Tagesordnungspunkt 8

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5296

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5365


Einbringer für die Landesregierung ist Herr Minister Armin Willingmann.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Ich gebe Ihnen das Wort. Herr Willingmann, bitte.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Zuruf: Das Mikrofon geht nicht!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Jetzt ist meines an, aber wir können schlecht die Plätze tauschen. Das geht nicht, Herr Willingmann. Das sieht die Geschäftsordnung nicht vor. - Dann müssen wir noch eine kurze Pause machen und die Technik möge sich bitte darum kümmern, dass der Minister nicht abgewürgt wird.

(Marco Tullner, CDU: Jetzt geht es, Herr Willingmann! Tempo! - Lachen)


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abg. Tullner, willkommen! Schön, dass Sie jetzt zu uns gestoßen sind. Ich kann verstehen, dass Sie jetzt kaum abwarten können, sich auch an der Diskussion zu beteiligen. Wollen wir sie eröffnen?

Ich darf Ihnen den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes, des Hochschulgesetzes und weiterer Vorschriften kurz vorstellen. Für wen machen wir das eigentlich? - Es gibt 5 500 Mitarbeitende an der Uniklinik in Halle und dort 2 170 Studierende. In Magdeburg in der Universitätsmedizin sind es 1 500 Studierende plus 340 in verschiedenen Fachberufen und rund 5 000 Mitarbeitende an diesem Klinikum. Es gibt 56 600 Studierende an unseren Hochschulen, sieben davon in staatlicher Trägerschaft, und zusätzlich noch die beiden theologischen Hochschulen und die private Steinbeis Hochschule, die zu uns gestoßen ist. Es sind rund 4 000 Mitarbeitende, wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie etwas weniger als 1 000 Professorinnen und Professoren. Das sind in allererster Linie die Adressaten der geplanten gesetzlichen Regelungen, die wir hier vorlegen.

Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode mit der Novellierung des Hochschulgesetzes eines der modernsten Hochschulrechte Deutschlands geschaffen.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Sie erinnern sich daran. Es war eine Gemeinschaftsarbeit, die solide vorbereitet worden war und hier reichlich diskutiert wurde. Unter anderem hat sie dazu geführt, dass wir die Langzeitstudiengebühren abgeschafft haben, dass wir das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingeführt haben usw. usf.

In der vergangenen Legislaturperiode ist die Novellierung des Hochschulmedizingesetzes nicht mehr gelungen. Die entsprechende Novelle reichen wir jetzt nach. Da wir in Sachsen-Anhalt das Modell der Kooperation fahren - die medizinischen Fakultäten sind also Teile der beiden Universitäten und die Klinika sind rechtlich selbstständige Körperschaften  , brauchen wir ein eigenes Hochschulmedizingesetz. Genau das lege ich Ihnen vor.

Was wollen wir darin unter anderem ändern? - Ohne jetzt auf die Details einzugehen, heißen die Stichworte Professionalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Eine Professionalisierung soll erfolgen, indem wir das Amt eines hauptamtlich zu bestellenden Dekans oder einer Dekanin für die medizinischen Fakultäten einführen wollen. Das ist eine Option. Im Moment sind es zwei Damen, die das in exquisiter Weise machen, nämlich Frau Prof. Kielstein in Halle und Frau Prof. Dieterich hier in Magdeburg. Sie müssten dieses Amt eigentlich hauptamtlich ausüben angesichts der Verantwortung, übrigens auch der Budgetverantwortung, die damit einhergeht. Wir wollen diese Option schaffen.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir schaffen - das ist eine kontinuierliche Linie, seitdem wir das Hochschulgesetz reformiert haben - eine gesteigerte Mitentscheidungsbefugnis des Fakultätsrats in Strukturfragen. Wir wollen an dieser Stelle also wieder mehr Mitbestimmung wagen und die Mitwirkungsrechte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Gremien noch einmal stärken.

(Zustimmung bei der SPD)

Darüber hinaus soll der Klinikvorstand durch flexiblere Bestellungszeiträume auch etwas flexibler von unserer Seite aus besetzt werden können. Wir brauchen für den Aufsichtsrat endlich eine Stellvertretungsregelung für die Ministerinnen und Minister, damit Sitzungen nicht abgesagt werden müssen, weil ein Verhinderungsgrund eintritt. Wir wollen an dieser Stelle auch die Option schaffen - dazu muss sich jeweils der Aufsichtsrat verständigen  , ein externes Mitglied des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden wählen zu lassen.

Darüber hinaus geht es um wirtschaftliche Eigenverantwortung. Sie lesen fast wöchentlich davon, wie schwer es im Moment für Kliniken ist zu operieren. Das gilt auch für die Universitätsklinika und auch für ihre wirtschaftliche Lage. Wir brauchen an dieser Stelle mehr Gestaltungsspielräume. Im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme brauchen wir eine größere Flexibilität. Wir wollen dafür sorgen, dass Kliniken, Unikliniken und Krankenhäuser im Lande noch enger miteinander kooperieren können. Der Wettbewerbsdruck ist hoch. Wir müssen Spielräume schaffen.

Last, not least möchte ich im Bereich des Hochschulmedizingesetzes auf die neuen Compliance-Regelungen hinweisen, die wir an dieser Stelle für die Organe des Klinikums einführen, oder genau genommen wollen wir ausdrücklich im Gesetz auf sie hinweisen; denn die Compliance-Regelungen galten bisher auch schon, allerdings nicht gesetzlich.

Ich habe es schon betont: Im Jahr 2020 haben wir ein sehr modernes Hochschulgesetz erlassen. Es hat übrigens auch dazu geführt, dass die Steinbeis Hochschule ihren Sitz in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat, weil man eben von den flexiblen und auch sehr modernen Regelungen Gebrauch machen wollte. Das Hochschulgesetz soll an zwei oder drei Stellen jetzt noch einmal aktualisiert werden. Es sind Weiterentwicklungen.

Auf Wunsch der Hochschulen schaffen wir eine Rechtsgrundlage für fremdsprachige Studienangebote im Zusammenhang mit unserer Internationalisierung. Wir wollen darüber hinaus dafür sorgen - Sie kennen dieses Thema  , dass auch ein nicht Bologna-konformer Bachelorstudienabschluss erworben werden kann, wenn denn innerhalb einer Fakultät ein solcher Wunsch besteht und ein entsprechendes Modell entwickelt werden kann. Ich spreche von der Juristenausbildung und davon, dass man dort an der Martin-Luther-Universität künftig einen Bachelor of Laws, einen LL. B., verleihen kann, wenn die Zugangsvoraussetzungen zum Ablegen der ersten juristischen Staatsprüfung vorliegen und erfolgreich abgelegt wurden. Das wird im Juristenausbildungsgesetz geregelt, kommt also aus dem MJ. Wir brauchen aber die Bezugsnorm auch im Hochschulgesetz. Hiermit legen wir sie jetzt schon einmal vor.

(Zustimmung bei der SPD und von Olaf Meister, GRÜNE)

Beim Hochschulgesetz kommt es dann noch auf zwei weitere Themen an, die mir besonders wichtig sind. Das ist zum einen die Tandem-Professur. Dabei geht es vor allen Dingen um die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie wissen, dass dort immer noch ein besonderer Bezug zur Praxis erwartet wird. Es gibt dort die Kombination einer praktischen Tätigkeit mit einer Teilzeitprofessur. Sie soll gesetzlich geregelt werden, um an dieser Stelle auch Qualifikationsnachweise erbringen zu können.

Last, not least sollen bei einer Betreuung von Kindern unter 18 Jahren auf Antrag Juniorprofessuren verlängert werden können und schließlich sollen die Weiterbildungsstudiengänge, die hier im Lande gelegentlich ein bisschen ins Kraut schießen, einer Kontrolle des Ministeriums unterworfen werden. Kurzum: Es sind alles Regelungen, die dazu beitragen, dass unser ohnehin schon sehr leistungsfähiges Wissenschaftssystem noch leistungsfähiger wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.