Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Hier freut sich jemand ganz besonders. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Mai werden wir dem Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren und der Millionen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gedenken. Es ist richtig und wichtig, nicht nur an diesem 8. Mai innezuhalten. Frieden und Freiheit sind schließlich alles andere als selbstverständlich. Für beides muss täglich immer wieder eingetreten werden.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Das ist eine der Mahnungen der Opfer des Zweiten Weltkrieges und der NS-Herrschaft. Das heißt aber noch lange nicht, den 8. Mai deshalb zum arbeitsfreien Feiertag zu erklären. Zunächst einmal gibt es bereits zwei staatliche Gedenktage, die einerseits an die Opfer des Terrors und der Barbarei des NS-Regimes erinnern und andererseits der Opfer von Krieg und Gewalt gedenken.

Der erste Gedenktag ist der 27. Januar 1945, an dem Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz-Birkenau befreiten, des größten Vernichtungslagers des NS-Regimes. Seit 1996 ist dieser Tag ein gesetzlich verankerter bundesweiter Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der zweite Gedenktag ist der Volkstrauertag im November. Das ist ebenfalls ein staatlicher Gedenktag. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewalt aller Nationen.

Die Verteidigung der Demokratie, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit sind Güter, die nicht durch einen weiteren Feiertag, sondern jeden Tag aufs Neue zu sichern sind. Dazu gehört eine dauerhafte Gedenkkultur und -arbeit mit und an Erinnerungsorten, die auch für die nachfolgenden Generationen Lernorte sein können. Das Land Sachsen-Anhalt nimmt sich dieser Aufgabe des nachhaltigen Erinnerns unter anderem beispielhaft an Gedenkstätten wie der Lichtenburg in Prettin oder der Feldscheune Isenschnibbe und durch seine politische Bildungsarbeit an.

(Unruhe)

- Einige sind, glaube ich, ganz uninteressiert an diesem Thema. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zudem hat kein Bundesland den 8. Mai als arbeitsfreien Feiertag festgelegt. Sie berichteten eben, Frau von Angern, dass Sachsen das zwar als

(Eva von Angern, Die Linke: Gedenktag! Können wir auch machen!)

Gedenktag, nicht aber als Feiertag festgelegt hat. Einige Bundesländer wie Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen haben den 8. Mai als Gedenktag ohne Arbeitsfreistellung eingeführt. Vielleicht sollte man eher darüber diskutieren.

(Eva von Angern, Die Linke: Würden wir doch gern, Frau Ministerin!)

Damit wären wir bei dem entscheidenden Punkt: Einen zusätzlichen arbeitsfreien Feiertag kann sich Sachsen-Anhalt, kann sich Deutschland auch wirtschaftspolitisch schlichtweg nicht leisten.

(Beifall bei der CDU)

Ein zusätzlicher Feiertag ist nach zwei Jahren Rezession in Folge, bei einem im Wochenrhythmus angekündigten Stellenabbau in der deutschen Industrie und bei Insolvenzen auch in Sachsen-Anhalt das vollkommen falsche wirtschaftspolitische Signal. In aktuellen Berechnungen hat das Institut der deutschen Wirtschaft aufgezeigt, dass ein zusätzlicher Arbeitstag das bundesweite Bruttoinlandsprodukt je nach Berechnungsmethode zwischen 5 Milliarden € - man höre bitte zu - und 8,6 Milliarden € steigern könnte.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Sachverständigenrat der Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dadurch wurde auf der Bundesebene eine Debatte über die Streichung eines Feiertages nämlich angestoßen.

Sie wollen jetzt noch einen arbeitsfreien Feiertag draufsatteln. Damit würden Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen, weil dieser Schritt Arbeitsplätze gefährden würde. Auch deshalb lehnt die Landesregierung die Einführung eines weiteren arbeitsfreien Feiertages ab. - Vielen Dank.