Christian Albrecht (CDU):

Sehr geehrter Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Liebes Kollegium! Ich kann mich in weiten Teilen meinen Vorrednern und insbesondere der Ministerin in dem Punkt anschließen, dass auch wir der Meinung sind, dass alle Opfer von politisch motivierter Gewalt und natürlich auch von allgemeiner Kriminalität schutzwürdig sind und alle den gleichen Zugang zu Opferschutz und Opferhilfe haben sollen. Das versteht sich für uns von selbst.

(Zustimmung)

Ordentlicher Opferschutz fängt damit an, dass Straftaten konsequent verfolgt werden, dass ordentlich ermittelt wird und dass man sie auch ernst nimmt. Dabei darf kein Unterschied gemacht werden   weder von den Strafverfolgungsbehörden noch von den Gerichten  , von welcher Stelle diese Gewalt kommt, sei es linkextremistisch, rechtsextremistisch oder anderer, religiöser Extremismus.

Im zweiten Opferschutzbericht sind viele konkrete Maßnahmen genannt worden, die für Opfer ergriffen werden. Wir sind der Meinung, dass dies zurzeit ausreichend ist. Es ist auch gewährleistet, dass es stetig eine Weiterentwicklung gibt, mit der man auf Entwicklungen reagieren kann. Eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung ist, denke ich, das, was auch die antragstellende Fraktion der AfD wünscht. Wenn man das aber macht, dann muss man natürlich auf die Kriminalitätsstatistiken schauen und bestimmen, wo denn eigentlich die Schwerpunkte liegen.

Wenn man sich die vergangenen Jahre anschaut, dann erkennt man, dass Spitzenreiterin immer noch die Kriminalität von rechts ist, die im Bereich der politisch motivierten Kriminalität dominiert. Man darf es auch nicht mit der allgemeinen Kriminalität verwechseln, indem man sagt, dass immer, wenn ein Migrant oder ein Flüchtling oder ein Ausländer im Zwist mit einem Deutschen ist und es dabei zu einer Gewaltstraftat kommt, politisch motivierte Gewalt vorliegt. Genauso wenig darf man sagen, dass immer, wenn ein Deutscher einen Ausländer schlägt, rassistische oder rechtsextreme Gewalt vorliegt. Man muss berücksichtigen, ob der Täter sich jemanden heraussucht und sagt: Den greife ich jetzt an, weil er deutsch ist oder, weil er ein Ausländer ist. Das spiegelt sich aus meiner Sicht in den Statistiken nicht wieder. Deswegen gibt es dort auch keinen Schwerpunkt. Der Schwerpunkt liegt ganz klar bei den rechtsextremistischen Straftaten und dann kann man auch den Schwerpunkt beim Opferschutz in diese Richtung setzen.

(Zustimmung)

Diese Schwerpunkte sind gesetzt worden. Wenn sich das irgendwann verändern sollte, dann können Schwerpunkte auch woanders gesetzt werden. Wenn man aber überall einen Schwerpunkt setzt, dann hat man am Ende keinen Schwerpunkt mehr, sondern dann wird es überall gleich gemacht, und das ist eben nicht mehr bedarfsgerecht. - Vielen Dank.

(Zustimmung)