Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Jahr 2017 hat die AfD-Fraktion einen recht ähnlichen Antrag in den Landtag eingebracht,

(Zuruf: Und dann haben Sie es im Wahlkampf gefordert!)

dessen Intention auch damals, auf den ersten Blick betrachtet, sinnvoll erschien. Eine kostenfreie Mittagsverpflegung für Kindergarten- und Schulkinder entlastet Elternhaushalte finanziell und kommt insbesondere einkommensschwachen Familien zugute.

Bei näherer Betrachtung kristallisiert sich jedoch heraus, dass der vorliegende Antrag viel zu pauschal ist. Ich will das in drei Stichpunkten zusammenfassen, die ich später noch erläutern werde.

Erstens. Der Antrag berücksichtigt weder Folgewirkungen noch Einflüsse bestehender Normen, Programme und Kooperationen im Kontext gesunder Ernährung und/oder Armutsprävention. Er ignoriert folglich Synergieeffekte und den Grundsatz, dass Ressourcen effizient eingesetzt werden sollen.

Zweitens. Er greift zu kurz, wenn primäres Ziel tatsächlich die Bekämpfung der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt ist.

Drittens. Er ignoriert gänzlich die Nennung von Deckungsquellen, stellt mithin also keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten vor.

Lassen Sie mich dazu im Einzelnen ausführen. In § 72a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einer täglichen Mahlzeit geregelt. Sichergestellt wird eine Versorgung zu einem sozialverträglichen Preis für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen sowie in besonderen Fällen die Versorgung mit einer kostenlosen Mahlzeit gemäß § 72a Satz 2 des Schulgesetzes. Damit wird gewährleistet, dass unter Berücksichtigung individueller Faktoren Schülerinnen und Schülern, die von besonderen Verhältnissen betroffen sind, eine kostenlose Mahlzeit angeboten werden kann.

Wenn wir dem Ziel der Armutsprävention tatsächlich und ernsthaft gerecht werden möchten, dann müssen von Armut bedrohte oder betroffene Familien und Kinder umfassender unterstützt werden als lediglich über eine kostenfreie Mittagsmahlzeit. Eine solche kann bereits, wie ausgeführt wurde, im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglicht werden. Familien mit geringem Einkommen werden unterstützt, indem sie von der Zahlung eines Kita-Beitrages befreit werden, wie das seit dem Jahr 2019 für Empfänger bestimmter Transferleistungen bundesweit möglich ist.

Auch das Land trägt mit der Förderung der Kindertagesbetreuung maßgeblich zur Bekämpfung von Kinderarmut bei, indem z. B. Mehrkindfamilien bei der Zahlung der Kita-Beiträge entlastet werden. In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind ab der Geburt bis zu der Versetzung in den siebenten Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz.

Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ richtet im Übrigen besonderes Augenmerk auf die Fürsorge und die Betreuung von Kindern, die von Armut bedroht sind, die aus bildungsfernen Milieus stammen, die nicht die deutsche Sprache sprechen, die gesundheitliche Risiken tragen oder die aufgrund von Behinderung und von Begabung spezifische Bedürfnisse haben.

Die Umsetzung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Sachsen-Anhalts Schulen und Kitas erfolgt auf freiwilliger Basis. Ich begrüße ausdrücklich das Engagement der umsetzenden Einrichtungen und Schulen.

In Sachsen-Anhalt gibt es übrigens bereits qualitative Mindestvorgaben für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas, wobei weiterhin ein Fokus auf die normenkonforme Umsetzung gelegt werden muss. Die Einbindung lokaler Betriebe sowie die Verwendung regionaler Produkte ist zu begrüßen und wird bspw. bereits bei dem EU-Schulprogramm in Schulen und Kitas umgesetzt.

Entsprechend den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielen wird die Landeregierung das Bildungsprogramm weiterentwickeln und um neue Inhalte erweitern, wobei der Gesundheitsförderung und der gesunden Ernährung ein besonderer Stellenwert zukommen wird.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich abschließend auf den Punkt der Finanzierung kommen. Eine mögliche Deckungsquelle für den zur Umsetzung einer kostenfreien Kita- und Schulverpflegung erforderlichen Finanzbedarf ist im Antrag nicht zu finden. Daher habe ich den finanziellen Bedarf aktualisiert hochrechnen lassen. Die amtliche Statistik weist für den 1. März 2021 insgesamt 150 089 betreute Kinder in Tageseinrichtungen aus, davon 92 959 Nichtschulkinder.

Schon bei Zugrundelegung von durchschnittlich 210 Kita-Besuchstagen jährlich der Nichtschulkinder und durchschnittlichen Kosten für die Mittagsverpflegung in Höhe von 5 € betrüge der jährliche Mehraufwand für das Land mehr als 97 Millionen €. Hinzu kämen die Kosten für Kinder in der Kindertagespflege usw. in Höhe von 55 Millionen € bis 56 Millionen €. Rechnet man die Schülerinnen und Schüler noch hinzu, dann kommt man mit Blick auf den Landeshaushalt allein für die kostenlose Mittagsversorgung für alle Kinder auf einen Betrag von 239 Millionen €.

Deswegen sagen wir: Mit der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes im Jahr 2019 haben Kinder und Jugendliche, um die es hier geht, bereits einen Anspruch auf eine kostenfreie Mittagsverpflegung, sodass es Ihres Anspruchs gar nicht bedürfte, um in dem Bereich tatsächlich Armutsprävention zu betreiben. Diese Kinder und Jugendlichen haben bereits bis zur Klassenstufe 4 einen vollständigen Anspruch auf kostenfreie Mittagsversorgung. - Herzlichen Dank.

(Beifall)