Tagesordnungspunkt 10

Beratung

Alle Opfer politisch motivierter Kriminalität gleich unterstützen!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/345

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP- Drs. 8/385


Einbringer für die AfD-Fraktion ist der Abg. Herr Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zweite Interministerielle Opferschutzbericht der Landesregierung Sachsen-Anhalt belegt, dass unsere Regierung in ihrer Wahrnehmung der politisch motivierten Kriminalität schwer eingeschränkt ist.

Man mag es schon allein daran ablesen, dass der Begriff „rechtsextrem“ in dem Bericht 34-mal vorkommt, der Begriff „linksextrem“ zweimal am Rande, der Begriff „deutschenfeindlich“ oder „inländerfeindlich“ gar nicht. So ist beispielsweise die Polizei in Sachsen-Anhalt ausdrücklich angewiesen - ich zitiere - insbesondere Opfern von rechtsextremistisch motivierter Gewalt bereits im Rahmen der polizeilichen Anzeigenaufnahme Zugang zu einem Beratungs- und Unterstützungsangebot bei den entsprechenden Opferberatungsstellen zu ermöglichen.

Weshalb wird - so frage ich - insbesondere bei Opfern rechtsextremistisch motivierter Gewalt so verfahren und nicht insbesondere bei deutschenfeindlicher oder linksextremer Gewalt? Und weshalb ist überhaupt von „Opfern“ die Rede, ist doch zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme völlig unklar, ob überhaupt etwas an der Behauptung des Anzeigenstellers dran ist? Gil Ofarim lässt grüßen.

Die Opferberatungsstellen, an die verwiesen werden kann, gibt es jedenfalls in Hülle und Fülle. Wie der Bericht stolz vermerkt, stehen den Betroffenen rechter Gewalttaten landesweit flächendeckend professionelle und spezialisierte Beratungseinrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung.

(Zuruf)

Es gibt unter anderem Beratungsstellen in Salzwedel, Magdeburg, Dessau und Halle. Es gibt eine Online-Beratung des Miteinander e. V., die auch ganz unabhängig von einer Anzeigenstellung genutzt werden kann, und eine nahezu unüberschaubare Fülle weiterer Vereine, Initiativen und Kampagnen, die sich dem Thema widmen. Das Ganze wird flankiert von mannigfachen Präventions- und Ausstiegsprogrammen, zusammengefasst in weit gespannten Netzwerken, institutionalisiert und üppig finanziert aus öffentlichen Fördertöpfen. Für Opfer linksextremer Gewalt und für Opfer deutschenfeindlicher Ausländergewalt gibt es nichts.

Sicherlich: Opfer linksextremer Gewalt und Opfer deutschenfeindlicher Ausländergewalt können sich an die allgemeine Opferhilfe wenden, finden aber kein eigenes, speziell auf ihre Situation zugeschnittenes Beratungs-, Schutz- und Hilfeangebot. Deshalb werfe ich der Regierung vor: Sie lassen die Opfer linksextremer Gewalt und die Opfer deutschenfeindlicher Ausländergewalt allein.

(Beifall)

Während der Linksextremismus immerhin noch als Kategorie anerkannt ist, wenn man sich auch kaum um seine Opfer kümmert, so wird die deutschenfeindliche Ausländergewalt zumindest im Opferschutzbericht des Justizministeriums weder begrifflich noch konzeptionell erfasst. Der Opferhilfebericht definiert vier Bereiche politisch motivierter Kriminalität: rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie.

Unter „ausländische Ideologie“ wird eine aus dem Ausland stammende, nicht religiöse Ideologie verstanden. Das scheint vor allem auf Phänomene wie die Arbeiterpartei Kurdistans, die Tamilen oder den säkularen palästinensischen Widerstand gemünzt.

Deutschenfeindliche Ausländergewalt aber ist etwas anderes. Deutschenfeindliche Ausländergewalt liegt vor, wenn sich ein ausländischer Täter gezielt ein deutsches Opfer sucht, sei es, weil er mit wenig Gegenwehr rechnet, sei es, dass er Hassgefühle gegen die Deutschen ausagiert, oder aus anderen Gründen.

Das Spektrum der deutschenfeindlichen Ausländergewalt reicht von Beleidigungen als „Kartoffel“ über das jugendkriminelle sogenannte Abziehen, über sexuelle Belästigung exklusive deutscher oder als deutsch wahrgenommener Frauen, Vergewaltigungen und spontane Messerattacken bis hin zu mörderischen Terrorakten und gezielten Tötungen wie zuletzt in Würzburg. Solche Taten sind als politisch zu werten, weil sie nach einem festgelegten Muster verlaufen, nachdem die Täter Ausländer sind, die sich ganz gezielt ein deutsches oder als deutsch wahrgenommenes Opfer suchen. Die Alltagserfahrung lehrt uns, dass dies mit Abstand die häufigste Form motivierter Kriminalität sein dürfte. Da sie aber nicht begrifflich und konzeptionell erfasst wird, bleibt sie unsichtbar. Diese Opfer werden nicht nur allein gelassen. Es gibt sie gar nicht, weil es für sie keinen Begriff gibt. Die Zielsetzung ist klar. Dieser Opfer sollen wir uns gar nicht bewusst werden.

Da es sich aber um unsere eigenen Leute handelt, findet die AfD-Fraktion, dass wir uns insbesondere dieser Opfer bewusst werden sollten.

(Beifall)

Es ist eine Schande, dass es in Sachsen-Anhalt kein einziges Programm, keine Kampagne und keine Beratungsstelle gibt, die sich speziell den Opfern deutschenfeindlicher Kriminalität widmet. Deshalb fordern wir, deutschenfeindliche Ausländergewalt in der vorgetragenen Definition als Kriminalitätssparte in den Opferschutz einzubeziehen, einen Fokus darauf zu legen und dafür Sorge zu tragen, dass in Sachsen-Anhalt zumindest eine Beratungsstelle für die Opfer dieser besonders abscheulichen Art von politischer Kriminalität eingerichtet wird.

(Zuruf)

Ebenso brauchen wir Beratungsstellen, Kampagnen und Programme, die dem Schutz der Opfer von Linksextremismus gewidmet sind. Dies umso mehr, als mit der sogenannten Antifa eine gut organisierte, gewaltbereite Terrororganisation existiert, dich sich durch einen gefährlichen Fanatismus auszeichnet und die für eine Fülle an Gewalttaten verantwortlich ist.

Selbst in der regierungsoffiziellen Statistik, bei der wir aufgrund der allgemeinen politischen Lage ein gewisses unterschwelliges Wohlwollen gegenüber der Antifa unterstellen dürfen, das so gegenüber vergleichbaren rechtsterroristischen Gruppen nicht besteht, selbst in dieser Statistik sind rechtsextreme und linksextreme Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität gleich auf.

Im Jahr 2019 stehen 74 rechts motivierte 60 links motivierten Straftaten gegenüber. Trotzdem wird die linksextrem motivierte Kriminalität im Rahmen des Opferschutzes und der Opferhilfe nicht als eigenes Phänomen thematisiert, während der Rechtsextremismus durch seine manische Thematisierung künstlich aufgeblasen wird und größer erscheint, als er in Wahrheit ist.

Bestes Beispiel für diese Schieflage ist auch das im Opferschutzbericht erwähnte „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, so der Titel des Gesetzes. Weshalb wird hier Hasskriminalität ausschließlich mit Rechtsextremismus verklammert? Sogenannte Hasskriminalität - der Begriff mag problematisch sein - ist jedenfalls kein Privileg des Rechtsextremismus. Wir finden gerade im Netz   davon weiß jeder AfD-Politiker ein Lied zu singen   einen völlig enthemmten überbordenden Hass der sogenannten Antifa, der sich nahezu unsanktioniert ausagieren kann und vor dem die Opfer viel schlechter geschützt sind als vor vergleichbarer rechtsextremer Verbalgewalt. Zur Wahrheit gehört dabei leider auch, dass die Spuren der organisierten linksextremen Kriminalität allzu oft in das Milieu just der Programme führen, die gegen den Rechtsextremismus gerichtet sind.

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist mittlerweile dermaßen überdimensioniert und überzogen, dass linke Gewalttäter sich gerade dadurch zu ihren Taten legitimiert sehen und eine politische Gewalttat als lässliche Sünde erscheint, wenn sie nur mit der richtigen   gleich linken   Gesinnung gegen die Träger der falschen   gleich rechten   Gesinnung verübt wird. Deshalb an dieser Stelle der Vorschlag, die benötigten Mittel für die von uns beantragten neuen Angebote für Opfer linksextremer und deutschenfeindlicher Gewalt bei den Mitteln für die diversen Initiativen gegen Rechts abzuzwacken. So würde man kostenneutral Folge und Ursache von linksextrem motivierter Gewalt zugleich bekämpfen.

Unser Antrag zielt also im Kern darauf ab, den Doppelstandard, der in der Bewertung von linksextremer, rechtsextremer und deutschenfeindlicher Gewalt besteht, zu korrigieren und die damit verbundene Diskriminierung der Opfer linksextremer und deutschenfeindlicher Gewalt entgegenzuwirken.

Der Opferschutzbericht der Landesregierung ist Ausdruck einer leider in weiten Teilen der Politik und der Medien vorherrschenden ungesunden Opferhierarchie, einer Opferhierarchie, in der ein Bundestagsabgeordneter der Partei DIE LINKE, an dessen Büro Galgenmännchen gekritzelt werden, als schwer betroffenes Opfer gilt, dessen Schicksal in den Medien lautstark beweint werden muss, während ein AfD-Bundestagsabgeordneter, der von fanatisierten Antifanten mit einem Kantholz fast totgeschlagen wird, gerade mal eine Spaltenmeldung wert ist und ansonsten keine Rolle spielt.

Eine Opferhierarchie, in der ein schwarzafrikanischer Drogendealer, der von Deutschen rassistisch beleidigt wird, ganz oben steht, während ein junger Deutscher wie Marcus H., der von einem Syrer totgeschlagen wird, ganz unten steht.

Der Fokus, der auf rechtsextrem motivierte Gewalt gelegt wird, fungiert als ein Vergrößerungsglas und suggeriert und konstruiert eine Bedrohung, die in dieser Dimension gar nicht besteht, womit dann aber wieder Programme und Projekte legitimiert werden, die dafür sorgen, dass diese Konstruktions- und Suggestionsleistung weiter erbracht wird, ein sich selbst nährender Prozess, ein Ungleichgewicht und ein Teufelskreis der gesellschaftlichen Spaltung, aus dem wir, wenn wir den Zusammenhalt fördern und unsere Demokratie wieder in ein ruhiges Fahrwasser führen wollen, aussteigen müssen. Die Zustimmung zu unserem Antrag wäre ein erster Schritt. - Vielen Dank.