Rüdiger Erben (SPD):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nunmehr haben wir einen Nachtragshaushalt im Entwurf vorliegen. Ich glaube, der Inhalt des Nachtragshaushalts zeigt die Handlungsfähigkeit und die Kraft dieser Koalition. Diese wird auch entsprechend abgebildet.

Mit dem Nachtrag von rund 2,6 Milliarden €, die wir über neue Schulden aufbringen müssen, schaffen wir zudem ein Sondervermögen in Höhe von 1,95 Milliarden €. Dieses Sondervermögen folgt dem Konzept des Programms „Solidarische Wege aus der Krise“. Das Programm zeigte bereits im Jahr 2020, wie eine aktive Politik mit den Aufgaben, die uns die Pandemie stellt, entschlossen umgeht, sich für künftige Pandemien wetterfest macht und mit einer beherzten Finanzpolitik die Wirtschaft wieder zum Laufen bringen kann. Der Umfang wurde ehedem schon auf rund 2 Milliarden € eingeschätzt und ist nun im Nachtragshaushalt mit seinen Sondervermögen, das über sieben Jahre schnell und unbürokratisch umgesetzt werden muss, auch vollzogen.

Was aber bedeutet das Sondervermögen für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ganz konkret? Mit der ersten Säule des Sondervermögens setzen wir 975 Millionen € für die Stärkung des Gesundheitsbereichs ein.

(Zustimmung)

Der Zugang zu medizinischen Leistungen, auch unabhängig von der individuellen Einkommenssituation, und ein Gesundheitswesen, das diesen Zugang auch realisieren kann, sind für Millionen Menschen in der Krise lebensrettend gewesen und werden wohl auch noch Leben retten müssen. Der Blick über die Grenzen unseres Landes zeigt, dass das in fortschrittlichen Industrieländern längst nicht überall vorausgesetzt werden kann. Eine Triage in Krankenhäusern wegen fehlender Intensivbetten ist ein Offenbarungseid für jegliches Gesundheitswesen.

(Zuruf: Sie verantworten doch das Gesundheitswesen!)

- Haben Sie mir nicht zugehört? - Nein, das habe ich gerade gemerkt. - Wir setzen daher einen Großteil der rund 1 Milliarde € ein, um das Gesundheitssystem, bestehend aus Kliniken und Unikliniken, zukunftssicher und für Pandemien gerüstet aufzustellen.

(Zuruf: Also erst kaputtmachen und dann wieder aufstellen!)

Im Maßnahmenkatalog zum Sondervermögen finden sich daher solche Positionen, wie 140 Millionen € für die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes, mit denen Investitionen im Umfang von 450 Millionen € in den Krankenhäusern im Land in den kommenden fünf Jahren umgesetzt werden und so für eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung auf dem neuesten Stand, und das eben nicht nur im Pandemiefall, sorgen.

Dies geht einher mit 63 Millionen € für den Erhalt einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung im Land. Nochmals 92 Millionen € sind für die Anschaffung von medizinischen Großgeräten vorgesehen. Da Investitionen in die technische Ausstattung der Krankenhäuser in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgen konnten, sind viele Gerätschaften einfach veraltet. Nun holen wir in diesem Bereich mit den Mitteln des Sondervermögens deutlich auf.

Zur Gesundheitsvorsorge gehört aber auch, Pflegerinnen und Pfleger vorzuhalten. Mit 18,5 Millionen € werden wir die noch bestehende Schulgeldfreiheit für Pflegekräfte schaffen. Zusammen mit der Mindestausbildungsvergütung versuchen wir, die bestehenden Hürden beim Eintritt in den Pflegeberuf zu schleifen.

Es geht aber auch um die Verbesserung der Hygiene an Schulen. Daher werden im Rahmen einer weiteren Säule 54 Millionen € für Investitionen in Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen aufgewendet.

70 Millionen € sind für den Bereich Gesundheitsdienst und Verbraucherschutz vorgesehen; diese Mittel sollen für die Errichtung eines neuen Gebäudes und von Laboren des Landesamtes für Verbraucherschutz genutzt werden. Ich will auch die Investitionen in die Netzersatzanlagen nicht unerwähnt lassen, die im Bereich des Innenministeriums vorgesehen sind.

(Zustimmung)

Die zweite Säule des Sondervermögens in Höhe von 719 Millionen € betrifft die Digitalisierung des Landes. Ich will die entsprechenden Maßnahmen nicht alle aufzählen. Es geht um Online-Lehrangebot; es geht um Digitallabore; es geht um digitale Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler; es geht um die Digitalisierung der Behörden in diesem Lande. Allein 115 Millionen € sind für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen, 114 Millionen € für die digitale Infrastruktur, wie kommunaler GB-Ausbau, Mobilfunkausbau für eine flächendeckende Festnetz- und Mobilfunkversorgung.

Schließlich enthält das Sondervermögen noch eine dritte Säule, bei der es darum geht, einen Restart der Wirtschaft und der Gesellschaft zu organisieren. Auch hierzu will ich nicht alles aufzählen. Es geht um 400 Millionen € als Investitionsanreize für ausgebliebene Investitionen, die zusätzlich auch mithilfe des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Es geht um 8 Millionen € für die Tourismuswirtschaft in diesem Lande und es geht auch um 5,6 Millionen € für die in den Jahren 2022 und 2023 besonders arg gebeutelten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler.

Schließlich - das ist vom Minister bereits erwähnt worden - geht es um den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle. Nun ist das mit den Ausfällen immer relativ zu sehen. Ich bin mir aber sehr sicher, dass die 66 Millionen €, die letztlich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches vorgesehen sind, gut angelegt sind, zumal sie um zwei Jahre versetzt wieder die Umlagekraft der Landkreise in Sachsen-Anhalt stärken werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Abg. Erben, beantworten Sie eine Frage des Abg. Siegmund?


Rüdiger Erben (SPD):

Nein.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Nein, Herr Siegmund.

(Ulrich Siegmund, AfD: Inhaltlich stellen!)