Matthias Redlich (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal ob arm oder reich, Mädchen oder Junge - für alle Kinder ist Schule ein Ort, sich gemeinsam Wissen und Fähigkeiten anzueignen. Neben dem Fachlichen spielt aber auch der Erwerb von sozialen Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Zum sozialen Nutzen von Schule haben wir heute schon vieles gehört in verschiedensten Debatten. Deshalb - wir könnten zwar noch viel ergänzen - möchte ich den Blick stattdessen einmal auf den Inhalt des vorliegenden Antrags richten.

„Bildungspflicht statt Schulzwang …“ - so der Antragstitel. Folgendes versprechen Sie uns zur Antragsbegründung: Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, entlasten die staatlichen Schulen, eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Als Anreiz für die breite Nutzung solchen Heimunterrichts soll sogar Geld pro Kind gezahlt werden.

Bund und Länder investieren gerade 1 Milliarde €, um Lernrückstände bei Kindern und Jugendlichen aufzuholen, die coronabedingt zu Hause unterrichtet wurden. Sachsen-Anhalt hat dies auch schon vorher getan. Deutschlandweite Studien und Lehrkräftebefragungen weisen nach, dass Schülerinnen und Schüler in vielen Fächern zu Hause weniger gelernt haben als während des normalen Regelunterrichts. 1 Milliarde €, um Rückstände aufzuholen, die entstanden sind, obwohl Eltern pädagogische Unterstützung beim Heimunterricht hatten. Nur weil Eltern es wollen, können sie noch lange nicht unterrichten. Diese Erkenntnis allein sollte schon zur Ablehnung des Antrags reichen.

(Unruhe)

Dass Sie dem blumigen Erfolgsversprechen Ihres Antrags selbst nicht trauen, zeigen Sie dann in Absatz 2, denn dort greifen Sie plötzlich wieder auf eine staatliche Schulpflicht zurück. Sie schreiben: „Erreicht ein Kind die vorgegebenen Lernziele durch Heimunterricht nicht, greift wieder die Schulpflicht.“ Doch welche Schulpflicht soll da greifen? Die, die Sie in Absatz 1 Ihres Antrags gerade durch eine Bildungspflicht ersetzen wollen?

(Zurufe)

Apropos undurchdachte Folgen: Wie lange soll diese Schulpflicht überhaupt greifen? Einen Monat oder zwei, vielleicht auch dauerhaft ab dem Zeitpunkt, ab dem die vorgegebenen Lernziele des Heimunterrichts erstmalig nicht erreicht wurden, oder immer nur so lange, bis dann die Defizite durch die staatlichen Bildungsangebote wieder ausgeglichen wurden?

Eltern, die versuchen, ihre Kinder selbst zu unterrichten, sollen finanziell belohnt werden. Der Staat bleibt aber weiterhin in der Pflicht, ein staatliches Bildungsangebot aufrechtzuerhalten. Er soll Lernfortschritte des Heimunterrichts kontrollieren und bei Bedarf mithilfe einer - wie auch immer gearteten - Schulpflicht dann wieder ausgleichen.

Bei allem Respekt: Statt einer Win-win-Situation für alle Beteiligten und einer Entlastung der staatlichen Schulen sehe ich einen undurchdachten Antrag, der mit viel Hang zur Beliebigkeit Ungleichheiten fördern sowie finanziell, rechtlich und bildungspolitisch unüberschaubare Folgen verursachen würde. Das ist keine Grundlage für eine weitere Beratung.

(Zustimmung)

Daher bleibt nur die Ablehnung. - Vielen Dank.

(Beifall)