Eva von Angern (DIE LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe kurz überlegt, ob ich meine Rede aus der sechsten Wahlperiode noch einmal heraushole und sie hier halte; denn seitdem hat sich bei diesem Thema nichts getan, und das ist ein trauriger Akt; denn wer in die Anhörung aus dem Jahr 2015 hineinschaut, die hier im Plenarsaal stattgefunden hat, kann viele der Dinge, die heute hier gesagt wurden, das Pro, das Kontra, aber auch die Dinge, bei denen es augenscheinlich eine Mehrheit gibt, lesen. Die sind dort alle genannt worden. Das heißt, es hätte schon viel mehr passieren können und vor allem passieren müssen.

(Beifall)

Wir sind uns, glaube ich, sehr einig: Trauer und Bestattungskultur sind etwas sehr Individuelles, und diese Individualität wird von den Menschen in Anspruch genommen, und ja, die Menschen wünschen sich auch die Freiheit über den Tod hinaus. Das finde ich absolut legitim, und das, was wir jetzt als eine tradierte Bestattungskultur ansprechen, ist nichts, was schon Tausende Jahre existent ist. Dessen bin ich mir auch bewusst. Es bewegt tatsächlich viele Menschen. Das sind die, die in den Medien schon zu Wort gekommen sind. Da nehmen die Briefe zu. Wir erleben, dass die Leserbriefe zugenommen haben, wenn wir uns als Landtag mit dem Thema beschäftigt haben. Das ist also ein Thema, das bewegt.

Der Wunsch nach unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten, die im Übrigen abhängig vom Geld schon überwiegend möglich sind, nur über den Ausweg Ausland, wird schon umgesetzt. Es wird nur hier in Sachsen-Anhalt - da sind wir tatsächlich ein wenig prähistorisch unterwegs - nicht in Gesetzesform umgewandelt. Ja, es gibt den Wunsch, die Urne der Oma zu Hause zu haben, und das wechselnde Zuhause, nämlich die Mobilität, die den Menschen abverlangt wird, entspricht dem auch. All die Kritikpunkte, die Sorgen, die damit einhergehen, was passiert, wenn die Urne vererbt wird, was passiert, wenn sich Geschwister zerstreiten - auch das sind Dinge, die alle schon genannt worden sind, die mit Sicherheit in der Anhörung wieder genannt werden. Ja, sie müssen entschieden werden, und sie werden schlussendlich nicht alle entschieden werden können, weil nicht alles durch ein Bestattungsrecht entschieden werden kann.

Ich komme aber zu einem Punkt, der immer und immer wieder insbesondere durch den damaligen Generalstaatsanwalt angesprochen wurde. Das ist das Thema der zweiten Leichenschau. Ganz ehrlich: Ich würde mir wünschen, dass innerhalb von 24 Stunden die zweite qualifizierte Leichenschau stattfindet.

(Beifall)

Dann würde so etwas wie in Halle mit der bulgarischen Studentin nicht passieren. Dann wäre sofort entdeckt worden, dass es ein nicht natürlicher Tod war, dass ein Tötungsdelikt dahintersteckte und dass wir jetzt vielleicht einen Täter gehabt hätten. Das ist das Dramatische an dieser Geschichte. Ehrlich, ich konnte schon bei der letzten Koalition nicht nachvollziehen, warum nicht wenigstens dieser Schritt gegangen, diese Entscheidung getroffen worden ist. Da geht es nicht ums Geld, sondern darum, dass wir eine rechtsstaatliche Verpflichtung und Verantwortung haben, und das heißt auch Schutz vor Straftaten bzw. die Ahndung von Straftaten, wenn sie überhaupt bekannt werden. Ich hoffe, dass es uns jetzt endlich gelingt, dies durchzusetzen.

Das Thema Sternenkinder ist von der Frau Ministerin bereits genannt worden. Das ist etwas, das mir am Herzen liegt. Ich wusste, was Herr Krull antwortet, weil wir auch diese Diskussion schon in der vorvergangenen Wahlperiode geführt haben. Ich hoffe, dass wir da tatsächlich weiterkommen, dass wir uns der Lebensrealität anpassen.

In diesem Sinne: Wir werden den Gesetzentwurf selbstverständlich mit überweisen und uns an den Anhörungen der verschiedenen Ausschüsse beteiligen, und ich bin froh, dass auch der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in diese Debatte involviert ist. - Vielen Dank.

(Beifall)