Vizepräsident Wulf Gallert:
Das ist in Ordnung. Danke, Frau Gensecke. - Gut. Dann können wir jetzt schon in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Ich will meine vorherige Anmerkung nicht wiederholen, Frau Gensecke; denn der Änderungsantrag der GRÜNEN, der von Ihnen gerade noch einmal abgelehnt werden sollte, bezog sich ja nicht auf die Beschlussempfehlung. Insofern machen wir es ganz einfach.
Abstimmung
Der Gesetzentwurf liegt in der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 8/456 vor. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der in der Drs. 8/484 vorliegt. Wer für diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist, zumindest überwiegend, die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen AfD und GRÜNE. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann können wir über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen. - Ich glaube, dazu gibt es keinen Widerspruch. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes“ in der vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung ab, die unverändert ist und in der Drs. 8/456 vorliegt. Wer dieser Fassung des Gesetzentwurfs seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Gibt es dennoch Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Damit haben wir Tagesordnungspunkt 18 beendet.