Dr. Falko Grube (SPD):

Herr Präsident! Hohes Haus! Das Thema Deponien ist nicht neu, weder die Deponie in Roitzsch noch das Abfallgesetz. Das ist ein Thema, das sich zwischen zwei Zielkonflikten bewegt: Entsorgungssicherheit auf der einen Seite und Vermeidung von Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von Deponien auf der anderen Seite.

Bei der Deponie in Roitzsch, Deponieklasse II, ist das Thema, inwiefern die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu hoch sind. Wir als Fraktion haben, wie viele andere in diesem Hause auch, bereits im Jahr 2019 das Gespräch mit der Bürgerinitiative geführt. Bereits damals gab es beredte Zweifel in Bezug darauf, wie hoch der Deponiefuß tatsächlich im Wasser steht.

Bereits damals gab es hinsichtlich der Dichtigkeit der Deponie bei einem höheren Grundwasserspiegel Zweifel, und bereits damals gab es die Befürchtung, dass die geplanten weiteren Deponien auf dem Gelände die Situation zusätzlich belasten würden. Das gehört heute eigentlich gar nicht zum Thema, weil wir über die DK-II-Deponie reden. Aber das verdeutlicht, warum die Befürchtungen vor Ort sehr groß sind.

Wir als Fraktion haben damals in der Koalition die Erstellung eines weiteren Gutachtens angeregt. Leider gab es dafür keine Mehrheit. Heute existiert ein solches Gutachten und in diesem sind die Zweifel untermauert worden. Dieses Gutachten muss natürlich vom Landesverwaltungsamt ordentlich geprüft werden   selbstverständlich!  ; der Minister hat das zugesagt.

Mit unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung, ein Drittgutachten in Auftrag zu geben, mit dem die Dichtigkeit und die Funktionstüchtigkeit der aktuellen DK-II-Deponie überprüft werden. Das, meine Damen und Herren   darin gebe ich dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld recht  , muss natürlich zwingend Eingang in das Genehmigungsverfahren für weitere Deponien auf dem Gelände finden.

(Zustimmung)

Das können keine getrennten Verfahren bleiben; natürlich hat das Auswirkungen aufeinander. Wenn wir die Betrachtung der einzelnen Deponien, die Auswertung des Gutachtens und ein neues Gutachten haben, dann, denke ich, werden wir Klarheit haben. Aus unserer Sicht ist genau das der richtige Weg.

Die andere Seite der Medaille beim Thema Abfall heißt Entsorgungssicherheit. Meine Damen und Herren! Eine öffentliche Aufgabe besteht darin, Deponieengpässe zu vermeiden und Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Bauwirtschaft signalisiert uns seit Jahren, dass wir in Sachsen-Anhalt auf Deponieengpässe für mineralische Abfälle   das betrifft Deponien der Deponieklassen 0 und I  , also Bodenaushub und Bauschutt, zusteuern. Das schlägt sich schon heute in höheren Bau- und Entsorgungspreisen nieder. Davon, meine Damen und Herren, sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen: als Privatpersonen, wenn sie selbst ein Haus bauen und sanieren, als Mieter, wenn Neubauten oder Sanierung teurer werden und die Mieten steigen, als Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn Investitionen teurer oder sogar unwirtschaftlich werden, und natürlich auch als Steuerbürger, wenn man für den Steuer-Euro weniger bekommt, weil bei Entsorgungskosten, die sich zum Teil verdreifacht haben, Straßen, Schulen oder eben auch Kitas einfach nicht preiswerter werden.

Deshalb ist es wichtig, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Daher muss bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans der tatsächliche Bedarf seriös und transparent geprüft werden, um zukünftig Debatten über falsch kalkulierte Abfallbedarfe zu verhindern. Das übrigens auch, um zu verhindern, dass der Müll unnötig durch die Lande kutschiert wird. Wenn wir nicht genügend Kapazitäten in Sachsen-Anhalt haben, muss der Müll zwangsläufig exportiert werden, wie es heute auch schon der Fall ist. Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur teuer, das ist im Übrigen auch wenig klimafreundlich.

Zu dem Gesetzentwurf der LINKEN und zu der Frage: Was tut der Gesetzentwurf für die Lösung der Problematik, die ich eben skizziert habe? - Die Antwort ist: Er tut nichts. Das ist übrigens auch der Tenor aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, den DIE LINKE   das ist mehrfach Thema gewesen   bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht hat. Wir werden den Gesetzentwurf daher ablehnen.

Zu den einzelnen Punkten Ihres Gesetzentwurfes. Unter Punkt 1 wollen Sie die vorhandenen Anforderungen an die Nutzung von nachhaltigen, recycelten Produkten graduell verbessern. Das, was Sie vorschlagen, ist im Wesentlichen die Übernahme der Regelung in § 45 Abs. 1 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das könnte man machen; das ist aus meiner Sicht relativ unstrittig. Auch wenn ich, ehrlich gesagt, den praktischen Mehrwert nicht so richtig erkennen kann.

Sie wollen allerdings auf die Ausschlussklausel hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit verzichten, die sich im Übrigen im Moment noch im Abfallgesetz und auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz findet. Stattdessen führen Sie als Kriterien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein, aber der Preis darf nach Ihrem Entwurf dafür nicht das Kriterium sein. Der Preis hat also nichts mit Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu tun? Das, meine Damen und Herren, ist in einen Paragrafen gegossene Rechtsunsicherheit. Und wenn wir eines beim Thema Deponien nicht noch mehr brauchen, dann ist das Rechtsunsicherheit.

Unter Punkt 2 sehen Sie eine Genehmigungspflicht für „außerhalb von Sachsen-Anhalt entstandene Abfälle zur Beseitigung in Abfallentsorgungsanlagen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KrWG“ vor.