Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/476


Einbringen wird den Gesetzentwurf der Abg. Herr Heuer.


Guido Heuer (CDU):

Danke, Frau Präsidentin. - Wie heute Vormittag bei der Haushaltsdebatte bereits angekündigt, möchte ich den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger vor. Wie der Titel bereits verrät, sollen die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter dieses Landes eine einmalige Sonderzahlung aufgrund der zusätzlichen Belastungen während der Coronapandemie erhalten. Wir übernehmen auf diese Weise das Tarifergebnis und übertragen dieses auf Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.

Artikel 1 des Gesetzentwurfes ändert das Landesbesoldungsgesetz. Hier wird ein neuer § 59b eingefügt. Dieser regelt, dass Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter eine Sonderzahlung in Höhe von 1 000 € gewährt wird, Anwärterinnen und Anwärtern jeweils 650 €. Voraussetzung ist, dass am 19. November 2021 ein Dienstverhältnis bestanden hat oder an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärtergrundbetrag bestanden hat.

Damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, wird in Artikel 2 das Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt geändert. Demnach gelten gemäß § 3 Nr. 11a des Einkommensteuergesetzes gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 1 500 € nicht als Erwerbseinkommen, sofern sie bis zum 31. März 2022 geleistet werden. Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Finanzen, damit er dort im Januar behandelt und im Januarplenum in der zweiten Lesung verabschiedet werden kann. Auf diese Weise wird eine Auszahlung bereits im Februar 2022 ermöglicht, und somit fristgerecht vor Ende März 2022. - Vielen Dank.

(Zustimmung)