Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rasanten technischen Entwicklungen einerseits und die dramatische demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt andererseits stellen auch den Rettungsdienst vor große Herausforderungen. Die Einführung einer Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz ist daher richtig. Sie bietet die Möglichkeit, Neues zu erproben, und dabei in einen Wettstreit um die besten Konzepte einzutreten.
Aus meiner Sicht bleiben aber noch einige Fragen offen. Das betrifft zum einen die Kosten, welche durch die Nutzung einer Experimentierklausel entstehen. Die sind ggf. von den Kostenträgern zu übernehmen, also von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wir alle wissen, dass das Geld dort nicht nur nicht locker sitzt, sondern eher knapp ist.
Ganz im Gegenteil; es stellt sich also die Frage, inwieweit die Klausel überhaupt Wirkung entfalten kann. Hier sollte meiner Meinung nach versucht werden, zumindest teilweise eine Kostentragung durch das Land zu ermöglichen.
Darüber hinaus liegen für bestimmte Ideen die Umsetzungsvoraussetzungen nicht vor. Der Gesetzentwurf nennt z. B. die Möglichkeiten der Telemedizin, genauer des Telenotarztes als denkbares Experimentierfeld. Das ist eine sehr gute Idee. Meine Fraktion wirbt bereits seit längerer Zeit für eine verstärkte Nutzung der Telemedizin, insbesondere zur Entlastung der vorhandenen Strukturen im ländlichen Raum.
Auch die Idee eines Smartphone-basierten Ersthelfersystems, bei dem die Helfenden per App von einer Leitstelle zum Notfallort geleitet werden, ist grundsätzlich gut. Aber die Ideen setzen doch voraus, dass man flächendeckend eine ordentliche Internetversorgung bzw. ein flächendeckendes und stabil arbeitendes Mobilfunk- und Datennetz hat. Wir alle wissen, davon ist Sachsen-Anhalt doch noch ein deutliches Stückchen entfernt.
Vor der für Infrastruktur und Digitales zuständige Ministerin liegt eine gewaltige Aufgabe. Bislang bleibt doch noch etwas nebulös, wie diese angegangen werden soll. Diesbezüglich sind wir auf Informationen gespannt. Im Innenausschuss wird darüber hinaus darüber zu reden sein, ob die Experimentierklausel vor diesem Hintergrund eine Wirkung entfalten kann und welche Voraussetzungen landesseitig geschaffen werden müssen, um das zu erreichen.
Ich bin auf die Debatten dort gespannt, freue mich darauf und bin froh, dass die Koalition hier ein erstes Vorhaben auf den Weg bringt. - Danke.