Tagesordnungspunkt 20
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie für das Jahr 2022
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/472
Herr Erben bringt ihn ein. - Herr Erben, Sie haben das Wort.
Rüdiger Erben (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Älteren unter uns werden sich daran erinnern können, dass wir schon zweimal einem solchen Gesetzentwurf erarbeitet haben. Nämlich bereits zu Beginn der Pandemie im letzten Frühjahr haben wir kurzfristig sichergestellt, dass die Personalvertretungen arbeiten können und dies entgegen der Regelung im Personalvertretungsgesetz auch im Umlaufverfahren und in Videokonferenzen tun können.
Es entsprach damals und auch zwischendurch mehrmals dem Willen der Gewerkschaften, es zu befristen. Deshalb haben wir es zunächst zum Ende letzten Jahres befristet und wir haben es zum Ende dieses Jahres befristet. Unser Gesetzentwurf sieht vor, es noch um ein Jahr zu verlängern. Das ist Gegenstand dieses Gesetzentwurfes, den ich im Finanzausschuss zu beraten bitte.
Zugleich kündige ich an, dass wir uns als Koalitionsfraktionen sicherlich im nächsten Jahr der Frage widmen werden, ob wir das Ganze verstetigen. Dazu gibt es keine einheitliche Meinung bei den betroffenen Personalräten sowie den Gewerkschaften. Aber wir haben dann ein ganzes Jahr Zeit, es auch für die Zeit hoffentlich nach der Pandemie vorbereiten zu können. - Herzlichen Dank.
(Beifall)