Elrid Pasbrig (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Ich fürchte, ich habe den Tenor auch so vernommen, dass das Schwergewicht immer auf dem Ökolandbau liegen soll   das unterstreichen Sie auch mit Ihrem Antrag   und dass der Rest dabei so ein bisschen verloren geht.

Es ist richtig, dass die amtierende Bundesregierung das Ziel formuliert hat, der Anteil des ökologischen Landbaus an der Gesamtlandwirtschaft solle bis zum Jahr 2030   30 % betragen. In Sachsen-Anhalt beträgt der Anteil des Ökolandbaus aktuell ca. 10 %. - Das eine ist das Ziel, das andere ist die Ausgangssituation. Zwischen der Ausgangssituation und dem proklamierten Ziel liegt jedoch ein Weg, der nicht allein mit der Bereitstellung von ELER-Mitteln oder mit der Veränderung des GAK-Schlüssels geebnet werden wird.

Doch schauen wir zunächst auf die handlungsleitenden Koalitionsvereinbarungen. So besagt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung doch zuallererst, dass es unser Ziel sei, eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft zu fördern, in der die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften und die Umwelt, Tieren und Klima gerecht wird. Es sollen die regionalen Wertschöpfungsketten gestärkt und zum Erhalt ländlicher Strukturen beigetragen werden.

Der Bundesregierung geht es darum, dass die Landwirtschaft gleichzeitig den Interessen der Betriebe, des Tierwohls und der Natur dient und Grundlage einer gesunden Ernährung ist. In der sachsen-anhaltischen Koalitionsvereinbarung streben wir an, Nachhaltigkeit als Lebensqualität für alle Generationen zu etablieren, und wir bekennen uns dazu, dass Ökologie und Ökonomie nicht konfrontativ, sondern als gemeinschaftliche Aufgabe aller Verantwortungsträger verstanden werden soll.

(Beifall)

Konventioneller und ökologischer Landbau sowie Nebenerwerbslandwirtschaft sollen marktgerecht gefördert werden, um die Nachfrage nach hochwertigen und regionalen Lebensmitteln bedienen zu können und um die Wertschöpfung im Land zu sichern.

(Zustimmung)

Darüber hinaus soll die regionale Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte besonders gefördert werden, um vor allem den regionalen Konsum zu stärken.

Dieser kurze Exkurs in die Koalitionsvereinbarungen von Bund und Land sollte dazu dienen, uns davor zu bewahren, dass wir landwirtschaftspolitische Bestrebungen ausschließlich auf die Erreichung des 30-Prozent-Ziels reduzieren. Uns sollte bewusst sein, dass die ökologische Wende nicht an Quoten festzumachen sein wird, sondern dass sie uns nur dann gelingt, wenn wir die Landwirtschaftsbetriebe auf der einen und die Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite gleichermaßen abholen und mitnehmen.

(Beifall)

Nebenbei gibt es Schätzungen, die besagen, dass es bei der geplanten Erhöhung des Anteils des Ökolandbaus auf 30 % insgesamt 15 % weniger Ertrag geben würde. So würden wir uns, solange unser Konsumverhalten sich nicht verändert hat, von Nahrungsmittelimporten abhängig machen, was auch nicht gerade nachhaltig sein kann.

Aber zum Glück verordnen nicht wir die Art des Landwirtschaftens. Wir setzen Anreize und lassen die Landwirtschaftsbetriebe ihren Weg wählen. So ist zum Beispiel das Schulobst- und Gemüse- bzw. das Schulmilchprogramm ein kleiner, aber gewichtiger Baustein in der Bildung für nachhaltige Ernährung. Durch das Programm haben Kinder die Möglichkeit, dreimal pro Schulwoche Obst, Gemüse oder Milch zu erhalten. Das Programm wird durch pädagogische Maßnahmen begleitet. Hierbei wird Wissen über gesunde Ernährung, Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt.

(Zustimmung)

Des Weiteren wäre die Förderung der Direktvermarkung unserer landwirtschaftlichen Produkte zu nennen. Um die regionale Direktvermarktung weiter zu stärken, werden wir die Agrarmarketing-Gesellschaft weiterhin unterstützen. Diese hat sich in der Vergangenheit als verlässliche Partnerin erwiesen.

(Zustimmung)

Die genannten Programme tragen dazu bei, das Bewusstsein für gesunde Ernährung, für die regionale Herkunft und für die Saisonalität der Verfügbarkeit von Obst und Gemüse zu stärken und auf der Verbraucherseite einen Prozess in Gang zu setzten.

(Beifall)

Wir werden darüber hinaus prüfen, ob die Anlieferung von Lebensmitteln und Speisen in Kindertageseinrichtungen, Schul- und Hochschulmensen mit einem CO2-Fußabdruck versehen werden kann, um die Nachfrage und die Preise für regionale Erzeugnisse zu stimulieren. Im Sinne eines kooperativen Naturschutzes werden wir Landwirtschaftsbetriebe fördern, die Biotopverbünde, Bejagungsschneisen, vernetzte Lebensräume oder Humusfarmen anlegen.

(Zustimmung)

Dennoch, meine Damen und Herren, wollen wir verhindern, dass konventionelle und ökologische Landwirtschaftsmethoden gegeneinander ausgespielt werden.

(Beifall - Dorothea Frederking, GRÜNE: Aber das machen doch Sie!)

- Nein, das machen wir nicht.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Das machen Sie doch!)

Wir wollen eine Qualitätsdiskussion sowohl in der konventionellen Landwirtschaft als auch im Ökolandbau. Wir achten auf Nachhaltigkeit bei den Produktionsprozessen und beim Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

(Beifall)

Selbstverständlich haben wir ein Auge darauf, dass die Formulierung der Maßnahmen für die zweite Säule der GAP eine deutlich zu erkennende ökologische Handschrift tragen wird. Wenn wir an all diesen Stellschrauben gedreht haben, entscheiden schlussendlich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem Kaufverhalten über die zukünftige Ausgestaltung der Landwirtschaft.

(Beifall)

Ich bin mich sicher, dass wir die richtigen Anreize setzten und damit auch den Weg in Richtung Ökolandbau ebnen. Wir stimmen für eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall)