Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/454
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/608
(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 15.12.2021)
Berichterstatterin ist die Abg. Frau Gensecke. - Frau Gensecke, bitte.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/454 wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2021 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. An weitere Ausschüsse wurde der Gesetzentwurf nicht überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des AG-SGB XII bestimmt die örtlichen Träger der Sozialhilfe dazu, in ihrer sachlichen Zuständigkeit die Leistungen des kommunalen Bildungspakets zu übernehmen.
Das Land ist gefordert, den neuen § 34c SGB XII und damit mittelbar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum 1. Januar 2022 umzusetzen
(Unruhe)
- Es ist sehr unruhig.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ja. - Meine Damen und Herren! Es ist wirklich unruhig und es ist dann schwierig für die Rednerin, sich zu konzentrieren und geordnet vorzutragen. Wenn Sie jetzt erst langsam eintröpfeln, dann bewahren Sie aber bitte Ruhe. - Frau Gensecke.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich beginne den Satz noch einmal. Das Land ist gefordert, den neuen § 34c SGB XII und damit mittelbar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum 1. Januar 2022 umzusetzen und eine gesetzliche Regelung zur Trägerbestimmung im Land zu schaffen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich in der 6. Sitzung am 12. Januar 2022 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag ihm eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die in der Synopse vorgeschlagenen Änderungen waren einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt worden und enthielten überwiegend sprachliche und rechtsförmliche Anpassungen.
Des Weiteren lag dem Ausschuss ein Schreiben des Landesrechnungshofes vom 21. Dezember 2021 vor. Darin hat sich dieser zu der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte sowie zu dem Betrag der Mehrbelastung Stellung genommen. Ein gleichlautendes Schreiben wurde auch an den Ausschuss für Finanzen gesandt, in den dieser Gesetzentwurf jedoch nicht überwiesen wurde.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhob den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Fassung zur Beratungsgrundlage und hat diesen nach kurzer Beratung mit 12 : 0 : 0 Stimmen beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt heute in der Drs. 8/608 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich recht herzlich bei allen Mitgliedern des Sozialausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)