Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/463


Für die Einbringung erteile ich Herrn Minister Richter das Wort. - Herr Richter, Sie haben jetzt das Wort.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Schönen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes ein. Damit werden die Finanzausgleichsmasse und ihre Teilmassen, die die Kommunen für die Jahre 2022 und 2023 erhalten, festgelegt.

Nach unserer Landesverfassung hat das Land dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Weiter schreibt die Landesverfassung vor, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen aufgrund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist.

Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden den Kommunen Finanzmittel in Ergänzung zu ihren eigenen Einnahmen zur Verfügung gestellt.

Die mit dem aktuellen Finanzausgleichsgesetz festgelegte Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,628 Milliarden € gilt bis zum Jahr 2021. Für die nachfolgenden Jahre ist eine Anpassung der Finanzausgleichsmasse erforderlich. Dazu gibt es konkrete Festlegungen im Koalitionsvertrag. Sie lauten im Wesentlichen:

Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz wird zunächst für die Jahre 2022 und 2023 dem Grunde nach fortgeschrieben. Die Finanzausgleichmasse wird auf der Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet. Die Position landesinterner Benchmarks sowie die Entlastung und die Belastung des Bundes ab dem Jahr 2022 werden nicht berücksichtigt. Im Ergebnis dieser Berechnung wird die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 1,735 Milliarden € betragen.

Meine Damen und Herren! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Festlegungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Insgesamt erhöhen sich die Pauschalen der an die Kommunen zu verteilenden Zuweisungssumme um 132 Millionen € gegenüber dem Jahr 2021.

Die Summe ergibt sich aus der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 107 Millionen € und aus der Streichung des Vorwegabzugs bei der Investitionspauschale in Höhe von 25 Millionen €. Das heißt, die Investitionspauschale liegt jetzt bei 150 Millionen €.

Die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse wirkt sich dabei nicht für alle drei Kommunengruppen gleichermaßen aus; denn die Landkreise, die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Finanzierungsquellen. Daher ist auch der Finanzbedarf für jede der drei kommunalen Gruppen separat auf der Grundlage aktueller Statistiken neu berechnet worden.

Sie müssen wissen, die letzte vollständige Berechnung des Finanzbedarfs ist mittlerweile sieben Jahre her. Sie erfolgte für das FAG 2015/2016 auf der Grundlage der statistischen Daten der Jahre 2011 bis 2013. Der kommunale Finanzbedarf wird aber durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die ständigen Änderungen unterworfen sind. So können sich die Aufgaben und die für die Aufgabenerfüllung anfallenden Kosten verändern. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es jetzt nach sieben Jahren Veränderungen geben wird und gegeben hat.

Auch die Landesverfassungsgerichte sagen, die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfes sei kein einmaliger Akt, der dauerhaft fortgeschrieben werden könne. Vielmehr unterliege der ermittelte Finanzbedarf einer Beobachtungs- und gegebenenfalls auch Nachbesserungspflicht. Dieser Überprüfungspflicht ist mit diesem Gesetzentwurf nachgekommen worden.

Wie bereits erwähnt, hat die separate Berechnung des kommunalen Finanzbedarfs für jede kommunale Gruppe dazu geführt, dass die Erhöhungsbeträge unterschiedlich ausfallen. Sie stellen sich wie folgt dar: kreisfreie Städte plus 53 Millionen €, Landkreise plus 32 Millionen € und kreisangehörige Kommunen und Gemeinden plus 47 Millionen €.

Eines möchte ich ausdrücklich klarstellen: Es gibt keine Kürzungen. Es ist für alle drei Gruppen mehr Geld vorgesehen.

(Zustimmung)

Gleichwohl gibt es Verschiebungen zwischen den einzelnen Zuweisungen. Auch das ist eine Folge der Neuberechnung und so gibt es natürlich nicht nur Freude, sondern auch Kritik.

Ich möchte nicht verhehlen, dass beide kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der Beschlussfassung der Landesregierung mitgeteilt haben, die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse sei nicht ausreichend. Ich meine aber, vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Landes und der jedenfalls insgesamt gesehen guten Finanzlage der Kommunen kann sich dieses Ergebnis für die Kommunen durchaus sehen lassen.

Zum Haushalt 2022 erwarten uns auch hier im Landtag noch sehr schwierige Haushaltsberatungen. Dieser Gesetzentwurf ist vor die Klammer, also vor den Haushalt 2022 gezogen worden. Das hat zur Folge, dass die 1,735 Milliarden € für die Kommunen nach diesem Gesetzentwurf, natürlich vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landtag, nicht mehr Gegenstand der Haushaltsberatung sein werden.

Das hat für die Kommunen zum einen den Vorteil, dass sie so frühzeitig wie unter den gegebenen Umständen möglich Planungssicherheit haben werden. Zum anderen müssen sie auch nicht bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2022 warten, bis sie ihre erhöhten FAG-Zulagen erhalten. Diese können vielmehr bereits nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Finanzausgleichsgesetz festgesetzt und ausgezahlt werden. Bis dahin werden die Kommunen Abschlagszahlungen auf der Grundlage der Leistungen des Vorjahres erhalten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem Nachtragshaushaltsbegleitgesetz 2021   das haben wir vorhin schon gehört und es ist auch entsprechend beschlossen worden   bereits weitere Zuweisungen an die Kommunen beschlossen worden sind. Das betrifft die Zuweisung zum Ausgleich der Steuerausfälle im Jahr 2021 in Höhe von 66 Millionen € und die Kommunalpauschale im Jahr 2022 in Höhe von 45 Millionen €. Die 66 Millionen € sind, wie gesagt, in diesem Jahr schon ausgezahlt worden und die 45 Millionen € werden den Kommunen im Jahr 2022 relativ zeitnah zur Verfügung gestellt werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)