Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift verschiedene Aspekte auf, die seit Längerem in der gesamtgesellschaftlichen und politischen Diskussion sind.

In der vorangegangenen Legislaturperiode hatte die damalige Landesregierung hierzu bekanntermaßen einen Bericht und eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Zu einer entsprechenden Gesetzesänderung ist es in der vorangegangenen Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekommen.

In dem Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 haben die regierungstragenden Fraktionen vereinbart, eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts anzustreben. Im Zuge der Prüfung und Umsetzung dieses Vorhabens werden noch weitere Themenkomplexe einer Betrachtung unterzogen.

An dieser Stelle möchte ich inhaltlich nur ganz kursorisch auf zwei Regelungen des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Wir haben uns darüber gewundert, dass Regelungen zur Bestattung von sogenannten Sternenkindern nicht aufgenommen worden sind.

Ich denke, Frau von Angern wird in Ihrem Redebeitrag darauf zu sprechen kommen.

(Zuruf)

Diesbezüglich könnte ich mir grundsätzlich eine gesetzliche Festschreibung der derzeit bereits umgesetzten Praxis vorstellen, wonach eine Beisetzung der Sternenkinder durch die jeweilige Einrichtung, in der die Geburt stattfand, erfolgt, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht.

Die Regelung im Gesetzentwurf zur Bestattung auf Privatgrundstücken sehe ich kritisch. Schon die damaligen Anhörungen haben ergeben, dass ein großer Teil der Angehörten der Auffassung war, dass Bestattungsplätze öffentlich sein sollten. Zudem sind z. B.   wir haben darüber diskutiert   Urnenbeisetzung im hauseigenen Teich oder auf den Grundstücken oder, was immer sehr einfach dargestellt wird, auf dem Kamin, sehr kritisch gesehen worden.

Diese Punkte sind schon immer sehr kritisch beleuchtet worden, weswegen es in der letzten Legislaturperiode schwierig war, zu einer Einigung zu kommen. Es ist vorhin schon angesprochen worden, dass es auch zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen - nicht nur über den Zugang zu der Grabstelle, sondern auch darüber, was mit der Urne passiert, wenn es keine Angehörigen mehr gibt - kommen kann, also mit Blick auf die Frage, wo sie hinterher bestattet werden soll. Über diese Punkte müssen wir noch debattieren.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ein Gesetzentwurf muss sorgfältig vorbereitet werden. Wir müssen uns die Zeit nehmen, erforderliche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren durchzuführen. Deshalb werde ich   das ist in Absprache mit den Regierungsfraktionen passiert   einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung und über das Kabinett zur Mitzeichnung geben. Dann werden sich dort erforderliche Übergangsfristen finden, um die Entwicklung auf europäischer Ebene, insbesondere   Frau Lüddemann, Sie haben es angesprochen   die Kinderrechtestrategie aus dem Jahr 2021 hinsichtlich der Grabsteinfertigung, zu berücksichtigen.

Deswegen werden wir zu gegebener Zeit zum vorliegenden Gesetzentwurf einen alternativen Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag einbringen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)