Tim Teßmann (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf halten wir die Geschwisterkindregelung weiterhin aufrecht. Der Gesetzentwurf setzt damit die Vereinbarung des Koalitionsvertrages um, die Regelung des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen und in diesem Zusammenhang mit Hilfe des Gute-Kita-Gesetzes erneuerten KiFöG auch bei einem vorzeitigen möglichen Wegfall der Bundesmittel weiterhin zu erhalten.
Bisher konnten Eltern und Erziehungsberechtigte davon profitieren, dass sie nur für das erste Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung einen Beitrag zu zahlen haben. Alle weiteren Kinder in der Kita oder in der Krippe sind beitragsfrei gestellt. Daran wird sich durch die vorliegende gesetzliche Regelung und die damit verbundene Finanzierung über Landesmittel nichts ändern. Damit entlasten wir Eltern mit mehreren Kindern ganz direkt. Wir haben es versprochen, und das wollen wir auch halten.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, die Koalition beweist mit diesem Entwurf, dass sie für eine verlässliche Politik bei den Kitas steht - und das nicht zeitlich begrenzt, sondern dauerhaft. Um einmal besonders für die CDU-Fraktion zu sprechen: Wir kommen mit dieser Gesetzesnovelle unserem CDU-Landtagswahlprogramm nach, in dem die Fortführung der Finanzierung in Aussicht gestellt wurde.
(Beifall)
Besonders für mich als neuem Mitglied des Landtages zeigt das, dass die Regierung Wort hält. Die Menschen können sich auf unsere Politik verlassen, und das ist in den gegenwärtig unsicheren Zeiten einer globalen Pandemie und angesichts einer schwieriger werdenden finanziellen Lage des Landeshaushalts sicherlich eine Herausstellung und Betonung wert.
Meine Damen und Herren, das Wohl unserer Kind liegt uns dabei am Herzen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist somit zum Beginn der Legislaturperiode der Beweis, dass wir eine Koalition sind, die nicht nur schöne Worte macht, sondern auch schnellstmöglich entsprechend handelt, nämlich noch in diesem Jahr, dem Jahr der Landtagswahl. Kaum ein Gesetzentwurf ist so schnell auf den Weg gebracht worden.
Ich bitte Sie um breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um zügige Beratung in den Ausschüssen, um ein zeitnahes Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu ermöglichen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Ich gehe einmal davon aus, Sie wollten jetzt sagen: Soziales, Finanzen und Innen, ja?