Stefan Ruland (CDU):
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Antrag der GRÜNEN geht über das hinaus, was in Artikel 94 der Landesverfassung geregelt ist. So wird die Landesregierung unter Punkt 2 aufgefordert, auch vorzeitige Maßnahmen zu ermöglichen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies wäre ein Vorgriff auf den nächsten Haushalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 8/528 ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vor unter dem Titel „Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Sicherung der Arbeit Freier Träger in der vorläufigen Haushaltsführung zügig umsetzen“.
Selbstverständlich ist sichergestellt, dass die bestehenden Rechtsverpflichtungen aus Zuwendungsbescheiden und Finanzierungsvereinbarungen gegenüber im Auftrag des Landes agierenden Freien Trägern im sozialen, pädagogischen, kulturellen und ökologischen Bereich erfüllt werden.
Zudem werden die Möglichkeiten nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt im Sinne der Fortführung der Geschäfte der Freien Träger so ausgeschöpft, dass die Arbeit in der vorläufigen Haushaltsführung gesichert ist. Dafür wurde übrigens auch in den vergangenen Jahren gesorgt.
Der Haushaltsvorgriff wird über einen Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes zur vorläufigen Haushaltsführung geregelt, welcher gestern von Herrn Minister Richter unterzeichnet wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
(Beifall)