze umzusetzen, und das werden wir auch tun. Das werden wir so zeitgemäß tun, dass Ihre Fragen dann auch beantwortet werden können, und zwar ermessensfehlerfrei.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage stellt Frau von Angern.


Eva von Angern (DIE LINKE):

Frau Ministerin, ich nehme Bezug auf die Äußerung, die Sie eben getätigt haben, nämlich dass Sie hoffen, dass im Bundesministerium derzeit mit Hochdruck an der Beantwortung auch unserer Fragen gearbeitet wird. Ehrlicherweise sind das zwar Fragen, die wir eingebracht haben, aber das sind vor allem Fragen, die die Menschen beschäftigen, die von der berufsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, und auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in den Bereichen tätig sind. Das sind keine neuen, keine überraschenden Fragen. Sie sind spätestens mit der ersten Lesung aufgeworfen worden. Ganz naiv hätte man meinen können, dass sie spätestens bei der zweiten Lesung durch die Bundesregierung hätten beantwortet werden müssen.

Ich sage Ihnen trotzdem danke für die Antworten, die Sie uns gegeben haben. Das ist der derzeitige Stand. Aber sehe ich es   vor dem Hintergrund dessen, was Sie eben gesagt haben   richtig, dass Sie erhebliche Kritik an Ihren Kollegen im Bund und am Bundesministerium für Gesundheit üben, und zwar in Bezug darauf, dass einen Monat vor dem Inkrafttreten des Gesetzes diese Fragen noch immer nicht konkret beantwortet worden sind?

Die Frage zur Impfpflicht und wie sich die Landesregierung hierzu verhalten wird, stelle ich Ihnen natürlich auch heute. Denn es steht die Frage im Raum, wie sich die Landesregierung dazu verhalten wird, wenn diese Frage im Bundesrat aufgerufen wird, nachdem bereits zwei Koalitionspartner dem eine deutliche Absage erteilt haben.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz bekannt ist. Ich war insbesondere darauf sehr stolz, dass sowohl der FDP-Gesundheitsminister aus Schleswig-Holstein als auch der Gesundheitsminister aus Bayern an Punkt 2 des Beschlusses festgehalten haben und damit gesagt haben, dass sie die Durchsetzung und die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Angriff nehmen werden, dass sie keine Aussetzung von dem Vollzug dieses Gesetzes wollen und dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht als ersten Schritt zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht ansehen.

In der gestrigen Bundestagsdebatte wurde sehr wohl über eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren debattiert. Diesem Verfahren möchte ich hier auch nicht vorgreifen. Aber die Gesundheitsminister waren an dieser Stelle sehr eindeutig und sehr klar.

Ich kann nur sagen: Ich vertrete mit meinem Ministerium die A Seite. Ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass das, was sich der Bundestag vorgenommen hat, dann auch eingeführt und umgesetzt wird.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Die nächste Frage stellt Herr Siegmund.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich stelle fest, dass Ihre Aussagen nebulöser nicht sein könnten. Sie wissen im Prinzip selbst nicht, was kommen wird. Sie wissen nicht, wie Sie es umsetzen sollen. Sie wissen nicht, welche Sanktionen es geben soll. Sie wissen im Prinzip gar nichts Konkretes. Das entnehme ich den vorhergehenden Fragestellungen der Kollegen.

(Zuruf)

Hieran schließt meine Frage an. Es gibt in diesem Land aktuell unzählige Drohschreiben von Arbeitgebern an Mitarbeiter in den Einrichtungen, bspw. an der Uniklinik Magdeburg. Die Uniklinik Magdeburg hat in einem internen Schreiben, das uns und auch der Presse vorliegt, Mitarbeitern mit der sofortigen Kündigung ab dem 15. März 2022 und weiteren Sanktionen, wie keine Versicherung etc., gedroht. Den Landesbezug zu der Universitätsklinik kennen Sie ganz genau. Sie kennen höchstwahrscheinlich auch das juristische Gutachten, das hierzu vorliegt, in dem diesbezüglich massive arbeitsrechtliche Verstöße feststellt werden.

Ich frage Sie: Wie gehen Sie als Ministerin und als mehr oder weniger Verantwortliche und die Universitätsklinik damit um? Welche Sanktionen bringt das für die Universitätsklinik mit sich? Wie bewerten Sie dieses Verfahren? Was werden Sie unternehmen, damit so etwas nie wieder vorkommt?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Im Land Sachsen-Anhalt wie auch in den anderen Bundesländern erfolgt gerade eine Abfrage bei allen Arbeitgebern, die gemäß §20a des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einführen sollen. Die Abfrage bezieht sich auf die Impfbereitschaft bzw. auf die Möglichkeiten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, doch noch eine Impfung vorzunehmen und Einzelgespräche zu führen. Die Arbeitgeber haben das bei uns über die Heimaufsicht zu melden. Die Bundesregierung selbst hat auch ein Anschreiben für ein sogenanntes Impfmonitoring verfasst. Dann werden wir wissen, von welchem Anteil an Fachpersonal, das nicht impfbereit ist, wir ausgehen müssen. In diesem Duktus hat auch die Universitätsklinik als Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schon einmal einen Einblick gegeben, mit welchem Personal sie rechnen kann und mit welchem nicht.

Ich bin nicht gehalten   das Universitätsklinikum hat eine eigene Arbeitgebereigenschaft  , das heute hier zu bewerten, und mir ist das Schreiben, das Sie vorhin genannt haben, auch nicht bekannt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie dürfen eine Nachfrage stellen.


Ulrich Siegmund (AfD):

Eine kurze Nachfrage.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja.


Ulrich Siegmund (AfD):

Ich sage vorher noch, dass ich es unfassbar traurig finde, dass Sie als Gesundheitsministerin dieses Landes über diese Vorgänge nicht informiert sind. Das stelle ich erst einmal so fest. Das spricht aber auch für die Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums.

Zu meiner Nachfrage. Sie haben gerade die Abfrage angesprochen. Was passiert konkret, wenn diese Abfrage nicht erfolgt, wenn man nicht daran teilnimmt? Welche Sanktionen hat derjenige konkret zu erwarten?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Es ist doch erst einmal eine Abfrage, die zunächst sanktionslos ist. Der 16. März 2022 ist doch noch erreicht.

(Zuruf)

Es geht darum, den Status der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermitteln. Ich glaube, es gibt keinen Grund dafür, diese Abfrage unter Sanktionen zu stellen; denn bisher haben alle sehr bereitwillig Auskunft über ihren Impfstatus gegeben. Ich muss auch sagen, nach der Arbeitsschutzverordnung muss der Arbeitnehmer jetzt schon seinen Impfstatus mitteilen, ansonsten hat er keinen Zutritt zur Arbeitsstätte.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine letzte Frage von Herrn Roi und dann ist die für die Befragung vorgesehene Stunde auch schon vorbei.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Ich denke zwar, dass sie bereits vorbei ist, aber das habe ich nicht zu bewerten.

(Zuruf: Das sind unangenehme Fragen!)


Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank. - Ich habe keine Nachfrage zu der jetzt laufenden Anfrage an die Betroffenen. Ich möchte, weil das auch an mich herangetragen wurde, konkret nachfragen, was Sie am 15. März 2022 mit Ärzten und Zahnärzten machen. Ganze Arztpraxen sind davon betroffen. Es gibt Mediziner, die genesen sind und die   die kennen sich logischerweise auch sehr gut aus   ihre Antikörper haben bestimmen lassen. Herr Lauterbach hat mit dem RKI beschlossen, dass der Genesenestatus nur noch drei Monate gilt. Ich kann Ihnen sagen, dass es in meinem Wahlkreis einige Ärzte und auch Zahnärzte gibt, die sagen: Wir lassen uns nicht impfen. Ich habe dazu schon mehrere Fragen gestellt.

Haben Sie das in Ihre Überlegungen einbezogen? Welche Position nimmt Ihr Haus bei den Beratungen der Gesundheitsminister ein? Sie können am 16. März 2022 doch nicht ganze Praxen schließen, weil Leute, die genesen sind, dann der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachkommen, sich nicht impfen lassen mit der Begründung: Wir haben Antikörper. Wie gehen Sie mit diesen speziellen Fällen um? Das betrifft mittlerweile sehr viele Mediziner.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herr Roi, wir leben in einem Rechtsstaat.

(Lachen bei der AfD - Zurufe - Unruhe)

Der Bundestag und der Bundesrat haben den § 20a des Infektionsschutzgesetzes verfasst und beschlossen, und zwar mit überdeutlicher Mehrheit. Der § 20a gibt uns auf, dass die Landkreise im übertragenen Wirkungskreis die Verpflichtung haben, dieses Gesetz umzusetzen.

Das Einzige, worüber wir im Augenblick mit dem Bund reden, ist, dass er den Vollzug dieses Gesetzes, damit es tatsächlich vollumfänglich umgesetzt werden kann, so rechtssicher macht und das Ermessen so ausdeutet, dass wir das verhältnismäßig und ordnungsgemäß umsetzen können. Darum geht es an dieser Stelle. Ich glaube nicht, dass wir gehalten sind, über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die sehr gerungen worden ist, weil man sehr lange auf Freiwilligkeit gehofft hat, noch einmal zu debattieren und das noch einmal aufzumachen.

(Zustimmung)

Ich stehe hier als gesetzestreue Ministerin. Wir werden alles dafür tun, dass das hier im Land gesetzeskonform umgesetzt wird.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich danke der Frau Ministerin. Damit ist die Fragestunde beendet.