Carsten Borchert (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir alle wissen, existiert bereits - es wurde auch schon gesagt - ein Runderlass des Innenministeriums für die einheitliche Beflaggung für alle Dienstgebäude und damit auch für Schulgebäude. Im Regelfall sollen vor oder in Schulen die Europa-Flagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt werden, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden. Sie sind ja nicht überall vorhanden.
Die einheitliche Beflaggung trägt zur Wahrung der Neutralität öffentlicher Bildungseinrichtungen bei. Und durch das Setzen der Europa-Flagge, Bundesflagge und Landesflagge wird die Zugehörigkeit zu den demokratischen Grundwerten Deutschlands und Europas betont. Das ist wichtig. Dies stärkt die Identifikation mit den tragenden Institutionen unseres Rechtsstaates und verhindert eine - das betone ich - einseitige Beeinflussung durch Symbole einzelner gesellschaftlicher oder politischer Gruppen.
Das Nutzen einer Regenbogenfahne, die gar keine Flagge ist, bei entsprechenden thematischen Veranstaltungen einer Schule ist dementsprechend keine Beflaggung und daher in meinen Augen auch nicht zu verbieten.
(Zurufe von der AfD)
Toleranz - jetzt bitte sachlich zuhören ohne Emotionen und ohne Puls , Respekt und Meinungsfreiheit unabhängig von politischen und weltanschaulichen Einflüssen sind Werte, für die wir uns alle einsetzen sollten. Und jeder von uns hat das Recht, diese Werte einzufordern.
Auch Sie, liebe AfD, haben das Recht dazu und Sie nutzen das Recht auch. Aber dann akzeptieren Sie bitte auch, dass andere dieses auch fordern. Und akzeptieren Sie dann auch, dass Sie dann solche Anträge eigentlich gar nicht stellen dürfen. - Danke schön.