Nicole Anger (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion fordert seit vielen Jahren eine Verordnung zu Mindestbaustandards im Bereich der Gesundheits-, Alten- und Pflegeeinrichtungen, besonders in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die leider im Antrag fehlen.

Auch unser Antrag zur Anpassung der Standards des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes an die UN-Behindertenrechtskonvention von Mai 2018 mit einem recht ähnlichen Tenor „schmort“ seitdem im Ministerium. Schön, dass es nun endlich vorwärtsgeht. Es dauert hoffentlich nicht weitere drei Jahre. Ich habe von der Ministerin sehr wohlwollend gehört, dass sie die besonderen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen dabei im Blick hat.

Meine Damen und Herren! Wir unterstützen die Forderungen der Lebenshilfe und der Liga bezüglich der Wohnqualität in den Einrichtungen ausdrücklich. Sie sind weitergehender und lebensnaher als das hier Vorliegende. Eine verbindliche Einzelzimmerquote sowie ein unverzügliches Verbot von Drei- bis Vierbettzimmern - wie es bereits im Juni 2019 im Sozialausschuss diskutiert wurde - ist dringend aufzunehmen und umzusetzen. Die CDU - so habe ich gehört - bevorzugt aber Mehrbettzimmer. Scheinbar ist das ihre Art des Umgangs mit dem Pflegenotstand.

Frau Dr. Schneider, haben Sie sich schon einmal eine Demenz-WG angeschaut? - Einzelzimmer plus Gemeinschaftsräume - das sind Modelle, die wir brauchen.

Die Intims- und Privatsphäre der Bewohnerinnen sowie der dazu kommende essenzielle Infektionsschutz lassen kein weiteres Lavieren der Landesregierung zu. Das Recht aller auf Einzelzimmer ist für uns indiskutabel. Die Mindestgröße muss auf 15 m2   ohne Sanitärbereich   festgelegt werden. Jeder und jede in den Einrichtungen benötigt einen eigenen Sanitärbereich.

Verbindlich festschreiben müssen wir die Regelungen zur Barrierefreiheit des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Landesbauordnung des Landes. Diese ist im Übrigen zu schärfen. Die dort noch ermöglichten Ausnahmen im Fall einer Unwirtschaftlichkeit und die Einschränkungen bezüglich der barrierefreien Bereiche wurden bei der Novelle zur Landesbauordnung trotz unserer Änderungsanträge und trotz der Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten des Landes nicht aufgegriffen. Ohne Wenn und Aber muss eine vollständige Barrierefreiheit umgesetzt werden. Hier muss endlich gehandelt werden.

Meine Damen und Herren! Einrichtungen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe sind Wohneinrichtungen. Ganz besonders die jungen Menschen in der Eingliederungshilfe verbringen einen Großteil ihres Lebens dort. Sie sind ein dauerhafter Lebensmittelpunkt, ihr Zuhause.

Gemäß dem Grundsatz der UN-BRK „Nicht Ohne uns über uns!“ ist eine aktive Partizipation von Menschen aus den jeweiligen Einrichtungen bei der Erarbeitung der neuen Verordnung verpflichtend. Inklusion darf nicht als Kostenfaktor gesehen werden, sondern ist ein Menschenrechtsstandard. Es bedarf eines gesellschaftlichen Umdenkens.

(Beifall)

Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu und freuen uns auf eine progressive Debatte. - Vielen Dank.

(Beifall)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Anger, warten Sie bitte, es gibt eine Intervention von Frau Schneider. - Offensichtlich haben Sie nicht vor, darauf zu reagieren. Aber Frau Schneider kann die Intervention realisieren.

(Unruhe)

Unter diesen Bedingungen wollen Sie das offensichtlich nicht. - In Ordnung.