Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/341

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/375

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/456

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/484

(Erste Beratung in der 7. Sitzung des Landtages am 19.11.2021)


Jetzt können wir in die Debatte einsteigen. Als Erstes spricht für den Ausschuss die Berichterstatterin Frau Gensecke. - Bitte, Sie haben das Wort.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/341 und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/375 wurden in der 7. Sitzung des Landtages am 19. November 2021 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen beteiligt.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll insbesondere eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt werden, wonach die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderfördergesetzes weiterhin Bestand haben und die derzeit im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei einem möglichen Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden sollen. Es geht um die Verlängerung der erweiterten Geschwisterkind-Regelung zunächst um ein Jahr über den 31. Dezember 2021 hinaus, nämlich bis zum 31. Dezember 2022.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/375 zielt auf weitere Änderungen des Kinderförderungsgesetzes ab. Das sind die Streichung der Befristung der Finanzierung der Jahrespersonalkosten für weitere 37 pädagogische Fachkräfte und die Streichung der Befristung der Maßnahmen zur Stärkung der pädagogischen Fachberatung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich erstmals in seiner 3. Sitzung am 19. November 2021 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst. Das Ziel war die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung. Dazu lag ihm eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt war.

Im Ergebnis seiner Beratung lehnte der Ausschuss den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/375 bei 1 : 7 : 5 Stimmen ab.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/341 wurde daraufhin in der Fassung der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 4 : 2 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.

Die Koalitionsfraktionen schlugen vor, zu den überwiesenen Drucksachen eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dieser Vorschlag fand die Zustimmung des gesamten Ausschusses. Somit wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände und die Landeselternvertretung um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in seiner 4. Sitzung am 25. November 2021 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 11 : 0 : 2 Stimmen.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in seiner 4. Sitzung am 2. Dezember 2021 mit den überwiesenen Drucksachen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er empfahl einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Die abschließende Beratung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in dessen 5. Sitzung am 7. Dezember 2021 statt. Hierzu lagen ihm die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände vor.

Außerdem lag dem federführenden Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der darauf abzielte, vor dem Hintergrund, dass Landesmittel verwendet werden sollen, die Beitragsermäßigung auch auf die Betreuung im Hort auszuweiten. Dieser Änderungsantrag fand bei 5 : 7 : 1 Stimmen keine Mehrheit.

Die Koalitionsfraktionen griffen die Bitte der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der Änderung des § 13 Abs. 5 Satz 2 KiFöG auf und beantragten, das Auszahlungsdatum für die Erstattung der durch diese Gesetzesänderung resultierenden Einnahmeausfälle an Gemeinden und Verbandsgemeinden auf den 1. März 2022 vorzuziehen.

Die Landesregierung signalisierte, dass die Vorziehung des Auszahlungsdatums unproblematisch sei. Daraufhin stimmte der Ausschuss der Bitte der kommunalen Spitzenverbände übereinstimmend zu, das Auszahlungsdatum auf den bisher geltenden Termin 1. März vorzuziehen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 8/341, in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde daraufhin mit dieser Änderung zur Abstimmung gestellt. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dem Landtag, den Gesetzentwurf in dieser geänderten Fassung anzunehmen.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Sozialausschusses und der mitberatenden Ausschüsse für die konstruktive und sehr zügige Zusammenarbeit bedanken. Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 8/456 vor.

Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall)