Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Junge Menschen könnten nun, vor allem in den Schulen, besonders gute Erfahrungen mit Teilhabe und Mitgestaltung sammeln, also da, wo sie viel zusammen sind. Doch nach dem siebenten Kinder- und Jugendbericht des Landes gab etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen an, dass sie unzufrieden mit den Mitwirkungsmöglichkeiten bei wichtigen Entscheidungen an ihren Schulen sind.

Wie bewertet die Landesregierung diesen Befund? Und welche Änderungen, unter anderem vielleicht auch im Schulgesetz, können die Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten von der Landesregierung erwarten?

Und wie steht die Landesregierung dabei unter anderem zur Drittelparität in den Gesamtkonferenzen?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich weiß gar nicht, wie oft wir in diesem Plenum schon über die Drittelparität diskutiert haben, vor allen Dingen im Bildungsausschuss. Ich glaube, das haben wir schon sehr oft.

Die Vorstellung, die Sie, Herr Lippmann, haben, wenn wir eine Drittelparität im Schulgesetz einräumen     Die Gesamtkonferenz besteht - ich will es noch einmal für diejenigen erläutern, die damit vielleicht jetzt nicht anfangen können - aus einem Drittel Lehrer, einem Drittel Eltern und einem Drittel Schüler. Diese Personen ergeben die Gesamtkonferenz der Schule, die damit die entscheidenden Beschlüsse in der Schule mittragen. Die Schüler sind natürlich auch jetzt in der Gesamtkonferenz, das ist keine Frage, aber eben nicht zu einem Drittel.

Ob das die Partizipation am allgemeinen Schulleben erweitert bzw. erhöht, habe ich meine Zweifel. Darüber können wir gerne weiter im Ausschuss diskutieren. Ich glaube, da sind ganz andere Maßnahmen notwendig.

Wir sehen ja, dass es von Schule zu Schule ganz unterschiedlich ist. In Schulen, die sich intensiv mit den Schülerräten - es gibt ja einen Klassensprecher, einen Schülerrat - auseinandersetzen, die regelmäßig mit denen Kontakt aufnehmen, die die Dinge, die das Schulleben beeinflussen bzw. auch tragen, auch mit den Schülerräten besprechen, funktioniert die Beteiligung sehr gut. Und in einer anderen Schule, wo man das vielleicht etwas anders sieht oder auch nicht so praktiziert, ist es eben nicht so gut.

Da müssen wir intensive Aufklärungsarbeit leisten, damit auch Schülerinnen und Schüler am Schulleben beteiligt werden, damit sie das Schulleben beeinflussen können. Dafür reicht mir die Drittelparität absolut nicht aus. Es geht z. B. um Beschlüsse zu Fragen wie diesen: Wann werden Klassenfahrten durchgeführt? Wann machen wir den flexiblen Ferientag? Ich glaube, es geht weniger um die Dinge, die die Schüler intensiv interessieren. Die haben, glaube ich, ganz andere Probleme, wenn es um das Schulleben geht. Und da halte ich die Drittelparität für kein geeignetes Mittel.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

So, wie ich es mir fast dachte, hat Herr Lippmann eine Nachfrage.


Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Sie haben gesagt, die Drittelparität bringt bei der Beteiligung nichts. Dann ist es ja unproblematisch, sie einzuführen. Aber Sie haben gesagt, dass andere Maßnahmen notwendig sind. Das war ja der erste Teil meiner Frage. Natürlich wissen wir, dass Schulen unterschiedlich handeln. Wir wollen aber, dass sich dieser Befund verändert, dass, wie gesagt, etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler auf Nachfrage angibt, dass sie unzufrieden sind.

Das heißt, wir brauchen auch eine gewisse Verbindlichkeit. Und wenn es die Drittelparität aus Ihrer Sicht nicht ist     Ich habe ja ausdrücklich nach Änderungen im Schulgesetz gefragt, also nicht nur ein Appell, nicht bloß eine Schulleiterberatung, vielleicht mal darauf hinweisen und Wünsche äußern, sondern es geht darum, eine Verbindlichkeit in die Regelungen für die Schulen hinzubekommen, damit eben Schülerinnen und Schüler mindestens dort, wo sie nun wirklich massiv angesprochen sind, tatsächlich auch besser mitwirken können und damit es eben nicht nur von der Schulleitung oder vom Kollegium abhängt, ob die das machen oder nicht. Was stellen Sie sich da vor?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Eine verbindliche Regelung im Schulgesetz heißt noch lange nicht, dass das in Schule selbst praktiziert wird. Ich sage: Wir können viel aufschreiben. Wichtig ist doch, dass wir mit den - genau, wie Sie es eben beschrieben haben - Schulleitungen reden, dass wir mit den Lehrkräften reden, dass das ein ganz wichtiges Element ist, das Schulleben zu gestalten. Da können wir nur Überzeugungsarbeit leisten. Wir können vieles aufschreiben. Wir können uns jetzt hier vieles ausdenken; es muss gelebt werden in Schule. Und das ist das Wichtigste.

(Beifall)

Deshalb müssen wir mit den Schulen Kontakt aufnehmen. Ich glaube, dann erreichen wir mehr, als wenn wir irgendeine Zeile in das Schulgesetz schreiben, mit der wir das verpflichtend machen.