Stefan Ruland (CDU):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf hier heute nicht nur meine erste Rede halten, nein, ich darf diese auch gleich zu einem der wichtigsten finanzpolitischen Themen überhaupt halten, dem Finanzausgleichsgesetz. Dieses spielt vor allem für die kommunale Familie in unserem Land eine große Rolle. Es ist neben den allgemeinen Haushaltsberatungen im Bereich Finanzen wohl eines der meistdiskutierten Gesetze.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf setzt das um, was wir als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Zunächst einmal wird das geltende Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2022 und 2023 fortgeschrieben. Es handelt sich um ein sogenanntes Übergangs-FAG, welches von derzeit 1,628 Milliarden € um 107 Millionen € auf 1,735 Milliarden € erhöht wird. Die Erhöhung kommt aufgrund einer Neuberechnung zustande; diese erfolgte auf der Grundlage aktueller Statistiken.
Die Kommunalpauschale in Höhe von 80 Millionen €, welche im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 von meiner Fraktion eingebracht wurde und nun ausläuft, ist nicht Bestandteil des Finanzausgleichsgesetzes. Ihren Wegfall haben viele Kommunen beklagt. Es ist jedoch festzuhalten, dass neben der Erhöhung der Finanzausgleichmasse der Vorwegabzug bei der Investitionspauschale entfällt und dass sich die investiven Mittel von 125 Millionen € um 25 Millionen € auf 150 Millionen € erhöhen.
Darüber hinaus werden Sie alle mitbekommen haben, dass sich die Finanzpolitiker der CDU-Fraktion im Rahmen der Verhandlungen zum Coronasondervermögen dafür eingesetzt haben, die Investitionspauschale für die Kommunen für das Jahr 2022 einmalig um 45 Millionen € zu erhöhen. Das ist Geld, welches die Kommunen aufgrund pandemiebedingter Bauverzögerungen und damit verbundener Baupreissteigerungen dringend brauchen.
Unabhängig davon ist geplant, ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die Binnenverteilung der Finanzausgleichmasse näher beleuchtet. Diese Erkenntnisse werden dann als Grundlage für die Weiterentwicklung des FAG ab dem Jahr 2024 dienen. Auf die Ergebnisse dieses Gutachtens bin ich schon heute gespannt.
Es ist meine erste Wahlperiode im Landtag von Sachsen-Anhalt, aber für mich als Politiker, der auch kommunal aktiv ist, ist das Finanzausgleichsgesetz nichts Unbekanntes. Die Klagen über zu wenig Geld an allen Stellen sind mir durchaus bekannt. Ich werde deshalb darauf achten, dass alle Mitglieder der kommunalen Familie bei der Novellierung des FAG angemessen Berücksichtigung finden.
(Zustimmung)
Ich freue mich außerdem, Teil der Diskussion im Finanzausschuss sein zu dürfen und konstruktiv dazu beizutragen, dass am Ende ein Gesetz verabschiedet werden kann, mit dem alle leben können.
An dieser Stelle möchte ich wiederholen, was meine Vorredner von der Koalition schon angesprochen haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Diskussion zum FAG Änderungen an dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vornehmen wollen, eine Änderung, die zwischen den Ressorts Inneres und Finanzen abgestimmt ist. Laut Koalitionsvertrag soll das Inkrafttreten des pflichtigen Ausgleichs des Finanzhaushalts gemäß § 98 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KVG LSA vom Jahr 2023 auf das Jahr 2026 verschoben werden.
Da das Inkrafttreten selbst nicht im Kommunalverfassungsgesetz geregelt ist, muss dies in dem damaligen Gesetz, dem Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2018, geändert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gesetz, das diese Änderungen vornimmt, spätestens am 31. Dezember 2022 in Kraft tritt.
Der Beschluss und die Verkündung des Änderungsgesetzes müssen bis spätestens 30. Dezember 2022 erfolgen. Es ist vorgesehen, dass dies über die Anfügung an ein Artikelgesetz geregelt wird. Einen entsprechenden Antrag werden die Koalitionsfraktionen einbringen. Ich bitte an dieser Stelle, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. - Vielen Dank.
(Beifall)