Tagesordnungspunkt 9

Beratung

Wahl der Mitglieder für die 17. Bundesversammlung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt

Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 8/462

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 8/455

Wahlvorschlag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/474

Wahlvorschlag Fraktion SPD - Drs. 8/473

Wahlvorschlag Fraktion FDP - Drs. 8/475

Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/457


Dieser Tagesordnungspunkt soll ohne Debatte abgewickelt werden. Ich möchte dazu aber gern einige Vorbemerkungen machen. Ich glaube, das ist ganz wichtig für das Verfahren, das danach stattfinden wird. Das ist ein etwas spannenderes Verfahren, was Sie sich sicherlich denken können.

Es geht also um die 17. Bundesversammlung am 13. Februar 2022 in Berlin, um den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen.

Gemäß Artikel 54 Abs. 3 besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

Die Bundesregierung hat am 8. November 2021 die Zahl der durch die einzelnen Länder oder Landtage zu wählenden Mitglieder zur Bundesversammlung bekannt gemacht. Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann demnach 21 Mitglieder zur Bundesversammlung wählen.

Wie gerade gesagt, hat jede Fraktion eine eigene Vorschlagsliste vorgelegt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die entsprechenden Unterlagen, die nach § 15 Bundeswahlgesetz Voraussetzung dafür sind, zugelassen zu werden, allesamt eingegangen sind.

(Zustimmung)

Das heißt, alle diejenigen, die jetzt angemeldet worden sind, können auch gewählt werden. Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt.

Vor dem Hintergrund, dass jede Fraktion eine Vorschlagsliste eingereicht hat, stehen wir gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung heute vor der Aufgabe, im Anschluss an die Wahlhandlung die auf Sachsen-Anhalt entfallenen 21 Sitze in der Bundesversammlung den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zuzuteilen. Diese Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen.

Diese Sitzverteilung wird durch die Schriftführer durchgeführt werden. Dahinter steht nach d’Hondt eine gewisse Rechenoperation. Um die Rechenoperation in Form des Dividierens ein wenig zu erleichtern, existiert hier irgendwo ein Rechner. Der verfügt über das mathematische Programm und mit dem kann nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren dieses Divisionsverfahren der erhaltenen Stimmen durch eine aufsteigende Folge natürlicher Zahlen zeitsparend durchgeführt werden. Der Mathematiker hat also eine kleine mathematische Hilfe, um das alles exakt durchführen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Programmierung im Rechner auch sinnvoll gelaufen ist, dass das alles passt.

In einem ersten Schritt werden die Schriftführer zunächst die Auszahlung der Stimmen hier im Plenarsaal vornehmen. In einem zweiten Schritt wird der Prozess der Verteilung auf die Vorschlagslisten vervollständigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahl wird gemäß § 77 der Geschäftsordnung mit Stimmzetteln durchgeführt. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Sie können sich unter den Wahlvorschlägen mit Ihrer Stimme entscheiden, welchen der von mir aufgeführten sechs Wahlvorschläge Sie wählen wollen. Wer einen bestimmten Wahlvorschlag nehmen möchte, der kreuzt also genau diesen Wahlvorschlag an. Ansonsten, wer sich enthalten möchte, kreuzt Enthaltung an.

Zum Prozedere: Sie werden durch den Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten den Stimmzettel, gehen zur Wahlkabine, kreuzen entweder mit einem mitgebrachten Stift - in diesem Fall können wir sparen - oder mit einem bereitgestellten Stift den von Ihnen bevorzugten Wahlvorschlag an. Dann gehen Sie mit dem Stimmzettel zur Wahlurne und setzen sich wieder hin.

Wie in einem normalen Prozedere gilt auch hier: Wer seinen Stimmzettel beschriftet, bemalt oder in anderer Weise gestaltet, z. B. als Flieger, hat seine Stimme nicht genutzt. Das heißt auf gut Deutsch, er ist ungültig. Unterschreiben wäre genauso ungünstig.

Ich bitte jetzt in das Verfahren einzusteigen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer freuen sich, dass sie jetzt ihres Amtes walten dürfen. Für den Namensaufruf ist Herr Andreas Henke zuständig, für das Führen der Wählerliste Frau Tschernich-Weiske und Herr Pott. Herr Aldag ist prädestiniert für die Ausgabe der Stimmzettel. An der Wahlkabine wird Frau Dr. Richter-Airijoki zur Verfügung stehen. Für die Aufsicht an der Wahlurne steht Herr Lieschke bereit.

Nun übernehmen alle ihr Amt und dann geht es los, wobei wir uns konzentrieren.

Herr Lieschke, Sie haben die erste Aufgabe: Ist die Kiste leer? - Wir sehen, Sie ist leer. Danke.

Herr Henke, beginnen Sie bitte mit dem Namensaufruf.

Namensaufruf


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich bitte die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe. Frau Tschernich-Weiske. - Herr Pott. - Herr Henke. - Frau Richter-Airijoki. - Herr Lieschke. - Herr Aldag, wir bereiten uns beide vor. Herr Aldag. - Herr Borchert.

So, jetzt haben alle gewählt. Gibt es noch ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Das sehe ich nicht. Dann ist der Wahlvorgang abgeschlossen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses werde ich die Sitzung unterbrechen. Ich bitte Sie aber, im Plenarsaal zu verweilen. Sie dürfen aber miteinander erzählen. - Kurze Unterbrechung.