Monika Hohmann (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe noch eine Nachfrage an Frau Grimm-Benne zu dem Fragekomplex von Frau Anger. Sie hatten angemeldet, dass Sie im Coronasonderfonds 100 Millionen € für die Ausstattung für Jugendeinrichtungen usw. und viele andere Dinge veranschlagen. Das wurde jetzt laut MDR auf 4,6 Millionen € gekürzt. Jetzt wäre meine Frage: Werden wir die restlichen 95 Millionen €, die Sie geplant hatten, diese dann im Haushalt finden? Oder sind die komplett weg? - Das wäre die Nachfrage.
Danach möchte ich noch eine andere Frage stellen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Wir machen an der Stelle keine Nachtragshaushaltsverhandlungen. Jetzt geht es um die Regierungsbefragung.
(Zuruf)
Ja, ja - alles zu seiner Zeit.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Wir wollen das Coronasondervermögen, wenn wir es im Nachtragshaushalt verabschieden, so rechtssicher gestalten, dass tatsächlich das, was das Bundesland Hessen erlebt hat, uns im Land nicht passiert.
(Beifall)
Deswegen sind die Maßnahmen noch einmal danach korrigiert worden, ob sie tatsächlich und ausschließlich dazu führen, dass wir in einen Bereich investieren, den wir ohnehin hätten investieren müssen, oder ob diese Maßnahmen jetzt coronabedingt sind. Und diese Maßnahmen zum Beispiel der Digitalisierung in den Jugendklubs, Angebote zu machen, auch digital, ist eine Vorsorge auch auf zukünftige Pandemien, dennoch Kinder- und Jugendarbeit nicht total in den Lockdown zu bringen, sondern tatsächlich noch bestimmte Bereiche zu erhalten.
Wie Sie wissen - das ist auch öffentlich bekannt - sind wir nächste Woche in Haushaltsklausur. Da werden wir darum ringen, dass die, wie ich finde, nach wie vor wichtigen und notwendigen Maßnahmen, dann über den Landeshaushalt aufgespaltet werden können.
Ich sage es einmal so: Es ist die höchste Kunst des Parlamentes, es über Antrage so zu gestalten, dass dieser Bereich, wenn Ihnen dieser so wichtig ist, mit einer entsprechenden Finanzierung untersetzt wird. Mir ist das sehr wichtig. Ich bin aber nicht sicher, ob ich tatsächlich diesen hohen Betrag alleine für diesen Bereich habe, weil wir wissen, ich habe noch mehrere Punkte, die unbedingt für den nächsten Haushalt notwendig sind.
Gestatten Sie mir eine ganz persönliche Bemerkung: Wir gehen nächstes Jahr zu einem Einjahreshaushalt über. Sie wissen, wie spät dieser Haushalt dann tatsächlich erst in Kraft tritt. Deswegen ist mein Ringen darum, zunächst
(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)
Das ist immer so. Das kennen wir auch im Parlament, Herr Lange, das kennen Sie auch, denn wir müssen eine parlamentarische Reihenfolge einhalten. Wir brauchen auch Diskussionen darum. Sonst würden Sie uns als Opposition sagen, wir machen das viel zu schnell und ohne, dass man tatsächlich darüber gesetzgeberisch debattieren kann.
Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir hier im Parlament ein Klima schaffen, dass wir für die beiden Haushaltsjahre 2023 und 2024 dann diese Punkte aufnehmen, die wir neu nach den Bereichen aufnehmen wollen, damit wir sie dann tatsächlich pünktlich und auch mit aller Kraft etablieren können.
Mein Ziel ist erst einmal, die Projekte und diese Punkte, die wir jetzt stetig finanziert haben, auch weiterhin in 2022 finanzieren zu können.
(Beifall)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke Frau Ministerin. - Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Anger genau zu diesem Thema.
Nicole Anger (DIE LINKE):
Vielen Dank Herr Präsident, vielen Dank Frau Ministerin. Ich hatte so ein bisschen dazwischengerufen, dass wir Sie ein Stück weit eher unterstützen wollen bei dieser Forderung nach diesen 100 Millionen €, weil wir das positiv gleiten und auch positiv sehen. Und ich habe ein bisschen die Sorge, dass das dann tatsächlich eventuell in 2023 und 2024 stattfindet, aber vielleicht auch nicht, weil wir wissen, wie die Haushaltslage in Sachsen-Anhalt ist.
Ihr Haus hat sich Gedanken gemacht. Und ich gehe einmal davon aus, dass, als die Anmeldung erfolgte, auch klar war, dass es einen Pandemiezusammenhang haben muss. Deswegen würde uns tatsächlich interessieren: Was war denn der ursprüngliche Plan? Was war denn die Begründung für diese 100 Millionen €, die dazu hätte führen müssen, dass es sehr wohl im Nachtragshaushalt hätte eingespeist werden müssen oder können?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Darüber sprechen wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal, sodass ich hier nicht ohne den Finanzminister verlauten lassen möchte, wie ich zu der Erwägung gekommen bin oder wie es zu dem Regierungsentwurf gekommen ist.
Aber ich weiß genau, dass das hessische Verfassungsgericht in dem Aufstellungsverfahren sein Urteil gesprochen hat und dass man danach noch einmal die Ansätze korrigiert hat, damit es tatsächlich auch so fest ist, wie es sein muss. Es muss auch für unser Landesverfassungsgericht fest sein, wenn wir jetzt Klagen zu erwarten haben, damit wir das Geld, das wir im Nachtragshaushalt und im sogenannten Coronasondervermögen haben, auch sicher haben.
Es sind einige Punkte herausgefallen, bei denen wir die Sorge hatten, dass sie nicht als eindeutig coronabedingt aufgefasst werden, also sie nicht allein durch die Pandemie entstanden sind. Es handelt sich um Maßnahmen, die wir ohnehin über den Haushalt hätten finanzieren müssen. Deswegen haben wir eine Unterscheidung vorgenommen und müssen den Mittelbedarf für den allgemeinen Haushalt anmelden. Wir werden sehen, wie wir diesen Bereich umsetzen können.
Die Regierung das haben wir vorhin schon besprochen war nicht das Problem; vielmehr ging es mit Blick auf die Investitionen um rein sachliche bzw. bautechnische Erwägungen. Man kann in den Haushaltsplan eine Menge schreiben, aber Sie kennen die derzeitige Situation in Bezug auf die Planung und die Vergabe von Bauvorhaben. Das betrifft bspw. die gesamte Problematik im Zusammenhang mit den Materialien und die Schwierigkeit, in der jetzigen Situation überhaupt ein Unternehmen zu finden. Diese Punkte haben uns dazu geführt, auch in diesem Bereich die Ansätze zu senken; denn das, was wir in den nächsten fünf Jahren umsetzen wollen, soll realistisch sein. All das, was wir jetzt beschließen, müssen wir in allen Bereichen auch auf die Straße bekommen.