Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem der erheblichen rechtlichen Unsicherheit um die Erhebung der Kreisumlage in Sachsen-Anhalt ist leider ein längeres Leidensthema. Wir hatten anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2021 und zuletzt Ende 2023 zur nichtigen Kreisumlage des Landkreises Mansfeld-Südharz landesrechtliche Regelungen eingefordert, um Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen.
Auch die unmittelbar Betroffenen und deren Vertretung hatten natürlich selbst mehrfach auf das Problem hingewiesen. Die Urteile der Verwaltungsgerichte haben erst einmal formale Vorgaben zum Verfahren aufgestellt. Den Haushaltsprozess in den Landkreisen in Bezug auf die Kreisumlage hat es nicht vereinfacht - im Gegenteil.
Mit der Entscheidung des OVG zur Kreisumlage des Landkreises Mansfeld-Südharz wurden auch materiell inhaltliche Vorgaben aufgestellt. Dazu tätig zu werden, habe ich damals als ganz dringende Aufforderung an den Gesetzgeber verstanden. Anlässlich der Debatte im Jahr 2024 haben wir angemerkt, dass wir als Gesetzgeber im Prinzip darauf warten, wie sich die Rechtslage entwickelt. Das ist aber eigentlich nicht unsere Aufgabe.
Erfreulicherweise legen die Koalitionsfraktionen nun einen Vorschlag zur Regelung der komplizierten Materie vor. Ob wir damit der Lösung näherkommen, also Rechtsfrieden herstellen, bleibt zu diskutieren.
(Marco Tullner, CDU: Nicht so pessimistisch!)
- Wir diskutieren dann ja. - Die Anhörung dazu verspricht, interessant zu werden. Es gab gerade eine negative Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund, der nicht zu 100 % begeistert ist. Trotzdem, meine ich, wird die Anhörung mit Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, vielleicht auch mit direkt betroffenen Gemeinden und Landkreisen, den üblichen Prozessführenden, um sie zusammenzuholen und zu gucken, ob wir nicht in der Lage dazu sind, Rechtsfrieden herzustellen, interessant.
Wir sollten gründlich in der Breite der Betroffenen klären, ob der Gesetzentwurf in der kommunalen Familie in Bezug auf die Frage der Kreisumlage Rechtssicherheit herstellt. An dem Punkt habe ich immer den Wunsch, dass eigentlich Das Grundproblem ist, dass die Kreise keine eigenen Steuereinnahmen haben. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, den Kreisen eine eigene Einnahme zu geben, indem wir aus dieser Geschichte etwas herausgeben, z. B. indem sie einen Anteil der Umsatzsteuer erhalten,
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
womit es möglich wäre, eine eigene Finanzierung zu haben. Das ist aber eine Sache, die nicht wir auf der Landesebene in der Hand haben. Auch das haben wir in der Vergangenheit bereits diskutiert. Das ist eines der ganz dicken Bretter. An dieser Stelle will ich niemandem Hoffnung machen. Aber das wäre der Ansatz. - Danke schön.