Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode wurde unter erheblicher Kraftanstrengung der Hebel umgelegt. Die deutliche Unterfinanzierung der Kommunen im Land wurde anerkannt und die Gelder für die Kommunen wurden deutlich erhöht.

Wir haben damit das Problem gemildert, gelöst haben wir es nicht. Statt der unrealistischen Idee eines kontinuierlich sinkenden Zuweisungsbedarfs   das war zuvor die Doktrin   wurde die tatsächliche Lage der Kommunen in den Blick genommen und die jahrelange Praxis des auf Kosten der Kommunen konsolidierten Landeshaushalts beendet.

Landkreise, Städte und Gemeinden müssen in der Lage sein, für gute Lebensverhältnisse vor Ort zu sorgen. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich vorgesehen, sondern das entspricht auch der ganz praktischen und täglichen Wahrnehmung von Politik. Was bewegt sich, was bewegt sich nicht? Was wird in der öffentlichen Infrastruktur von Bad bis Bahn geboten? Keine Ebene wirkt so direkt auf die Lebensumstände der Menschen wie die kommunale.

Nun soll das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz zunächst für die Jahre 2022 und 2023 dem Grunde nach fortgeschrieben werden und es soll eine Anpassung der Finanzausgleichsmasse erfolgen. Eine schlichte Fortsetzung der im Jahr 2016 vereinbarten Zahlen wäre der Lage der Kommunen tatsächlich nicht angemessen gewesen.

Eigentlich wäre die Neuregelung der Kommunalfinanzen schon eine Aufgabe der letzten Legislaturperiode gewesen, es war aber schon länger absehbar, dass wir das zeitlich nicht mehr schaffen würden. Herr Kollege Erben ist darauf eingegangen. Insofern ist der jetzt eingelegte Zwischenschritt nicht wirklich schön, aber er ist tatsächlich das, was im Moment ansteht; er ist sinnvoll.

Inwiefern der im Koalitionsvertrag dazu festgesetzte Betrag aber dem Anspruch gerecht werden kann, auf der Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet worden zu sein, ist eine offene Flanke der Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Eine neue Sorge ist die aufgekommene Inflation, die dabei natürlich auch neue Fragen stellen wird. Die Auskömmlichkeit der festgesetzten Finanzmasse wird sicherlich ein zentraler Aspekt in den Anhörungen sein. Der Städte- und Gemeindebund hat darauf hingewiesen, dass die 1,3 %, die sich dann jährlich als Erhöhung ergeben, mit Mühe den Inflationsausgleich erbringen werden.

In diesem Zusammenhang wird aber auch die Leistungsfähigkeit des Landes eine Rolle spielen müssen, die die Möglichkeiten natürlich begrenzt. Insofern wird neben der Frage der Ermittlung der Gesamtmasse auch die Frage der Binnenverteilung bei der zukünftigen Neugestaltung der Kommunalfinanzen eine wichtige Rolle für unsere Kommunen spielen. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.

Diese grundsätzlichen Reformfragen, die auch dafür sorgen müssen, dass das Geld dort ankommt, wo es am meisten fehlt   wir hatten das Element der kommunalen Grundsicherung  , fehlen bei diesem Zwischenschritt naturgemäß. Darüber wird nach der Vorlage des Gutachtens zu beraten sein. In diesem Zusammenhang begrüßen wir es, dass unsere Anregung im Nachtragshaushalt beschlossen wurde. Das war gar nicht so selbstverständlich.

Nun die konkrete Fragestellung des immerhin 150 000 € teuren Gutachtens, das vor der inhaltlichen Auftragserteilung im Ausschuss für Finanzen vorgestellt und dort beschlossen werden soll. Ich glaube, das bringt eine gewisse Sicherheit. Unser Ansatz dazu ist es, Kommunen, die dauerhaft strukturell unterfinanziert sind, mit einem reformierten FAG eine auskömmliche Untergrenze der kommunalen Finanzausstattung in Form einer kommunalen Grundsicherung zu gewähren. Das ist eine wirklich schwierige Aufgabe, die uns in den nächsten zwei Jahren bevorsteht.

Spätestens mit der Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs samt der Ergebnisse des Gutachtens und der Diskussionen wird die Frage aufgeworfen werden, ob die im Koalitionsvertrag dieser Regierung gesetzte Höhe der Finanzausgleichsmasse auf Dauer zu halten ist.

Kurzum: Es wird sowohl über die Höhe als auch über die Verteilung der Mittel für eine angemessene finanzielle Ausgestaltung unserer Kommunen im Land weiterhin zu streiten sein. Das sollten wir zunächst im Finanzausschuss tun. Insofern schließen wir uns dem Antrag auf Überweisung an. - Danke.

(Zustimmung)