Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die antragstellende Fraktion und damit der Einbringer, Herr Büttner, nicht zu seinem Antrag gesprochen hat, erlaube auch ich mir, nicht auf den Inhalt einzugehen,

(Lachen - Zustimmung)

zumal mir dies sehr schwerfallen würde. Stattdessen versuche ich, einige Punkte, die Sie in Ihrer Rede aufgezeigt haben bzw. die auf Nachfrage hin kamen, entsprechend zu erhellen bzw. richtigzustellen.

Erstens. Vielleicht fangen wir mit dem Punkt an, zu dem Herr Loth gefragt hat. In Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“

(Zustimmung)

Sie haben die Ausführungen von Herrn Erben gehört. Das Versammlungsgesetz ist ein Gesetz, und wenn in diesem Versammlungsgesetz eine Verordnungsermächtigung oder eine bestimmte Maßgabe erteilt wird, dann wäre das „aufgrund eines Gesetzes“. Insofern ist alles in Sachsen-Anhalt in Ordnung.

(Zustimmung)

Zweitens. Herr Büttner, ein Abgeordnetenmandat ist immer ein Mandat auf Zeit

(Zuruf: Ja!)

und jeder Abgeordnete muss sich bei einer Landtagswahl dem Wähler neu stellen und um das erneute Vertrauen werben. Ich bin mir sicher, dass wir als Koalitionsfraktionen das im Jahr 2026 auch selbstbewusst tun können. Wenn Sie Neuwahlen erreichen wollen, erlaube ich mir den Hinweis auf Artikel 60 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Dort ist das entsprechende Quorum für die Auflösung des Landtages und die Herbeiführung von Neuwahlen geregelt. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie die Neuwahlen auf dem Rechtsweg erreichen wollen und nicht durch den Mob, den Sie in den Landtag führen.

(Zustimmung)

Die nächste Bemerkung. Dass die Firma Biontech in der Straße „An der Goldgrube“ in Mainz sitzt, mag für Sie belustigend sein; zu berücksichtigen ist jedoch das Risiko, das die Gründer von Biontech, unterstützt durch private Kapitalgeber, in der Forschung viele Jahre, bevor man tatsächlich diesen Impfstoff entwickeln konnte, eingegangen sind. Denn damals war nicht davon auszugehen, dass es eine Goldgrube ist. Insofern sollten Sie nicht versuchen, den Erfolg der forschenden Pharmaindustrie in Abrede zu stellen.

Ich will Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich sagen, Herr Büttner:

(Zuruf)

Ich bin zweifach geimpft, geboostert und bin trotzdem gegen eine allgemeine Impfpflicht.

(Zustimmung)

Aber ich habe mich impfen lassen, weil ich mich selbst schützen wollte und weil eine Impfung in einer Vielzahl der Fälle - zu fast 90 % - vor einem schweren Verlauf der Erkrankung schützt. Diesen schweren Verlauf wollte ich vermeiden - für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall)

Deshalb werbe ich ausdrücklich weiterhin dafür, dass sich all diejenigen, die sich impfen lassen können, auch für ihren persönlichen Schutz impfen lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein letzter Punkt, der mir ganz besonders wichtig ist: Ich bin der Frau Ministerin ausdrücklich dankbar. Nicht nur heute, sondern auch in der Ausschusssitzung hat sie deutlich gemacht, dass die Polizei Sachsen-Anhalts - koordiniert durch das Innenministerium - solche Versammlungen ordnungsgemäß begleitet, Einsätze auswertet und dass ggf. Fehlverhalten schnellstmöglich geahndet wird. Das haben Sie gesagt.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne die Hilfe der Bundespolizei, ohne die Hilfe der Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizeien anderer Bundesländer könnten wir die Versammlungsfreiheit in Sachsen-Anhalt überhaupt nicht gewähren. Deshalb sage ich an dieser Stelle Danke an die Kollegen unserer Polizei sowie die der anderer Bundesländer und des Bundes für ihren Einsatz in Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)