Siegfried Borgwardt (CDU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile die dargestellte Sach  und Rechtslage des Kollegen Kosmehl ausdrücklich. Deswegen will ich das nicht wiederholen. Ich will aber vielleicht einmal für die CDU-Fraktion klar erklären: Wir halten eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes für nicht notwendig. - Erstens.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Zweitens müssten wir   und das wird, glaube ich, immer ein bisschen falsch gesagt   führen. Auch ein Sportschütze, der eine WBK hat, kann seine Waffen nicht führen. Er darf sie zum Schützenplatz mitnehmen. Genauso ist das bei Jägern usw. Ich halte eine Diskussion   deswegen halte ich eine Überweisung in den Innenausschuss, und zwar nur in den Innenausschuss   darüber für notwendig, warum man sie führen muss.

Ich kann auf dem Grundstück, wenn wir einmal bei SRS-Waffen bleiben, selbstverständlich zu Silvester damit irgendwelche Sachen abschießen. Aber sie zu führen, heißt ja genau das, was man mit einer WBK nicht darf, untergeschnallt oder sonst wie verdeckt. Warum das unbedingt nötig ist, darüber müsste man sich wahrscheinlich unterhalten. Ich halte das zumindest für eine Regelung, die im bestehenden Waffengesetz richtig ist.

Aber ich sage noch einmal ausdrücklich: Eine Verschärfung des jetzigen Waffenrechts   Deutschland hat das rigideste Waffengesetz aller europäischen Staaten; das muss man einmal deutlich sagen   würde eine weitere Kriminalisierung bzw. Beeinträchtigung aller rechtskonformen Jäger und Sportschützen nach sich ziehen. Das halten wir für nicht angemessen.

(Zuruf von der AfD: Jawohl!)

Deswegen überweisen wir. - Herzlichen Dank.