Oliver Kirchner (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Zunächst einmal ist es zu begrüßen, dass man darüber diskutiert, eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes nach vorn zu bringen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.

Ich möchte aber anmerken, wenn man einen Gesetzentwurf in dieser Form verabschieden würde, dann müsste man auch die Bürokratie abschaffen und die steigenden Kosten bei den Kommunen betrachten. Ich glaube, man sollte dafür Sorge tragen, dass die Kommunen finanzielle Unterstützung bekommen, wenn der Friedhofszwang aufgehoben wird; denn das bedeutet, dass die Kommunen und die Kirchen einen Friedhof betreuen müssen, der dann nur noch zu 50 % oder zu 60 % belegt ist. Der Aufwand für Pflege und Instandhaltung bliebe aber der gleiche.

Die Konsequenz daraus ist, dass die Friedhofsgebühren weiter steigen werden und das klassische Begräbnis dann irgendwann zum Luxusgut wird. Ab hier kann man dann eine Spirale zur freien Bestattung entwickeln, weil die Kosten für das Grab dann gespart werden; denn in der Praxis ist es so, dass sich die Leute die Grabstelle anhand der Kosten aussuchen.

Ich persönlich bin dafür, über den Urnenzwang zu diskutieren. Wie in der Vorlage beschrieben, geht ein hoher Verwaltungsaufwand damit einher. Einfacher wäre es aus meiner Sicht, wenn man darüber diskutieren will, dass vermerkt wird, ob die Asche wie bisher auf dem Friedhof beigesetzt oder ausgebracht wird. Sobald sich jemand gegen eine traditionelle Beisetzung entscheidet, sollte es lediglich einen Vermerk geben.

Grundsätzlich sollte die Sargpflicht bestehen bleiben, einmal abgesehen von religiösen Gründen schon allein aus hygienischen Gründen und weil es zu unserer Kultur passt. Praktisch gesehen, wird ohnehin bei jedem Transport der Verstorbenen ein Behältnis benötigt und in der Regel ist es der klassische Sarg. Auch bei der Einäscherung selbst wird ein Sarg benötigt. Der Verstorbene wird im Sarg angeliefert und in den kühlen klimatisierten Räumen aufbewahrt, weil zum Teil die Papiere nicht vollzählig sind, weil es eine Zurückstellung der Einäscherung durch einen zuständigen Arzt bei der Leichenschau gibt oder aufgrund eines zu hohes Verstorbenenaufkommen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Meiner Meinung nach kann man nicht einfach ein Leichentuch anlegen. Das funktioniert nicht so ohne Weiteres.

Über weitere Bestattungsformen, die sich nach der Einäscherung ergeben, kann man darüber hinaus gern diskutieren. Dies reicht von der Seebestattung über die Naturbestattung bis hin zum Friedwald, Verstreuen der Asche, Edelsteinbestattung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die teilweise in der Schweiz und in Holland abgewickelt werden, bei denen unsere Bestatter im Nachteil sind. Darüber kann man diskutieren.

Im Großen und Ganzen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass wir gemeinsam ein gutes Gesetz auf den Weg bekommen. Ich freue mich, dass es einen alternativen Gesetzentwurf durch die Landesregierung geben wird. Den würde ich mir gern anschauen. Aus allem das Beste zu formen sollte unser Anspruch sein. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)