Kathrin Tarricone (FDP):

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zuerst zu dem eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Stellung nehmen und danach zu der sehr heiß diskutierten Deponie in Roitzsch.

Kapazitätsprobleme von Deponien lassen sich nicht einfach wegadministrieren, wie DIE LINKE das dem Landtag weismachen will. Niemand hier im Haus wird wollen, dass Sachsen-Anhalt zur Müllhalde der Nation wird oder Müllimporte gar zu einem Geschäftsmodell des Landes werden.

(Zuruf)

Aber die Ablagerung von Abfällen aus anderen Bundesländern einfach nicht mehr zu genehmigen - das ist offenbar der Zweck der von Ihnen vorgeschlagenen Genehmigungspflicht -, verstößt gegen den Geist der länderübergreifenden Kooperation in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist schlicht unsolidarisch. Was würde denn passieren, wenn wir die sachsen-anhaltischen Grenzen abfalltechnisch dichtmachen? Warum sollten das die Brandenburger denn dann nicht genauso machen?

Dafür spricht übrigens schon der Umstand, dass Sie hier die Übernahme einer Regelung wie der thüringischen vorschlagen, nur etwas weniger verklausuliert. Die Gekniffenen wären dann die Berliner; diese müssten dann zusehen, wie sie die Baustoffe, die bei einem Neubau- und Sanierungsprogramm anfallen, wie es nicht nur Ihre Berliner Genossen in ihrem Wahlprogramm mit dem bemerkenswerten Titel „rot - radikal - realistisch“ versprochen haben, irgendwo im Stadtgebiet loswerden. Dort gibt es aber gar keine Deponien mehr. Seit 2005 wird nur noch auf Deponien in Brandenburg abgelagert. Ob die Anwohner auf einen solchen Plan realistisch reagieren oder eher radikal, kann sich jeder selbst ausmalen. Ich vermute, dass sie dem Senat die Rote Karte zeigen würden. Wir Freien Demokraten lehnen eine solche unsolidarische Handlungsweise ab.

Dem Aspekt, dass Behörden der Verwendung von Materialien, die rohstoffschonend hergestellt wurden und schadstoff- und abfallarm sind, den Vorzug geben sollen, können wir zustimmen, solange daraus kein neues Bürokratiemonster wird.

Nach dem hohen Wert der Solidarität möchte ich nun den Wert der Verlässlichkeit in den Fokus nehmen. Darüber ließe sich natürlich trefflich und ausgiebig referieren. Ich will die Betrachtung aber konkret auf den Antrag anwenden, für die Deponie der Deponieklasse II in Roitzsch einen sofortigen Einlagerungsstopp zu verhängen.

Die Menschen in unserem Land müssen sich darauf verlassen können, dass in Genehmigungsverfahren die Umweltfolgen für alle zu betrachtenden Schutzgüter nachvollziehbar und sicher prognostiziert werden, Deponien nur bei deren Umweltverträglichkeit genehmigt werden und ihr Betrieb in geeigneter Weise überwacht wird.

Für die in Rede stehende Deponie wurde   das hat Herr Prof. Willingmann schon erwähnt   am 9. August 2013 der Planfeststellungsbeschluss gefasst. Wer schon jemals in ein Planfeststellungsverfahren involviert war, der weiß, wie lange es dauert, belastbare Genehmigungsunterlagen zu erstellen und planfeststellen zu lassen.

Eingereicht wurden die Unterlagen im Oktober 2010, ergänzt im Februar 2013 und im August 2013 erging der Genehmigungsbeschluss. Es vergingen also drei Jahre bis zur Erteilung der Genehmigung. Der Planfeststellungsbeschluss resümiert   ich mache jetzt einmal deutlich, was darin festgestellt wurde  , dass

•    die Bedarfsbegründung der Vorhabensträgerin anzuerkennen ist,
•    der Umfang der Planunterlagen ausreichend ist, das Vorhaben eindeutig zu beschreiben, um eine hinreichend bestimmte Entscheidung zu erteilen,
•    bei der Ausführung des Vorhabens keine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht,
•    die beabsichtigte technische Ausführung des Vorhabens den einschlägigen rechtlichen und technischen Regelungen entspricht,
•    aufgrund der Einhaltung des Standes der Technik Vorsorge gegen die Beeinträchtigung der Schutzgüter getroffen wird,
•    das Vorhaben dem Abfallwirtschaftsplan nicht entgegensteht,
•    die Umweltverträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen des Naturschutzes gezeigt hat und
•    die im Anhörungsverfahren eingegangenen Bewertungen und Einwendungen dem Vorhaben nicht grundsätzlich entgegenstehen.

Ein Gutachten im Auftrag der Stadt Sandersdorf-Brehna, die, wie schon erwähnt, bereits eine Klage gegen den Feststellungsbeschluss unterstützt hat, kommt nun zu dem Schluss, dass die Basisabdichtung ab einer gewissen Einlagerungshöhe, die aber noch nicht erreicht ist, nicht stabil genug sein wird. Es bestehen also Zweifel an der gefertigten Prognose der Umweltprüfung. Richtigerweise muss nun auf den in dem Gutachten geäußerten Erkenntnissen aufbauend geprüft werden, ob die Prognosen des Feststellungsbeschlusses zutreffend oder eben nicht zutreffend sind.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Tarricone, Ihre Redezeit ist beendet.


Kathrin Tarricone (FDP):

Das ist sehr schade.